II. Fragestellung
1. Wie steht die Oberbürgermeisterin zu einer
Schaffung eines kleinen Spielplatzes an o.g. Stelle und kann eine Umsetzung in
den Haushalt 2022 vorbehaltlich der vorhandenen Mittel und des
Stadtratsbeschlusses eingeplant werden?
2. Weshalb wurde der einstige Spielplatz
rückgebaut und befindet sich die Fläche im städtischen Eigentum?
3. Mit welchen Kosten wäre die Errichtung eines Spielplatzes in dieser Größenordnung verbunden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die Fläche
des ehemaligen Spielplatzes in der Hiltenstraße ist für die Einrichtung eines
attraktiven Kinderspielplatzes mit allen erforderlichen Spielarten, wie
Klettern, Rutschen, Hangeln, Schaukeln und Drehen zu klein. Laut Spiel-und
Sportstättenleitplanung ist die Gesamtfläche der Spielplätze in der Stadt
Eisenach einschließlich der Ortsteile ausreichend. Entsprechend der Einwohner
(Kinder) besteht ein Bedarf von 5.000 bis 6.000 Quadratmetern Gesamtfläche. Im
Interesse der Kinder hält die Stadt Eisenach zurzeit ca. 45.000 Quadratmeter
Spielplatzfläche auf insgesamt 35 Spielplätzen (20 Kernstadt und 15 auf
Ortsteilen) vor und unterhält sie im verkehrssicheren Zustand. Bedingt durch
die ständige Erneuerung und Ergänzung mit neuen Geräten wird die Attraktivität
der großen Spielplätze ständig weiter verbessert.
zu 2.
Der
Spielplatz Hiltenstraße wurde vor einigen Jahren zurückgebaut. Die Fläche
befindet sich in städtischem Eigentum. Die dort aufgestellten Kleingeräte waren
zum Teil verschlissen und nicht mehr verkehrssicher. In unmittelbarer Nähe
befindet sich der sehr gut ausgestattete Spielplatz in der Amsdorfstraße. Auf
diesem wurde jetzt erst am 01.06.2021 ein weiteres großes und sehr attraktives
Spielgerät aufgebaut, welches sehr gut angenommen wird. Die Erneuerung bzw.
Unterhaltung der kleinen Fläche in der Hiltenstraße wäre äußerst
unwirtschaftlich. Die Stadtverwaltung forciert deshalb auch weiterhin die
Verbesserung und Steigerung der Attraktivität größerer Spielflächen.
zu 3.
Die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung zur Wiedererrichtung eines neuen Spielplatzes auf der sehr kleinen Fläche in der Hiltenstraße würden mind. 30.000 € betragen. Hinzu kämen noch laufende Kosten für Unterhaltung und notwendige Kontrollen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sind eine wöchentliche Sichtkontrolle, eine vierteljährlich intensive Kontrolle und eine jährliche Hauptuntersuchung notwendig. Die genannten Gesamtkosten für diese kleine Fläche stehen in keinem Verhältnis und können an anderer Stelle besser Verwendung finden.