hier: Abwägung nach Beteiligungsverfahren
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der vorliegende Abwägungsvorschlag
über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und
Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.1 „Palmental
Ost“ wird - gemäß Anlage - als Ergebnis der Abwägung beschlossen und geht als
Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte zum Bebauungsplan ein. Das Ergebnis
der Abwägung wird den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
mitgeteilt.
II.
Begründung:
Bisheriges Verfahren
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am
26.06.2018 mit Beschluss-Nr. StR/689/2018 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44.1
„Palmental Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß §
13b BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
wurde am 06.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung erfolgte
auch der Hinweis, dass das Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt und von
einer Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden
Erklärung abgesehen wird.
Bereits 2017 hat der Stadtrat den Abschluss eines Städtebaulichen
Vertrags mit dem Investor zur Übernahme der Planungskosten zur Erstellung des
Bebauungsplanes (Vorlage-Nr. 0772-StR/2017) befürwortet.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat am 16.03.2021 mit
Beschluss-Nr. StR/0287/2021 dem Planentwurf (in der Fassung vom 01.02.2021)
zugestimmt, die Begründung wurde gebilligt. Die Entwurfsunterlagen wurden zur
öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Die Entwurfsunterlagen wurden in der Zeit vom 06.04.2021 bis
einschließlich 11.05.2021 zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Die Bekanntmachung
dazu erfolgte fristgerecht und ortsüblich am 27.03.2021 in der Tagespresse.
Während
der Auslegungsdauer konnten von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht
werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Abwägungsverfahren:
Die
Abwägung soll durch eine gerechte Würdigung der von der Planung betroffenen
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander erfolgen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist mit
Schreiben vom 20.04.2021 (per E-Mail) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
worden. Die städtischen Ämter wurden bereits bei der Erarbeitung des Entwurfes
einbezogen, sind aber ebenfalls am 20.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert worden. Die Öffentlichkeit wurde, wie oben
beschrieben, über die Möglichkeit Ihrer Beteiligung informiert.
Die
Anlage besteht aus einer
Gesamtübersichtsliste der am Verfahren Beteiligten mit Vermerk des Datums der
abgegebenen Stellungnahme sowie dem Abwägungsvorschlag über vorgetragene
Belange, Anregungen und Hinweise, dem die eingegangen Stellungnahmen in Kopie
folgen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Namen geschwärzt.
1.
Öffentlichkeit
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr.
44.1 „Palmental Ost“ ging nur eine Stellungnahme ein. Darin wurde empfohlen,
auf die „Sackgasse“ mittels Wendehammer zu verzichten und anstelle dessen einen
kleinen Stadtplatz zu etablieren. Weiterhin wurde angeregt, für spätere
Generationen eine Erweiterungsmöglichkeit des Baugebietes in Richtung Osten
offenzulassen, sowie fußläufige Verbindungen in das angrenzende Areal zu
ermöglichen. Zudem wird vorgeschlagen, die Baufelder weiter zu präzisieren. Den
Anregungen kann aus bauplanungsrechtlichen und eigentums-rechtlichen Erwägungen
nicht entsprochen werden. Der Umgang mit den einzelnen Anregungen ist dem
Abwägungsvorschlag zu entnehmen.
2.
Behörden und sonstige TÖB,
Stadtverwaltung
Die sich am Entwurf beteiligenden Behörden, sonstigen Träger
öffentlicher Belange und städtischen Fachabteilungen stimmten in ihren
fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen dem Entwurf des Bebauungsplanes
grundsätzlich zu. Bei den vorgebrachten Anregungen bzw. bei den betroffenen
Belangen handelt es sich um zu beachtende Hinweise sowie um Nennung von
allgemeinen Rechtsgrundlagen und Empfehlungen bei der Umsetzung der Planung,
wie z. B. die Nutzung von Zisternen für die Rückhaltung und Nutzung von
Oberflächen- und Regenwasser. Weiterhin wird auf den Abschluss eines
Erschließungsvertrages verwiesen.
3.
Hinweis zur Erschließung:
Da die fehlende abwassertechnische Erschließung ein Hauptanlass
der Planung ist und deshalb die äußere und die innere Erschließung die
Grundlage für die Umsetzung des Bebauungsplans darstellt, müssen
selbstverständlich die Erschließungsanlagen zunächst hergestellt werden. Sie
sind Umsetzungsgrundlage, aber nicht Inhalt des vorliegenden Bebauungsplanes.
Das bedeutet im Konkreten, dass zunächst die äußere Erschließung als 1.
Bauabschnitt (1. BA) vom Anschluss des Plangebietes bis zum Anschluss an den
Tiefkanal in der Schlachthofstraße als Gemeinschaftsvorhaben der Stadt Eisenach
und des Trinkwasser- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV EE)
hergestellt werden muss, ehe die innere Erschließung als 2. Bauabschnitt (2.
BA) begonnen werden kann. Ein Ingenieurvertrag zum 1. BA liegt bereits vor und
die notwendigen Haushaltsmittel sind angemeldet. Geplanter Baubeginn für den 1.
BA ist 2022. Erst nach Fertigstellung des 1. BA kann der 2. BA hergestellt
werden. Der Erschließungsvertrag für den 2. BA wird mit den Vertragspartnern
(Stadt Eisenach, TAV EE und Investor) spätestens 2022 abgeschlossen.
Der
vorliegende Abwägungsvorschlag führt nicht zum Erfordernis eines geänderten
Entwurfs. Der Plan ist somit satzungsreif und kann nach einigen redaktionellen
Änderungen beschlossen werden. Die entsprechende Vorlage erfolgt zeitnah.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach soll den vorliegenden Abwägungsvorschlag gemäß der
Anlage als Abwägungsergebnis beschließen. Das Abwägungsergebnis wird als
Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte des Bebauungsplans genommen und den
Beteiligten gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage - Abwägungsvorschlag mit Übersichtsliste und Stellungnahmen
Hinweis:
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.