Betreff
4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach
hier: Einbringung
Vorlage
0647-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 4. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


II. Begründung:

 

Erweiterung der Präambel

 

Am 12.09.2019 hat der Landtag das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach beschlossen. Mit dem Gesetz wurde die Stadt Eisenach zum 01.07.2021 in den Landkreis Wartburgkreis eingegliedert und die Kreisfreiheit aufgehoben. Die Präambel der Hauptsatzung soll deshalb um das Ereignis der Fusion erweitert werden.

 

Einfügung des § 5a – Einwohnerfragestunde

 

Der Landtag hat am 11.03.2021 das Sechste Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung beschlossen. Das Gesetz ist am Tag nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 1. April 2021 in Kraft getreten.

Mit der Berichtsvorlage 0596-BR/2021 zur Sitzung des Stadtrates am 04.05.2021 wurde der Stadtrat bereits darüber informiert, dass mit der Gesetzänderung jetzt die Einwohnerfragestunde in der Thüringer Kommunalordnung verankert ist. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben soll die Einwohnerfragestunde in der Hauptsatzung geregelt werden. Um diesen Vorgaben nachzukommen, soll ein neuer § 5a eingeführt werden, der die Einwohnerfragestunde und damit das Recht der Einwohner sowie der Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach in jeder öffentlichen Sitzung des Stadtrates, mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung und Sondersitzungen, Einwohneranfragen zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, beinhaltet. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach soll weiterhin die detaillierten Regelungen zur Einwohnerfragestunde enthalten, sodass in der Hauptsatzung auf die Geschäftsordnung verwiesen wird.

 

 

Einfügung des § 6a – Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen

 

Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 11.03.2021 wurde außerdem vom Gesetzgeber ein neuer § 36a – Sitzungen und Entscheidungen in Notlagen – in der Thüringer Kommunalordnung aufgenommen. In der Berichtsvorlage 0596-BR/2021 wurden die wesentlichen Punkte des neuen Paragrafen bereits dargestellt. Die gesetzliche Regelung des § 36a ThürKO legt fest, dass es für die Anwendung der Inhalte des § 36a ThürKO ab dem 01.01.2022 einer Hauptsatzungsregelung bedarf. Um dieser Vorschrift nachzukommen, soll der neue § 6a in der Hauptsatzung der Stadt Eisenach aufgenommen werden. Dieser regelt detailliert die Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen und das Treffen von Entscheidungen des Stadtrates in Notlagen entsprechend der §§ 36a und 40 ThürKO. Mit den Absätzen 6 und 7 sollen die Regelungen auch für die Ausschüsse und die Beiräte gelten. Da Beiräte keine Beschlüsse fassen, sondern nur beratend tätig sind, gelten für diese nicht die Regelungen für Umlaufbeschlüsse in Notlagen.

 

 

Änderung des § 7 – Oberbürgermeister

 

Zur Begründung wird auf die Beschlussvorlage 0635-StR/2021 – Dringlichkeitsvorlage - Vergabe von Aufträgen; hier: Abweichung von der Hauptsatzungsregelung – zur Sitzung des Stadtrates am 15.06.2021 verwiesen. Mit der Änderung der Hauptsatzung im § 7 soll nun die in der Vorlage erläuterte Regelungslücke bei der Vergabe von Aufträgen geschlossen werden.

 

 

Änderung des § 9 – Ausschüsse, Gremien

 

Zur Sitzung des Stadtrates am 15.06.2021 wurde die Satzung für den Wirtschaftsbeirat der Stadt Eisenach (Wirtschaftsbeiratssatzung) vom Stadtrat beschlossen. Nach Inkrafttreten der Satzung kann der Beirat im Laufe des Jahres besetzt werden. Da im § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung die freiwilligen Beiräte der Stadt aufgelistet sind, sollte auch der neue Wirtschaftsbeirat hier verankert werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach

Anlage 2 – Fließtextversion

Anlage 3 – Berichtsvorlage 0596-BR/2021

Anlage 4 – Beschlussvorlage 0635-StR/2021