Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Probleme der Anlieger Am Michelsbach
Vorlage
AF-0186/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Können die geschilderten Probleme kurzzeitig beseitigt werden? Wenn Ja, wann und mit welchen Kosten? Wenn Nein, warum nicht?

2.       Wann wurden die Gullys Am Michelsbach letztmalig gereinigt und von Unrat und Wildwuchs befreit und wann wird der nächste diesbezügliche Einsatz dort stattfinden?

3.       Wann wurden der Bach und die Ränder letztmals von Wildwuchs befreit und wann wird der dort ein Einsatz auch mit Reinigung der Wasserläufe erfolgen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es fand durch die Abteilung Tiefbau eine Besichtigung des Geh- und Radweges bei Regen statt. Es konnte keine nennenswerte Wasserbewegung auf dem Gehweg festgestellt werden. Der Bereich östlich und westlich des Weges ist nicht befestigt. Daher gehe ich davon aus, dass größere Mengen Wasser nur von der Straße „An der Michelskuppe“ kommen können. Die Straßenentwässerung ist in dem Bereich mangelhaft ausgebildet. Bei größeren Regenereignissen kann eine unkontrollierte Entwässerung in Richtung Gehweg erfolgen. Um dies langfristig zu unterbinden müsste eine Erneuerung der Straßen „Am Michelsbach“ und „An der Michelskuppe“ sowie der nördlichen Brücke erfolgen. Ohne größeren Aufwand kann die Problematik langfristig nicht gelöst werden.

Die im Gehweg vorhandenen Pfützen könnten jedoch kurzfristig durch den Bauhof ausgebessert werden.

 

zu 2.

Straßeneinläufe werden im Regelfall innerhalb der regelmäßigen Streckenkontrollen einer Sichtprüfung unterzogen, damit der Wasserabfluss gewährleistet bleibt. Allerdings werden dabei die Schlammfangeimer nur bei wirklichem Bedarf geleert. Unkrautbewuchs und Unrat in Straßenrinnen und an den Einflussöffnungen der Straßenkanäle (Gullys) sind nach den Regelungen der Straßenreinigungsatzung von den Anliegern regelmäßig im Rahmen der allgemeinen Reinigungspflicht zu beseitigen.

Für die umfassendere Reinigung mittels Spülwagen ist die Umweltservice Wartburgregion GmbH (USW) zuständig. Eine Reinigung und Spülung durch die USW sollte in der 22. Kalenderwoche erfolgen.

 

zu 3.

Der Bach und Teile des Uferbereichs werden durch den Gewässerunterhaltungsverband betreut. Bei einer Ortsbegehung konnte keine Verunreinigung des Bachbettes festgestellt werden. Der Abflussquerschnitt ist völlig frei.

Der Bereich zwischen Gewässerufer und Gehweg wurde aufgrund von fehlenden Mitarbeiterkapazitäten bisher noch nicht gepflegt. Ein Rückschnitt des Grüns wird zeitnah ausgeführt, jedoch nur soweit es nach § 39 BNatSchG möglich ist. Das bedeutet, der Rückschnitt des Wildwuchses wird nur soweit erfolgen, wie dringend erforderlich. Im Herbst wird sich die Stadt mit dem Gewässerunterhaltungsverband zur Bewältigung des Problems des wilden Aufwuchses an der Böschungsoberkante des Michelsbaches im genannten Bereich abstimmen und die erforderlichen Maßnahmen veranlassen.