Betreff
Einwohneranfrage - Errichtung eines Mehrgenerationengebäudes mit Tiefgarage im Quartier Thälmannstraße
Vorlage
EAF-0086/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche gezielten und konkreten Anstrengungen bzw. Maßnahmen wurden unternommen, das Gelände der Dönerfabrik und des DDR-Garagenkomplexes für diesen Zweck zu nutzen, um hier einen gravierenden städtebaulichen Mangel zu beheben und dafür einen wertvollen Grünbereich zu erhalten?

 

2.       Wie lässt sich die Entscheidung zu Gunsten eines Garagenkomplexes, dessen Bestandsschutz längst erloschen ist, und einer ruinösen Fabrik, um den Preis der Vernichtung einer großen Grünfläche (mit großen Bäumen) mit den Klimazielen von Stadt und Land vereinbaren?

 

3.       Nach einer Bürgerversammlung 2019 in der dortigen Schule wurde seitens der Verwaltung bekannt gegeben, dass aufgrund der kontroversen Meinungen, auch bezüglich des vorhandenen Baufeldes (Dönerfabrik, Garagen) ein Büro mit einem Gutachten beauftragt wurde mit dem Ziel die optimalste Variante zu erarbeiten.

Zu welchem Ergebnis gelangten die Gutachter?

 

4.       Die seinerzeit existierende Bürgerinitiative kämpfte 2018/19 gemeinsam mit Mitgliedern des Eisenacher Stadtrates und dem „Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs" e.V. (FzEE) für die Erhaltung des Parks und weiterer Grünflächen des Quartiers.

Warum wurden die Bürger nicht, demokratischen Spielregeln entsprechend, bei der Entscheidungsfindung einbezogen, sondern man hat einfach vollendete Tatsachen geschaffen?

 

5.       Der zum Zwecke der Bebauung der Grünfläche zu verlegende Spielplatz mit Elefantenrutsche (500.000,-- €!) wird als Mehrgenerationenspielplatz deklariert!

Sollen dort alte und junge Menschen gemeinsam spielen oder wie soll man sich das in praxi vorstellen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Mit den Wohnungsgesellschaften SWG und AWG wurden unter Moderation des Bürgermeisters städtebauliche Szenarien entwickelt, um am Standort der Dönerfabrik und der Garagenanlage unter Einbeziehung des Wohnbauvorhabens der SWG die Entwicklung eines Wohngebietszentrums zu befördern. Eine einvernehmliche Lösung konnte unter den Beteiligten hierzu nicht erzielt werden. Die SWG nahm vom Zuerwerb der betreffenden Flächen Abstand.

 

zu 2.

Die Garagen gelten als zulässiger Weise errichtet und genießen insoweit uneingeschränkt Bestandsschutz. Zur Standortentscheidung über das bauliche Vorhaben der SWG wurden allein die Kriterien der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, der technischen Umsetzbarkeit und der eigentumsseitigen Verfügbarkeit des betreffenden Grundstücks herangezogen. Das Vorhaben ist auch unter naturschutzrechtlichen Aspekten zulässig. Insoweit unterliegt die klimapolitische Bewertung des Vorhabens der Abwägung des Stadtrates sowie von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft. Dies hat auf die baurechtliche Bewertung des Bauvorhabens jedoch keinen unmittelbaren Einfluss.

 

zu 3.

Die Standorte für das Wohnungsbauvorhaben der SWG wurden in meinem Auftrag einer vergleichenden Bewertung durch die Fachverwaltung unterzogen. Hierbei wurde der ursprüngliche Bauvorschlag der SWG an der Fritz-Heckert-Straße als städtebaulich verträglichste Variante identifiziert. Der Standort der Dönerfabrik wurde wegen seiner Wohnlagenachteile und der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit (Privateigentum) für weniger geeignet eingestuft. Das derzeitig beabsichtigte Baugrundstück war in den Standortvergleich nicht einbezogen. Das benachbarte SWG-Grundstück südlich des Spielplatzes hingegen wurde seinerzeit als geeignet eingeschätzt, nach weitergehenden Recherchen aber wegen erheblicher technischer Leitungsbestände per Stadtratsbeschluss gegen das nunmehr zur Rede stehende Stadtgrundstück getauscht.

 

zu 4.

Der Stadtrat hat den demokratischen Spielregeln entsprechend dem Grundstückstausch zwischen SWG und Stadt zum Zwecke der Umsetzung des Wohnungsbauvorhabens in Kenntnis der Darstellungen des Flächennutzungsplanes mehrheitlich zugestimmt. Insoweit war die Entscheidungsfindung nunmehr transparent zu kommunizieren. Durch die beginnende Pressearbeit im Zusammenhang mit der Spielplatzverlegung wurde der Prozess der Einbeziehung der Bürgerschaft seitens der Stadtverwaltung eingeleitet.

 

zu 5.

Ein Mehrgenerationenspielplatz ist ein Ort, an dem Menschen verschiedener Altersklassen ein integriertes Freizeitangebot vorfinden. Er ist darauf ausgelegt, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene und Senioren Geräte nutzen können, teilweise sogar mit gemeinsamer Kraft. Für jede Altersgruppe sind entsprechende Spiel- oder Übungsgeräte vorhanden. Alle Generationen versammeln sich dort und kommen zum gemeinsamen Spaß zusammen. Dabei werden nicht nur körperliche Fähigkeiten gefördert, auch der soziale Aspekt kommt bei diesem System nicht zu kurz. Ein Mehrgenerationenspielplatz ist ein Ort der Begegnung zwischen den Generationen. Jeder wird gefordert. Spielgeräte, die sowohl für Kinder als auch für Senioren geeignet sind, fördern das gemeinsame Spielen und Erleben. Das stärkt gleichzeitig auch die Bindung zwischen Kindern und Erwachsenen.

(Quelle: www.pieperholz.de)