II. Fragestellung
1.
Können
die geschilderten Probleme kurzzeitig beseitigt werden? Wenn Ja, wann und mit
welchen Kosten? Wenn Nein, warum nicht?
2.
Wann
wurden die Gullys Am Michelsbach letztmalig gereinigt und von Unrat und
Wildwuchs befreit und wann wird der nächste diesbezügliche Einsatz dort
stattfinden?
3. Wann wurden der Bach und die Ränder letztmals von Wildwuchs befreit und wann wird der dort ein Einsatz auch mit Reinigung der Wasserläufe erfolgen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Es fand durch die Abteilung Tiefbau eine Besichtigung des Geh- und
Radweges bei Regen statt. Es konnte keine nennenswerte Wasserbewegung auf dem
Gehweg festgestellt werden. Der Bereich östlich und westlich des Weges ist
nicht befestigt. Daher gehe ich davon aus, dass größere Mengen Wasser nur von
der Straße „An der Michelskuppe“ kommen können. Die Straßenentwässerung ist in
dem Bereich mangelhaft ausgebildet. Bei größeren Regenereignissen kann eine
unkontrollierte Entwässerung in Richtung Gehweg erfolgen. Um dies langfristig
zu unterbinden müsste eine Erneuerung der Straßen „Am Michelsbach“ und „An der
Michelskuppe“ sowie der nördlichen Brücke erfolgen. Ohne größeren Aufwand kann
die Problematik langfristig nicht gelöst werden.
Die im Gehweg vorhandenen Pfützen könnten jedoch kurzfristig durch den
Bauhof ausgebessert werden.
zu 2.
Straßeneinläufe
werden im Regelfall innerhalb der regelmäßigen Streckenkontrollen einer
Sichtprüfung unterzogen, damit der Wasserabfluss gewährleistet bleibt.
Allerdings werden dabei die Schlammfangeimer nur bei wirklichem Bedarf geleert.
Unkrautbewuchs und Unrat in Straßenrinnen und an den Einflussöffnungen der
Straßenkanäle (Gullys) sind nach den Regelungen der Straßenreinigungsatzung von
den Anliegern regelmäßig im Rahmen der allgemeinen Reinigungspflicht zu
beseitigen.
Für die umfassendere
Reinigung mittels Spülwagen ist die Umweltservice Wartburgregion GmbH (USW)
zuständig. Eine Reinigung und Spülung durch die USW sollte in der 22.
Kalenderwoche erfolgen.
zu 3.
Der Bach und Teile des Uferbereichs werden durch den
Gewässerunterhaltungsverband betreut. Bei einer Ortsbegehung konnte keine
Verunreinigung des Bachbettes festgestellt werden. Der Abflussquerschnitt ist
völlig frei.
Der Bereich zwischen Gewässerufer und Gehweg wurde aufgrund von fehlenden Mitarbeiterkapazitäten bisher noch nicht gepflegt. Ein Rückschnitt des Grüns wird zeitnah ausgeführt, jedoch nur soweit es nach § 39 BNatSchG möglich ist. Das bedeutet, der Rückschnitt des Wildwuchses wird nur soweit erfolgen, wie dringend erforderlich. Im Herbst wird sich die Stadt mit dem Gewässerunterhaltungsverband zur Bewältigung des Problems des wilden Aufwuchses an der Böschungsoberkante des Michelsbaches im genannten Bereich abstimmen und die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.