Betreff
Entsendung der Oberbürgermeisterin in das Kuratorium der Stiftung Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 22.09.2020 (Vorlagen-Nr. 0305-StR/2020) und Entsendung der Oberbürgermeisterin
Vorlage
0628-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses StR/0198/2020 vom 22.09.2020 (Vorlagen-Nr. 0305-StR/2020)

2.       die Entsendung der Oberbürgermeisterin, Katja Wolf, in das Kuratorium der Stiftung Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.


II. Begründung:

 

Die am 1. Januar 2013 gegründete „Stiftung Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ hat sich am 17. April 2013 konstituiert. Im § 8 der Satzung der o.g. Stiftung wird die Zusammensetzung des Kuratoriums als Organ der Stiftung neben dem Verwaltungsrat festgelegt. Der § 8 Abs. 1 Nr. 9 der Satzung regelt, dass ein von der Stadt Eisenach entsandtes Mitglied dem Kuratorium angehört.

 

Das Kuratorium tagt ein- bis zweimal im Jahr und wird in der Zwischenzeit durch den Verwaltungsrat der „Stiftung Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland“ vertreten.

Wissenschaftlich begleitet werden die Vorhaben der Stiftung durch die Theologische Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena unter der Leitung von Prof. Dr. Christopher Spehr, der ebenfalls Mitglied im Verwaltungsrat der Stiftung ist.

 

Der Stadtrat beschloss am 22.09.2020 die Entsendung von Dr. Achim Heidenreich in das Kuratorium der Stiftung. Da Herr Dr. Heidenreich im Kuratorium als Privatperson agiert und nicht als Kulturamtsleiter, ist die Stadt Eisenach somit nicht mehr im Kuratorium vertreten und der Informationsfluss an die Stadtverwaltung nicht gegeben.

 

Die Geschäftsordnung des mitteldeutschen Lutherkuratoriums schreibt folgende vor:

(3) Über den Verlauf der Beratung und Abstimmung sind die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf die gefassten Beschlüsse, soweit sie ihrer Natur nach vertraulich sind oder vom Kuratorium als vertraulich bezeichnet werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft im Kuratorium fort.

 

Durch diese Formulierung in der Geschäftsordnung sah sich Herr Dr. Heidenreich außerstande, über die Sitzung und Inhalte dieser zu informieren. Ein Informationsfluss ist somit unmöglich.

Unter diesen Bedingungen ist es gerade mit Blick auf das herausragende Jubiläum des 500. Jahrestages der Bibelübersetzung unabdingbar, wieder arbeitsfähige Strukturen und Kommunikationswege mit der Lutherhausstiftung zu schaffen.