hier: Beschluss über die Abwägung nach Beteiligungsverfahren
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der vorliegende Abwägungsvorschlag über die
während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken zum
Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ wird
gemäß Anlage 1 und Anlage 2 als Ergebnis der Abwägung beschlossen und geht als
Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte zum Bebauungsplan ein. Das Ergebnis
der Abwägung wird den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
mitgeteilt.
II.
Begründung:
Aufstellungsbeschluss:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am
26.06.2018 mit Beschluss-Nr. StR/689/2018 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt
Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde
am 06.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung erfolgte auch
der Hinweis, dass von einer Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der
Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von
der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.
Zur
Übernahme der anteiligen Planungskosten zur Erstellung des Bebauungsplanes
wurde mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (Beschluss-Nr.
StR/0351/2020).
Der Stadtrat der Stadt Eisenach
hat am 16.03.2021 mit Beschluss Nr. StR/0288/2021 dem Planentwurf zugestimmt,
die Begründung wurde gebilligt. Die Entwurfsunterlagen wurden zur öffentlichen
Auslegung bestimmt. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dazu wurden
die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung nebst Anlagen zur Beteiligung der
Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021 zu
jedermanns Einsicht bereitgestellt. Die Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2021
ortüblich. Während der Auslegungsdauer konnten von jedermann Anregungen zu dem
Entwurf vorgebracht werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Abwägungsverfahren:
Die
Abwägung soll durch eine gerechte Würdigung der von der Planung betroffenen
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander erfolgen.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist mit
Schreiben vom 20.04.2021 (per E-Mail) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
worden. Die städtischen Ämter wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes
einbezogen, sind jedoch am 20.04.2021 nochmals zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert worden. Die Öffentlichkeit wurde, wie oben
beschrieben, über die Möglichkeit ihrer Beteiligung informiert.
In
der Anlage 1 sind die am Verfahren
Beteiligten in einer Übersichtsliste aufgeführt und das Datum der abgegebenen
Stellungnahme angegeben bzw., bei fehlender Stellungnahme, ein „Strich“
vermerkt.
In
Anlage 2 folgt der eigentliche
Abwägungsvorschlag, unterteilt in einen Teil
1 für Behörden, sonstige TÖB und Stadtverwaltung sowie in einen Teil 2 für die Öffentlichkeit.
1.
Abwägungsvorschlag Behörden, sonstige
TÖB, Stadtverwaltung (Anlage 2 Teil 1)
Die der Aufforderung zur Beteiligung nachgekommenen Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange und städtischen Ämter stimmten in ihren
fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen dem Entwurf des Bebauungsplanes
grundsätzlich zu. Bei den vorgebrachten Anregungen bzw. bei den betroffenen
Belangen handelt es sich um zu beachtende Hinweise sowie um Nennung von
allgemeinen Rechtsgrundlagen und Empfehlungen bei der Umsetzung der Planung,
wie z. B. die Nutzung von Zisternen für die Rückhaltung und Nutzung von Oberflächen-
und Regenwasser. Weiterhin wird auf den Abschluss eines Erschließungsvertrages
verwiesen.
Der Abwägungsvorschlag (Anlage 2 Teil 1) ist tabellarisch gegliedert und notiert in der
vorderen Spalte, unter laufender Nummer (lfd. Nr.) gemäß Gesamtbeteiligungsliste
(Anlage 1), die jeweils in den Stellungnahmen enthaltenen relevanten Belange,
Anregungen und Hinweise. In der letzten Spalte ist niedergeschrieben, ob eine
Abwägung erforderlich ist und – wenn ja - wie mit den einzelnen Anregungen und
Belangen umgegangen werden soll. Es
folgen im Anschluss die eingegangenen Stellungnahmen in Kopie.
2.
Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit (Anlage 2 Teil 2)
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr.
