hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II.
Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2021 nicht erfüllt werden.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur
Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer
Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 9.736.566 € im Verwaltungshaushalt,
Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Die Höhe der Bedarfszuweisung wurde
aufgrund der neuen Verfahrensweise (siehe auch Berichtsvorlage Nr. 0519-BR/2021
sowie Erläuterungen im Vorbericht) bereits vorab durch das Thüringer
Landesverwaltungsamt in Aussicht gestellt und mit Schreiben vom 14.07.2021 in vorgenannter
Höhe gemäß § 38 ThürVwVfG zugesichert.
Von der planungsseitig vorgesehenen Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 5.216.892 € und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 4.519.674 € erforderlich.
Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2021 in EUR |
Haushalt 2020 in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
128.947.420 |
121.390.497 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
29.340.392 |
35.823.193 |
Gesamthaushalt in
Einnahme und Ausgabe |
158.287.812 |
157.213.690 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/
Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 5.859.664 €. Davon entfallen 1.339.990 € auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 4.519.674 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.
1.3 Kreditaufnahme
Im Jahr 2021 ist keine
Kreditaufnahme geplant.
Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgungsleistungen am 31.12.2021 voraussichtlich 25.262.203 €.
Bei
einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.250 Einwohnern (31.12.2019)
entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 597,92 € pro
Einwohner (vgl. 2020: 651,46 € pro Einwohner). Da
der laufende Kredit für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und
Schulsporthalle“ vollständig über die bewilligte Schuldendiensthilfe
refinanziert wird und damit den tatsächlichen Schuldenstand nicht tangiert,
ergibt sich ohne diesen voraussichtlich ein Schuldenstand per 31.12.2021 von
19.262.203 € und eine Pro-Kopf-Verschuldung von 455,91 € pro Einwohner.
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
|
Werte in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 wird
keine Erhöhung der Realsteuern geplant.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Der aktuelle Bestand der allgemeinem Rücklage
in Höhe von 9.027.831,78 € ist nahezu vollumfänglich auf die Zuführung der
Mittel aus der Kreditaufnahme für das Investitionsvorhaben „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ im
Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen. Diese Mittel müssen zur Finanzierung dieser
Maßnahme in den kommenden Haushaltsjahren bei Bedarf sukzessive entnommen
werden.
Die originäre nach § 20 Abs. 2 Satz 1 ThürGemHV
allgemeine Rücklage, welche die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern
soll, beläuft sich daher lediglich auf 27.831,78 €. Dieser Anteil am
Bestand der allgemeinen Rücklage ist nicht für die Maßnahmen aus o.g.
Investitionsvorhaben gebunden.
Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.334.232 €.
Im Haushaltsjahr 2021
kann die Stadt Eisenach planungsseitig keine Zuführung an die allgemeine
Rücklage erwirtschaften. Darüber hinaus ist im Haushaltsjahr 2021 keine
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorgesehen.
2. Wirtschaftsplan
des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2021 in EUR |
Plan 2020 in EUR |
Erfolgsplan im Ertrag |
20.820.115 |
21.327.180 |
Erfolgsplan im Aufwand |
21.589.394 |
21.327.180 |
Fehlbetrag |
769.278 |
0 |
Vermögensplan Einnahme und Ausgabe |
2.327.210 |
651.632 |
2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 (Einbringungsstand)