hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.09.2020 (Vorlagen-Nr. 0305-StR/2020) und Entsendung der Oberbürgermeisterin
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses StR/0198/2020
vom 22.09.2020 (Vorlagen-Nr. 0305-StR/2020)
2. die Entsendung der Oberbürgermeisterin, Katja Wolf, in das Kuratorium der Stiftung Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
II.
Begründung:
Die am 1. Januar 2013 gegründete „Stiftung
Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ hat sich am
17. April 2013 konstituiert. Im § 8 der Satzung der o.g. Stiftung wird die
Zusammensetzung des Kuratoriums als Organ der Stiftung neben dem Verwaltungsrat
festgelegt. Der § 8 Abs. 1 Nr. 9 der Satzung regelt, dass ein von der Stadt
Eisenach entsandtes Mitglied dem Kuratorium angehört.
Das Kuratorium tagt ein- bis zweimal im Jahr
und wird in der Zwischenzeit durch den Verwaltungsrat der „Stiftung Lutherhaus
Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ vertreten.
Wissenschaftlich begleitet werden die
Vorhaben der Stiftung durch die Theologische Fakultät der
Friedrich-Schiller-Universität Jena unter der Leitung von Prof. Dr. Christopher
Spehr, der ebenfalls Mitglied im Verwaltungsrat der Stiftung ist.
Der Stadtrat beschloss am 22.09.2020 die
Entsendung von Dr. Achim Heidenreich in das Kuratorium der Stiftung. Da Herr
Dr. Heidenreich im Kuratorium als Privatperson agiert und nicht als
Kulturamtsleiter, ist die Stadt Eisenach somit nicht mehr im Kuratorium
vertreten und der Informationsfluss an die Stadtverwaltung nicht gegeben.
Die Geschäftsordnung des mitteldeutschen Lutherkuratoriums schreibt
folgende vor:
(3) Über den Verlauf der Beratung und Abstimmung sind die Anwesenden zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf
die gefassten Beschlüsse, soweit sie ihrer Natur nach vertraulich sind oder vom
Kuratorium als vertraulich bezeichnet werden. Die Verpflichtung zur
Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Kuratorium
fort.
Durch diese Formulierung in der Geschäftsordnung sah sich Herr Dr.
Heidenreich außerstande, über die Sitzung und Inhalte dieser zu informieren.
Ein Informationsfluss ist somit unmöglich.
Unter diesen Bedingungen ist es gerade mit Blick auf das herausragende
Jubiläum des 500. Jahrestages der Bibelübersetzung unabdingbar, wieder
arbeitsfähige Strukturen und Kommunikationswege mit der Lutherhausstiftung zu
schaffen.