II. Fragestellung
1.
Gibt es
in Eisenach eine Verordnung oder ähnliches in welcher Zuwegungen in Baustellen
im Rettungsfall geregelt werden? Wenn ja, wo und wer überprüft deren
Einhaltung?
2.
Wenn
Nein, kann sich Eisenach an anderen Städten orientieren und eine solche
Verordnung oder ein Regelwerk aufstellen? Wenn Nein, warum nicht?
3. Wie gestalten sich in Neuenhof die Einsatzpläne für Notfälle der Feuerwehr?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
In Eisenach gibt es keine
Verordnung, die eine Erreichbarkeit von Baustellen für Rettungskräfte regelt.
Eine solche Verordnung ist nicht notwendig, da durch die STVO die wichtigsten
Eckpunkte geregelt sind, I.d.R. ist die „Sicherstellung der ständigen
Erreichbarkeit“ für Anwohner und Rettungskräfte auch Bestandteil des
Bauvertrags.
Die Einhaltung der Sperrung bzw.
der Einschränkungen für den Straßenverkehr überprüft die
Straßenverkehrsbehörde. Bei lang anhalten Baustellen, insbesondere bei
Vollsperrungen, überprüft die Feuerwehr stichprobenartig die Erreichbarkeit von
Gebäuden im Brand- und Gefahrenfall (aktuell z.B. Marienstraße).
zu 2.
Die StVO gibt die entsprechenden
Regelungen vor, eine Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Behörden, insoweit
ist eine Regelung nicht angedacht.
zu 3.
Dezidierte
Einsatzpläne für „wandernde“ Baustellen gibt es nicht, eine derartige Planung
ist ebenfalls nicht praktikabel, da sich die Ausgangslage bzw. der
Baufortschritt täglich ändern. In der Ortslage Neuenhof besteht derzeit dazu
auch keine Notwendigkeit. Die Ortslage ist im Wesentlichen für die Feuerwehr und
den Rettungsdienst erreichbar (Durchfahrtsbreiten > 3,00 m, Umleitungen sind
eingerichtet, die Ortslage kann von beiden Seiten befahren werden) und die
Brandschutztechnischen Einrichtungen sind funktionstüchtig (z.B. Hydranten).
Gebäude die nicht unmittelbar erreicht werden können, liegen weniger als 50 m
von erreichbaren öffentlichen Verkehrsflächen entfernt (entsprechend § 50
ThürBO), so dass ein Einsatz der Feuerwehr durch jederzeit möglich ist, auch
wenn durch die Baustellen Einschränkungen bestehen.