hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2020
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG)
wird angewiesen,
- der
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und
- dem
Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 78.313,40 Euro auf neue Rechnung
zuzustimmen.
II.
Begründung:
Nachfolgend werden
die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres
2020 dargestellt:
Vermögenslage
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr um rd. 11
TEUR auf 611 TEUR erhöht. Ursächlich hierfür ist auf der Aktivseite im Wesentlichen eine Erhöhung des Kassenbestandes um
49 TEUR auf 98,3 TEUR.
Das Anlagevermögen war um
29 TEUR rückläufig: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten - 25 TEUR
sowie andere Anlagen, BGA - 4,5 TEUR.
Beim Umlaufvermögen (+ 43
TEUR) war folgende Entwicklung zu verzeichnen: Vorräte – 11,3 TEUR; Forderungen
u. sonstige Vermögensgegenstände – 2,1 TEUR; Kassenbestand + 48,7 TEUR.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten verringern sich ggü. dem Vorjahr um 2,6 TEUR
auf 2,8 TEUR.
Die Passivseite hat sich
wie folgt entwickelt:
Das Eigenkapital der
Gesellschaft hat sich ggü. dem Vorjahr um 36 TEUR bzw. 13 % auf 304 TEUR
erhöht. Ursächlich waren
hierfür der Jahresfehlbetrag (- 78,8 TEUR) und dem ggü. die Einlagen der Gesellschafter (114 TEUR).
Die Eigenkapitalquote hat sich bei gestiegener Bilanzsumme von 44,7 % auf
49,8 % erhöht. Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung
bestanden vor dem Hintergrund der bestehenden Nachschussverpflichtung nicht.
Die sonstigen Rückstellungen
haben sich um rd. 12 TEUR auf 39 TEUR erhöht. Im Berichtsjahr erfolgte die
Bildung einer Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen
(25 TEUR). Darüber hinaus bestehen R. für Archivierung (7 TEUR), R. für
Jahresabschlussprüfung (6 TEUR) und weitere.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten
um rd. 35,5 TEUR auf 228 TEUR beruht vorrangig auf der Reduzierung der
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten infolge planmäßiger Tilgungen (- 48 TEUR). Verbindlichkeiten aus
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen bestehen i. H. v. 21 TEUR und betreffen
ausschließlich die Vorauszahlung der Flächenmiete „demopark“ für die Jahre 2021
und 2023.
Die passiven
Rechnungsabgrenzungsposten liegen mit 40 TEUR etwa 1,4 TEUR unter dem
Vorjahr.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse
verringerten sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr um 149 TEUR auf 314
TEUR. Ursächlich hierfür waren insbesondere die Auswirkungen der
Corona-Pandemie, welche sich in rückläufigen Erlösen aus Kraftstoffverkäufen,
Landeentgelten und Mieteinnahmen darstellen. Darüber hinaus fand (planmäßig) im
Vergleich zum Vorjahr auch die Freilandmesse „demopark“ nicht statt.
Die sonstigen betrieblichen
Erträge sind ggü. dem Vorjahr um 13,5 TEUR auf 82 TEUR gestiegen, was
sich hauptsächlich in einer erhaltenen Versicherungsentschädigung i.H.v. 21,6
TEUR begründet.
Der Materialaufwand
verringerte sich um 64,6 TEUR auf 120,6 TEUR.
Der Personalaufwand ist
ggü. 2019 um rd. 11 TEUR auf 168,6 TEUR gesunken. Die FPG beschäftigte im Jahr
2020 durchschnittlich 5 Mitarbeiter + Geschäftsführer.
Die Abschreibungen liegen
mit 30 TEUR etwa 9 TEUR unter dem Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sind ggü. dem Vorjahr um rd. 14 TEUR auf 147 TEUR
gestiegen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen
Instandhaltungskosten (+ 19 TEUR), Fahrzeugkosten (+ 1,5 TEUR) und Rechts- und
Beratungskosten (+ 4 TEUR). Rückläufig waren u. a. Raumkosten (- 6,4 TEUR),
Versicherungen (- 1,7 TEUR) und Werbe-/Reisekosten (- 2 TEUR).
