hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
- Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und der
bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.
- Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das
Wirtschaftsjahr 2021.
- Den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 nach § 62 ThürKO.
II.
Begründung:
Die Stadt hat gemäß § 55 ThürKO für jedes
Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der
Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2021 sind die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der
Höchstbetrag der Kassenkredite sowie nachrichtlich die Höhe der Steuersätze
(Hebesätze) festzusetzen.
Nach § 56 ThürKO hat die Gemeinde neben der
Haushaltssatzung einen Haushaltsplan zu erstellen, dessen Bestandteile und
Anlagen sind der Haushaltssatzung als Anlage beizufügen.
Der Stadtrat beschließt gemäß § 57 ThürKO
über die Haushaltssatzung inklusive aller Anlagen in öffentlicher Sitzung.
In der Sitzung des Stadtrates am 21.07.2021
wurden der Entwurf der Haushaltsatzung 2021 sowie der Entwurf des
Wirtschaftsplanes 2021 eingebracht und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse
verwiesen.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung des
Entwurfes und der heutigen Vorlage zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung
haben sich in Folge der Haushaltsausführung notwendige Änderungen zum
vorgelegten Einbringungsstand ergeben. Diese sind im Rahmen einer
Veränderungsliste erfasst, Teil dieses Beschlussvorschlages und werden nach
Beschlussfassung in den Haushalt 2021 eingepflegt.
Nach der Beschlussfassung zur
Haushaltssatzung durch den Stadtrat wird diese gemäß § 57 Abs. 3
ThürKO i.V.m. § 21 Abs. 3 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und
anschließend öffentlich bekannt gemacht. Mit der erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung schließlich gemäß § 55 Abs. 3 ThürKO
rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 (Einbringungsstand)
Anlage 2 – Veränderungsliste Verwaltungshaushalt
Anlage 3 – Veränderungsliste Vermögenshaushalt
Anlage 4 – Veränderungsliste Stellenplan