I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die Stadt
Eisenach weitet als Träger der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2022/2023
die Beförderungs- und Erstattungsansprüche für die Kostenübernahme der
Schülerbeförderung wie folgt aus:
1. Eine
notwendige Beförderung für Schüler ab Klassenstufe 5 besteht ab einem Schulweg
von 2 km.
2. Die
Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht für die kürzeste Wegstrecke
zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule, die dem
Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.
3. Die
vollständige Beförderungs- und Erstattungspflicht des Schulweges besteht
entgegen des Stadtratsbeschlusses StR/0309/2011 auch für Schüler ab
Klassenstufe 11. Eine Beteiligung der Eltern oder volljährigen Schülern an den
Beförderungskosten ist ausgeschlossen.
4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die finanziellen Mehraufwendungen bei der Erstellung des Haushaltes 2022 zu berücksichtigen und alle weiteren notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine kostenfreie Beförderung für alle Schülerinnen und Schüler in der Stadt Eisenach zu gewährleisten.