Das Finanzergebnis hat
sich, bedingt durch die reduzierten Zinsaufwendungen aus Finanzkrediten, im
Vergleich zum Vorjahr um 1,1 TEUR auf – 4,7 TEUR verbessert.
Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag i. H. v. – 78.313,40 EUR (Vj.: - 14
TEUR).
Finanzlage
Der Kassenbestand hat sich um 48,7 TEUR auf 98,2 TEUR erhöht.
Im Berichtsjahr wurde ein negativer Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit i. H. v. -12 TEUR (Vj.: + 50 TEUR) sowie ein positiver CF
aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. 61 TEUR
(Vj.: + 5 TEUR) erzielt. Demgegenüber steht ein negativer CF aus
Investitionstätigkeit i. H. v. – 0,6 TEUR (Vj.: - 25 TEUR). Im Ergebnis
erhöhte sich der Finanzmittelbestand im
Vergleich zum Vorjahr auf 98,2 TEUR.
Lagebericht
Im Geschäftsjahr 2020 wurden am Verkehrslandeplatz Eisenach-Kindel
insgesamt 12.738 Flugbewegungen (Vorjahr 13.306) realisiert, was im Vergleich
zu 2019 einem Rückgang um 4% entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist zu
berücksichtigen, dass sich die teilweise erheblichen Einschränkungen infolge
der COVID-19- Pandemie negativ auf die mögliche Zahl der Flugbewegungen
auswirkten. Insbesondere konnten Fallschirmsprungflüge und Geschäftsreiseflüge
nur vermindert stattfinden. Der Anteil gewerblicher Flugbewegungen lag bei 31%.
An den Gesamtflugbewegungen hatten Motorflüge einen Anteil von 34% und UL-
Flüge einen Anteil von 66%.
Vorausschau (Auszug aus dem Lagebericht)
Vorausgesetzt einer unbedingten Erholung des Geschäftsbetriebes in der
erforderlichen Intensität nach COVID-19, möglicher vorübergehenden Einsparungen
bei zurückstellbaren Instandhaltungen und Investitionen, der Nutzung
arbeitsmarktspezifischer Maßnahmen sowie die Verfügbarkeit der
Gesellschaftereinlagen ist die Zahlungsfähigkeit der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel
mbH vorerst als gesichert anzusehen. Sich langfristig abzeichnende
Vermögensverluste sind dennoch derzeit nicht erkennbar.
Zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses der
Flugplatzgesellschaft Eisenach- Kindel mbH und der damit verbundenen
Reduzierung der Gesellschafternachschüsse sind die ausgeprägten Geschäftsfelder
zu erhalten bzw. weiter zu optimieren, neue Geschäftsfelder sind möglichst zu
akquirieren. Die Etablierung zusätzlicher Veranstaltungen (Messen, Open-Air,
etc.) ist auch weiterhin auf ihre Realisierbarkeit im Einklang mit dem
genehmigten Flugbetrieb und unter Rücksichtnahme auf die angesiedelten
Luftfahrtbetriebe zu prüfen. Zur Verbesserung des Ergebnisses sind auch die
Betriebsentwicklungen bereits ansässiger und die weitere Ansiedlung von
Luftfahrtgewerbe mit hoher Ausstrahlungskraft auf den Geschäftsbetrieb der
Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH von maßgeblichem Interesse.
