Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2021
hier: Einbringung
Vorlage
0663-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Diese gesetzliche Vorgabe kann mit der heutigen Vorlage des Haushaltsentwurfes 2021 nicht erfüllt werden.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist ausgeglichen. Zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches war jedoch die Einplanung einer Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 9.736.566 € im Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 90000.051000, erforderlich. Die Höhe der Bedarfszuweisung wurde aufgrund der neuen Verfahrensweise (siehe auch Berichtsvorlage Nr. 0519-BR/2021 sowie Erläuterungen im Vorbericht) bereits vorab durch das Thüringer Landesverwaltungsamt in Aussicht gestellt und mit Schreiben vom 14.07.2021 in vorgenannter Höhe gemäß § 38 ThürVwVfG zugesichert.

 

 

Von der planungsseitig vorgesehenen Bedarfszuweisung sind zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 5.216.892 € und zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 4.519.674 € erforderlich.

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.    Haushalt der Stadt Eisenach

1.1  Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2021

in EUR

Haushalt 2020

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

128.947.420

121.390.497

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

29.340.392

35.823.193

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

158.287.812

157.213.690

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 5.859.664 €. Davon entfallen 1.339.990 auf die Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung. Der darüber hinausgehende Betrag in Höhe von 4.519.674 € war für nicht gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt zu veranschlagen.

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Im Jahr 2021 ist keine Kreditaufnahme geplant.

 

Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgungsleistungen am 31.12.2021 voraussichtlich 25.262.203 €.

 

Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 42.250 Einwohnern (31.12.2019) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 597,92 € pro Einwohner (vgl. 2020: 651,46 € pro Einwohner). Da der laufende Kredit für die Investitionsmaßnahme „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ vollständig über die bewilligte Schuldendiensthilfe refinanziert wird und damit den tatsächlichen Schuldenstand nicht tangiert, ergibt sich ohne diesen voraussichtlich ein Schuldenstand per 31.12.2021 von 19.262.203 € und eine Pro-Kopf-Verschuldung von 455,91 € pro Einwohner.

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Mit dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2021 wird keine Erhöhung der Realsteuern geplant.

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Der aktuelle Bestand der allgemeinem Rücklage in Höhe von 9.027.831,78 € ist nahezu vollumfänglich auf die Zuführung der Mittel aus der Kreditaufnahme für das Investitionsvorhaben „Wettkampf-, Vereins- und Schulsporthalle“ im Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen. Diese Mittel müssen zur Finanzierung dieser Maßnahme in den kommenden Haushaltsjahren bei Bedarf sukzessive entnommen werden.

 

Die originäre nach § 20 Abs. 2 Satz 1 ThürGemHV allgemeine Rücklage, welche die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern soll, beläuft sich daher lediglich auf 27.831,78 €. Dieser Anteil am Bestand der allgemeinen Rücklage ist nicht für die Maßnahmen aus o.g. Investitionsvorhaben gebunden.

 

Die nach der gesetzlichen Vorgabe vorzuhaltende Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre beläuft sich auf 2.334.232 €.

 

Im Haushaltsjahr 2021 kann die Stadt Eisenach planungsseitig keine Zuführung an die allgemeine Rücklage erwirtschaften. Darüber hinaus ist im Haushaltsjahr 2021 keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorgesehen.

 

2.         Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1 Gesamtvolumen

 

 

 Entwurf 2021

in EUR

Plan 2020

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

20.820.115

21.327.180

Erfolgsplan im Aufwand

21.589.394

21.327.180

Fehlbetrag

769.278

0

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

2.327.210

651.632

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 (Einbringungsstand)