Betreff
Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion - Ausweitung der Beförderungs- und Erstattungsansprüche bei der Schülerbeförderung
Vorlage
0669-AT/2021
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach weitet als Träger der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2022/2023 die Beförderungs- und Erstattungsansprüche für die Kostenübernahme der Schülerbeförderung wie folgt aus:

1.       Eine notwendige Beförderung für Schüler ab Klassenstufe 5 besteht ab einem Schulweg von 2 km.

2.       Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der von ihm besuchten Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

3.       Die vollständige Beförderungs- und Erstattungspflicht des Schulweges besteht entgegen des Stadtratsbeschlusses StR/0309/2011 auch für Schüler ab Klassenstufe 11. Eine Beteiligung der Eltern oder volljährigen Schülern an den Beförderungskosten ist ausgeschlossen.

4.       Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die finanziellen Mehraufwendungen bei der Erstellung des Haushaltes 2022 zu berücksichtigen und alle weiteren notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine kostenfreie Beförderung für alle Schülerinnen und Schüler in der Stadt Eisenach zu gewährleisten.