Betreff
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG);
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Vorlage
0654-StR/2021
Aktenzeichen
20.1 / 8113 14
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen,

  1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und
  2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 78.313,40 Euro auf neue Rechnung

zuzustimmen.


II. Begründung:

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres 2020 dargestellt:

 

Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 11 TEUR auf 611 TEUR erhöht. Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite im Wesentlichen eine Erhöhung des Kassenbestandes um 49 TEUR auf 98,3 TEUR.

 

Das Anlagevermögen war um 29 TEUR rückläufig: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten - 25 TEUR sowie andere Anlagen, BGA - 4,5 TEUR.

 

Beim Umlaufvermögen (+ 43 TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte – 11,3 TEUR; Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände – 2,1 TEUR; Kassenbestand + 48,7 TEUR.

 

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten verringern sich ggü. dem Vorjahr um 2,6 TEUR auf 2,8 TEUR.

 

Die Passivseite hat sich wie folgt entwickelt:

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 36 TEUR bzw. 13 % auf 304 TEUR erhöht. Ursächlich waren hierfür der Jahresfehlbetrag (- 78,8 TEUR) und dem ggü. die Einlagen der Gesellschafter (114 TEUR).

 

Die Eigenkapitalquote hat sich bei gestiegener Bilanzsumme von 44,7 % auf 49,8 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.

 

Die sonstigen Rückstellungen haben sich um rd. 12 TEUR auf 39 TEUR erhöht. Im Berichtsjahr erfolgte die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen (25 TEUR). Darüber hinaus bestehen R. für Archivierung (7 TEUR), R. für Jahresabschlussprüfung (6 TEUR) und weitere.

 

Der Rückgang der Verbindlichkeiten um rd. 35,5 TEUR auf 228 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen     (- 48 TEUR). Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen i. H. v. 21 TEUR und betreffen ausschließlich die Vorauszahlung der Flächenmiete „demopark“ für die Jahre 2021 und 2023.

 

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 40 TEUR etwa 1,4 TEUR unter dem Vorjahr.

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse verringerten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 149 TEUR auf 314 TEUR. Ursächlich hierfür waren insbesondere die Auswirkungen der Corona-Pandemie, welche sich in rückläufigen Erlösen aus Kraftstoffverkäufen, Landeentgelten und Mieteinnahmen darstellen. Darüber hinaus fand (planmäßig) im Vergleich zum Vorjahr auch die Freilandmesse „demopark“ nicht statt. 

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 13,5 TEUR auf 82 TEUR gestiegen, was sich hauptsächlich in einer erhaltenen Versicherungsentschädigung i.H.v. 21,6 TEUR begründet.

 

Der Materialaufwand verringerte sich um 64,6 TEUR auf 120,6 TEUR.

 

Der Personalaufwand ist ggü. 2019 um rd. 11 TEUR auf 168,6 TEUR gesunken. Die FPG beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 5 Mitarbeiter + Geschäftsführer.

 

Die Abschreibungen liegen mit 30 TEUR etwa 9 TEUR unter dem Vorjahr.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 14 TEUR auf 147 TEUR gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Instandhaltungskosten (+ 19 TEUR), Fahrzeugkosten (+ 1,5 TEUR) und Rechts- und Beratungskosten (+ 4 TEUR). Rückläufig waren u. a. Raumkosten (- 6,4 TEUR), Versicherungen (- 1,7 TEUR) und Werbe-/Reisekosten (- 2 TEUR).

 

Das Finanzergebnis hat sich, bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten, im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 TEUR auf – 4,7 TEUR verbessert.

 

Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. – 78.313,40 EUR (Vj.: - 14 TEUR).

 

Finanzlage

Der Kassenbestand hat sich um 48,7 TEUR auf 98,2 TEUR erhöht.

 

Im Berichtsjahr wurde ein negativer Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit i. H. v. -12 TEUR (Vj.: + 50 TEUR) sowie ein positiver CF aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. 61 TEUR     (Vj.: + 5 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein negativer CF aus Investitionstätigkeit i. H. v. – 0,6 TEUR (Vj.: - 25 TEUR). Im Ergebnis erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr auf 98,2 TEUR.

 

Lagebericht

Im Geschäftsjahr 2020 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel insgesamt 12.738 Flugbewegungen (Vorjahr 13.306) realisiert, was im Vergleich zu 2019 einem Rückgang um 4% entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass sich die teilweise erheblichen Einschränkungen infolge der COVID-19- Pandemie negativ auf die mögliche Zahl der Flugbewegungen auswirkten. Insbesondere konnten Fallschirmsprungflüge und Geschäftsreiseflüge nur vermindert stattfinden. Der Anteil gewerblicher Flugbewegungen lag bei 31%. An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge einen Anteil von 34% und UL- Flüge einen Anteil von 66%.

