I. Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  1. Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.
  2. Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2021.
  3. Den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 nach § 62 ThürKO.


II. Begründung:

 

Die Stadt hat gemäß § 55 ThürKO für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2021 sind die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Höhe der Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.

Nach § 56 ThürKO hat die Gemeinde neben der Haushaltssatzung einen Haushaltsplan zu erstellen, dessen Bestandteile und Anlagen sind der Haushaltssatzung als Anlage beizufügen.

Der Stadtrat beschließt gemäß § 57 ThürKO über die Haushaltssatzung inklusive aller Anlagen in öffentlicher Sitzung.

In der Sitzung des Stadtrates am 21.07.2021 wurden der Entwurf der Haushaltsatzung 2021 sowie der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Im Zeitraum zwischen der Einbringung des Entwurfes und der heutigen Vorlage zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung haben sich in Folge der Haushaltsausführung notwendige Änderungen zum vorgelegten Einbringungsstand ergeben. Diese sind im Rahmen einer Veränderungsliste erfasst, Teil dieses Beschlussvorschlages und werden nach Beschlussfassung in den Haushalt 2021 eingepflegt.

Nach der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung durch den Stadtrat wird diese gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3  ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und anschließend öffentlich bekannt gemacht. Mit der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung schließlich gemäß § 55 Abs. 3 ThürKO rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 (Einbringungsstand)

Anlage 2 – Veränderungsliste Verwaltungshaushalt

Anlage 3 – Veränderungsliste Vermögenshaushalt 

Anlage 4 – Veränderungsliste Stellenplan