Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Probleme der Anlieger beim Ausbau der Hörscheler Straße in Neuenhof
Vorlage
AF-0184/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum werden den Betroffenen keine Ersatzstellflächen angeboten und dazu noch angesichts dieser Situation Sanktionen verhängt?

2.       Kann die Straßensperrung nicht abschnittsweise verschoben werden bzw. immer in der Nähe der unmittelbaren Bauarbeiten beginnen?

3.       Wie wird während der Bauarbeiten eine Zufahrt und Durchführung aller notwendigen Maßnahmen für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr gewährleistet und sind hierbei alle betroffenen Häuser im Einzelnen bedacht worden?

4.       Weshalb kann der Dittelweg als auch der derzeit befahrbare Teil der Hörscheler Straße nicht für Anlieger freigegeben werden?

5.       Wann, mit welchen Anliegen und welchem Ergebnis und Fragen haben sich die Ortsteilbürgermeisterin bzw. der Ortschaftsrat in dieser Angelegenheit an die Oberbürgermeisterin bzw. die Verwaltung gewandt?

 

 

Aussagekräftige Bilder im Anhang!


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.     

Zur gemeinsamen Anwohnerversammlung im Vorfeld der Baumaßnahme wurden keine Zusagen zur Bereitstellung von Ersatzstellflächen gemacht, da in diesem Bereich keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde jedoch zugesichert, dass in besonderen Fällen die Möglichkeit besteht, auf der wöchentlichen Bauberatung dringende Anliegen zu besprechen und in Absprache mit der Baufirma zu ermöglichen, Grundstücke zu befahren. Die Verkehrssicherung liegt bei der Baufirma.

Eingeschränkte Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge legitimieren kein widerrechtliches Verhalten und werden deshalb geahndet.

 

 

zu 2.     

Nein. Auf Grund der technologischen Reihung der einzelnen Gewerke, d.h. Kanalbau, Wasserleitungsbau und anschließenden Straßenbau kann in der Zwischenzeit, auch nicht abschnittsweise, die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

 

 

zu 3.     

Diese Position ist im Leistungsverzeichnis mit ausgeschrieben worden. D.h. sollte ein solcher Fall eintreten, sind die Arbeiten ohne Ausfallzeiten sofort zu unterbrechen und nach Feierabend sind die Baugruben auf einen minimalen Bereich zu reduzieren und ein eventueller Mehraufwand z.B. ein zusätzliches verfüllen mit Schottermaterial wird nicht gesondert vergütet.

 

 

zu 4.     

Auf Grund des Ausbauzustandes des Dittelweges, wurde dieser nicht für den gesamten Verkehr frei gegeben. Der ÖPNV wurde jedoch genehmigt, da die täglichen Fahrleistungen überschaubar sind und ein Befahren der ausgeschilderten Umleitung dazu geführt hätte, das der ÖPNV in der jeweiligen Fahrtrichtung zweimal von jeder Seite den Ort anfahren hätte müssen. Eine Einhaltung des Fahrplanes, auch nur ansatzweise, wäre nicht möglich gewesen.

 

 

zu 5.     

Die Ortsteilbürgermeisterin Frau Büchner nimmt an jeder Bauberatung teil, um hierbei die anstehenden Probleme der Bürger zu besprechen. Das man auch Kompromisse eingehen muss, ist dabei unstrittig. Ebenso stehen die Ortsteilbürgermeisterin mit der Oberbürgermeisterin und Vertretern des Amtes für Infrastruktur in regelmäßigem Kontakt.

 

 

Anmerkung: Entgegen der einleitenden Darstellung werden keine beidseitigen Gehwege angelegt. Der Platz hierfür ist nicht gegeben. Die Ausführungsplanung weist einen einseitigen Ausbau auf der Nordseite auf.