 

Vorausschau (Auszug aus dem Lagebericht)

Vorausgesetzt einer unbedingten Erholung des Geschäftsbetriebes in der erforderlichen Intensität nach COVID-19, möglicher vorübergehenden Einsparungen bei zurückstellbaren Instandhaltungen und Investitionen, der Nutzung arbeitsmarktspezifischer Maßnahmen sowie die Verfügbarkeit der Gesellschaftereinlagen ist die Zahlungsfähigkeit der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH vorerst als gesichert anzusehen. Sich langfristig abzeichnende Vermögensverluste sind dennoch derzeit nicht erkennbar.

 

Zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Flugplatzgesellschaft Eisenach- Kindel mbH und der damit verbundenen Reduzierung der Gesellschafternachschüsse sind die ausgeprägten Geschäftsfelder zu erhalten bzw. weiter zu optimieren, neue Geschäftsfelder sind möglichst zu akquirieren. Die Etablierung zusätzlicher Veranstaltungen (Messen, Open-Air, etc.) ist auch weiterhin auf ihre Realisierbarkeit im Einklang mit dem genehmigten Flugbetrieb und unter Rücksichtnahme auf die angesiedelten Luftfahrtbetriebe zu prüfen. Zur Verbesserung des Ergebnisses sind auch die Betriebsentwicklungen bereits ansässiger und die weitere Ansiedlung von Luftfahrtgewerbe mit hoher Ausstrahlungskraft auf den Geschäftsbetrieb der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH von maßgeblichem Interesse.

 

Unter der Annahme einer zeitnahen Erholung des Geschäftsbetriebes nach COVID-19, der weiteren positiven Entwicklung des Verkehrslandeplatzes Eisenach-Kindel, der Entwicklung vorhandener und weiterer Ansiedlungen von luftfahrtaffinen Unternehmen, der Fortsetzung einer vertretbaren Nutzung von Flugplatzteilflächen für Veranstaltungen sowie der Nutzung des Verkehrslandeplatzes durch den Luftverkehr im mindestens bisherigen Umfang kann für die Jahre 2022 / 2023 von einer mit 2020 / 2021 vergleichbaren Umsatz- und Ergebnislage ausgegangen werden.

 

Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist auch für die kommenden Jahre mit einem negativen Geschäftsergebnis zu rechnen, welches zumindest durch Gesellschaftereinlagen auszugleichen ist. Die aus der Gewährleistung der Betriebspflicht des Flugplatzes resultierenden Defizite können auch mittelfristig durch die aus dem Geschäftsbetrieb zu erzielenden Erlösen nicht im vollen Umfang gedeckt werden.

 

Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:

 

ü  Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 2 ff.) erteilt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.

ü  Unrichtigkeiten und Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.

ü  Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.

ü  Es wurden keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.

ü  Es wurden folgende berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (S. 7 f.) festgestellt:

-       Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu decken. Aus diesem Grund finanzieren die Gesellschafter gemäß der im Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht die jährlichen Unterdeckungen durch Barzuzahlungen in das Eigenkapital.

-       Gemäß § 4 Abs. 2 GVertrag sind die Nachschüsse insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro begrenzt.

-       Gem. § 5 Abs. 3 GVertrag darf ein Gesellschafter erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens i. H. v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Lt. Wp. valutiert dieses Darlehen per 31.12.2020 mit 99.540,61 EUR.

-       Aus haushaltspolitischen Gründen können die kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2021 hinaus keine rechtsverbindliche Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.

-       Für den Fall, dass bei zukünftig bestehenden Ertrags- und Liquiditätsunterdeckungen die Gesellschafter nicht in der Lage sind, diese vollständig auszugleichen, muss die Gesellschaft entweder die erforderlichen finanziellen Zuwendungen von Dritten erhalten oder ihre Aufwandsstruktur der Ertragsstruktur anpassen, um in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt zu sein.

ü  Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
(Anl. III) kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.

 

Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 der FPG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.

 

Der Jahresfehlbetrag 2020 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrates.

 

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 wurde durch den Aufsichtsrat der FPG in der Sitzung am 18.06.2021 behandelt. Der Gesellschafterversammlung wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 einstimmig empfohlen.

 

Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am 18.06.2021 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1a:      Bilanz zum 31.12.2020

Anlage 1b:      Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020

Anlage 2:        Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Anlage 3:        Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss FPG zum                             31.12.2020