44.2 „Palmental West“ beteiligte sich eine Eigentümer-Familie (im Folgenden
„die sich Beteiligenden“ genannt) von drei Flurstücken außerhalb des
Geltungsbereiches. Es wird begehrt, dass die Flurstücke der sich Beteiligenden
mit in die Planung einbezogen werden sollen. Die betreffenden Flurstücke wurden
jedoch mit weiteren Flächen aufgrund des Beteiligungsergebnisses zum
Vorverfahren bereits aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 44
„Palmental“ herausgenommen. Umwelt- und naturschutzfachliche Aspekte sowie
wirtschaftliche Gründe standen als öffentliche Belange der einstigen Planung
entgegen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 44 wurde auch deshalb
mit Beschluss des Stadtrates StR/0688/2018 aufgehoben. Bei der Aufstellung des
vorliegenden Bebauungsplanes B 44.2 „Palmental West“ wurde der Geltungsbereich
aufgrund der o. g. Erkenntnisse wesentlich kleiner gefasst, um insbesondere der
Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) Rechnung zu tragen. Dabei wurde durch Verdichtung bereits
bebauter Fläche insbesondere auf soziale, wirtschaftliche sowie klima- und
umweltschützende Anforderungen geachtet, auch um weitere naturschutzrechtlich
auszugleichende Eingriffe in den Außenbereich zu vermeiden und vor allem keinen
unwirtschaftlichen Erschließungsaufwand zu generieren.
Die Würdigung der vorliegenden Belange zeigt ein deutliches
Abwägungsergebnis zu Gunsten der öffentlichen Belange. Dem Begehren der sich
Beteiligenden, die Flurstücke in die Planung aufzunehmen, kann daher nicht
entsprochen werden.
Der Abwägungsvorschlag in Anlage 2 Teil 2 geht auf die im angefügten Schreiben enthaltenen
Anregungen, Bedenken und Einwände ein. Bei der Kopie des Schreibens wurden aus
datenschutzrechtlichen Gründen die Namen geschwärzt.
3.
Hinweis zur Erschließung:
Da die fehlende abwassertechnische Erschließung ein Hauptanlass
der Planung ist und deshalb die äußere und die innere Erschließung die
Grundlage für die Umsetzung des Bebauungsplans darstellt, müssen
selbstverständlich die Erschließungsanlagen zunächst hergestellt werden. Sie
sind Umsetzungsgrundlage, aber nicht Inhalt des vorliegenden Bebauungsplanes.
Das bedeutet im Konkreten, dass zunächst die äußere Erschließung als 1.
Bauabschnitt (1. BA) vom Anschluss des Plangebietes bis zum Anschluss an den
Tiefkanal in der Schlachthofstraße als Gemeinschaftsvorhaben der Stadt Eisenach
und des Trinkwasser- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV EE)
hergestellt werden muss, ehe die innere Erschließung als 2. Bauabschnitt (2.
BA) begonnen werden kann. Ein Ingenieurvertrag zum 1. BA liegt bereits vor und
die notwendigen Haushaltsmittel sind angemeldet. Geplanter Baubeginn für den 1.
BA ist 2022. Erst nach Fertigstellung des 1. BA kann der 2. BA hergestellt
werden. Der Erschließungsvertrag für den 2. BA wird mit den Vertragspartnern
(Stadt Eisenach, TAV EE und Investor) spätestens 2022 abgeschlossen.
Der
vorliegende Abwägungsvorschlag führt nicht zum Erfordernis eines geänderten
Entwurfs. Der Plan ist somit satzungsreif und kann nach einigen redaktionellen
Änderungen beschlossen werden. Die entsprechende Vorlage erfolgt zeitnah.
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach soll den vorliegenden Abwägungsvorschlag, bestehend
aus Anlage 1 und Anlage 2, als Abwägungsergebnis beschließen. Das Abwägungsergebnis
wird als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte des Bebauungsplans genommen
und den Beteiligten gem. § 3 Abs. 2 BauGB mitgeteilt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Gesamtliste
der Beteiligten
Anlage 2 Teil 1: Abwägungsvorschlag Behörden, TÖB, SV mit Stellungnahmen
Anlage 2 Teil 2: Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit mit Schreiben (geschwärzt)
Hinweis:
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.