Unter der Annahme einer zeitnahen Erholung des Geschäftsbetriebes nach
COVID-19, der weiteren positiven Entwicklung des Verkehrslandeplatzes
Eisenach-Kindel, der Entwicklung vorhandener und weiterer Ansiedlungen von
luftfahrtaffinen Unternehmen, der Fortsetzung einer vertretbaren Nutzung von
Flugplatzteilflächen für Veranstaltungen sowie der Nutzung des
Verkehrslandeplatzes durch den Luftverkehr im mindestens bisherigen Umfang kann
für die Jahre 2022 / 2023 von einer mit 2020 / 2021 vergleichbaren Umsatz- und
Ergebnislage ausgegangen werden.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung ist auch für die kommenden Jahre mit
einem negativen Geschäftsergebnis zu rechnen, welches zumindest durch
Gesellschaftereinlagen auszugleichen ist. Die aus der Gewährleistung der
Betriebspflicht des Flugplatzes resultierenden Defizite können auch
mittelfristig durch die aus dem Geschäftsbetrieb zu erzielenden Erlösen nicht
im vollen Umfang gedeckt werden.
Darstellung der Empfehlungen, Feststellungen
und Hinweise des Wirtschaftsprüfers:
ü Es wurde ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 2 ff.) erteilt.
ü Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten
wurden nicht festgestellt.
ü Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Es wurden keine
sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen festgestellt.
ü Es wurden folgende
berichtspflichtige entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (S. 7 f.)
festgestellt:
-
Die im Rahmen des Flugplatzbetriebes vereinnahmten
Erträge reichen nicht aus, die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft zu
decken. Aus diesem Grund finanzieren die Gesellschafter gemäß der im
Gesellschaftsvertrag verankerten Nachschusspflicht die jährlichen
Unterdeckungen durch Barzuzahlungen in das Eigenkapital.
-
Gemäß § 4 Abs. 2 GVertrag sind die Nachschüsse
insgesamt auf einen jährlichen Wert von 127.822,97 Euro begrenzt.
-
Gem. § 5 Abs. 3 GVertrag darf ein Gesellschafter
erst nach der Tilgung eines bei der Wartburgsparkasse aufgenommenen Darlehens
i. H. v. 1 Mio. EUR ausscheiden. Lt. Wp. valutiert dieses Darlehen per
31.12.2020 mit 99.540,61 EUR.
-
Aus haushaltspolitischen Gründen können die
kommunalen Gesellschafter über das Jahr 2021 hinaus keine rechtsverbindliche
Zusicherung über die Höhe der Zuzahlung geben.
-
Für den Fall, dass bei zukünftig bestehenden
Ertrags- und Liquiditätsunterdeckungen die Gesellschafter nicht in der Lage
sind, diese vollständig auszugleichen, muss die Gesellschaft entweder die
erforderlichen finanziellen Zuwendungen von Dritten erhalten oder ihre
Aufwandsstruktur der Ertragsstruktur anpassen, um in ihrer Entwicklung nicht
beeinträchtigt zu sein.
ü Im Ergebnis der
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
(Anl. III) kam es zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 der FPG kann im
Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.
Der Jahresfehlbetrag 2020 der FPG liegt gemäß Abschnitt II (4) der
Richtlinie über den Umgang mit den Jahresabschlüssen der städtischen
Beteiligungen über der festgelegten Wertgrenze. Somit ergibt sich die
Zuständigkeit des Stadtrates.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 wurde durch den Aufsichtsrat
der FPG in der Sitzung am 18.06.2021 behandelt. Der Gesellschafterversammlung
wurden die Feststellung des Jahresabschlusses, die Fortschreibung des
Jahresfehlbetrages sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 einstimmig empfohlen.
Die Gesellschafterversammlung der FPG ist der Empfehlung des
Aufsichtsrates gefolgt und hat die erforderlichen Beschlüsse ebenfalls am
18.06.2021 einstimmig gefasst. Der Vertreter der Stadt Eisenach hat dabei unter
Organvorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt wird durch den Beschluss des
Stadtrates ausgeräumt. Die Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates wird zur Kenntnis genommen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a: Bilanz zum 31.12.2020
Anlage 1b: Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
Anlage 2: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Anlage 3: Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss FPG zum 31.12.2020