Betreff
Kulturstiftung Meiningen - Eisenach (KME)
hier: Finanzierungsvereinbarung/Finanzierungsanteil "Sanierung Werkstattgebäude und Neubau Fundus" Landestheater Eisenach
Vorlage
0687-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

Der Stadtrat stimmt der als Anlage beigefügten Finanzierungsvereinbarung zur Sanierung des Werkstattgebäudes und Neubau Fundus nach Brand im Landestheater Eisenach vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel in den rechtskräftigen Haushalten für die Jahre 2022 in Höhe von 1.002.500 Euro und 2023 in Höhe von 685.000 Euro zu.


II. Begründung:

 

 

Im August 2018 hat es zweimal im Gebäude der Theaterwerkstätten des Landestheaters Eisenach gebrannt. Folge der Brände sind erhebliche Brandschäden im Dachstuhl und Dachgeschoss, aber auch erhebliche Beschädigungen durch Löschwasser. Die Gesamtkosten belaufen sich vss. auf 4.500.000 €. Gemäß dem bestehenden Finanzierungsabkommen aus dem Jahre 2007 sind diese von den Zuwendungsgebern zu tragen. Danach ist die Stadt Eisenach verpflichtet, die entstehenden Kosten anteilig mitzutragen.

 

Gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Abkommens über die Finanzierung der Zustiftung „Theater Eisenach“ zur „Kulturstiftung Meiningen“ vom 15.06.2007 sind für Investitionen und Instandhaltungsaufwendungen über 250.000 Euro / Jahr die Finanzierungsbeteiligungen zu verhandeln.

 

Entsprechend dieser Regelung wurde im Stiftungsrat über die zur Beseitigung der entstandenen Schäden vss. zu erwartenden Sanierungskosten beraten und eine finanzielle Beteiligung der Träger analog der mit Artikel 2 des Abkommens festgelegten Finanzierungsanteile für den laufenden Betrieb grundsätzlich vereinbart (Land Thüringen = 50 %, Stadt Eisenach 37,5 %,  Wartburgkreis 12,5 %).

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 (TOP 37, Beschluss-Nr.: StR/0044/2019) einer Beteiligung an den Kosten einer Komplettsanierung unter der Bedingung zugestimmt, dass sich der Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen zum Abschluss einer üblichen Gebäudeversicherung für sämtliche Gebäude des Landestheaters Eisenach entscheidet.  Inzwischen wurde durch die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach die seitens der Stadt Eisenach geforderte Gebäudeversicherung abgeschlossen. An den entstehenden laufenden Versicherungskosten beteiligt sich die Stadt in Höhe von 37,5 %. Insofern ist dieser Teil des Stadtratsbeschlusses als erfüllt anzusehen.

 

Als weitere zusätzliche Bedingungen wurden beschlossen, „dass die Kostenbeteiligung durch die Stadt Eisenach für den Zeitraum der Haushaltssicherung, bis zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgesetzt und durch den Freistaat Thüringen vorfinanziert wird, sowie die Zusage der Landesregierung erfolgt, die Stadt Eisenach bei der Reduzierung des städtischen Eigenanteils durch die Gewährung von Fördermitteln zu entlasten. Die Stadt Eisenach würde dann erst mit der Aufgabe der Kreisfreiheit und dem Beitritt zum Wartburgkreis sich tatsächlich an den Sanierungskosten beteiligen, um die Auflagen der Haushaltssicherung nicht zu gefährden.“                  

 

Mit Beschlusspunkt 5 des vorgenannten Beschlusses wurde die Oberbürgermeisterin beauftragt, „im Stiftungsrat der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach eine absolute Obergrenze für die Summe der Kostenbeteiligung der Stadt Eisenach auf Grundlage der gegenwärtig kalkulierten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme in Höhe von 4,5 Mio. Euro sowie einen Tilgungsplan für den städtischen Eigenanteil nach Herstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Eisenach (Tilgungszeitraum, jährliche Tilgungsraten) zu verhandeln“

 

Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung an den kalkulierten Sanierungskosten wurden durch die Oberbürgermeisterin und den städtischen Vertreter im Stiftungsrat im Sinne des Stadtratsbeschlusses die städtischen Interessen vertreten. Gemäß einstimmiger Beschlussfassung der 70. Stiftungsratssitzung der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach vom 14. Oktober 2019 und dem Bewilligungsbescheid der Thüringer Staatskanzlei (AZ: 5637/7-6) vom 13.03.2020 wurde die Finanzierung durch die Zuwendungsgeber des Geschäftsbereichs Landestheater Eisenach entsprechend der als Anlage beigefügte Vereinbarung beschlossen, wozu die abschließende Zustimmung durch den Stadtrat erforderlich ist.

 

Die Vereinbarung sieht eine Zahlung des städtischen Anteiles in Höhe von 1.687.500 Euro in zwei Tranchen vor, wovon für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 1.002.500 Euro und für das Jahr 2023 ein Betrag in Höhe von 685.000 Euro vorgesehen ist. Die mit Beschluss des Stadtrates vom 10.09.2019 geforderte längerfristige Tilgung des städtischen Anteiles wird somit nicht vorgesehen.

 

Eine Zustimmung zu der vorliegenden Finanzierungsvereinbarung kann somit nur unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der städtischen Haushalte 2022 und 2023 erfolgen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –          Finanzierungsvereinbarung

Anlage 2 –          Finanzierungsabkommen Zustiftung

Anlage 3 -           Stadtratsbeschluss vom 10.09.2019 (Vorlagen-Nr. 0059-AT/2019)