hier: Entlastung des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2020
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss
mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das
Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.
2. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.
II.
Begründung:
Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat in seiner
Sitzung am 15.07.2021 den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der
Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen versehenen
Jahresabschluss zum 31.12.2020
mit einer Bilanzsumme von 2.129.162.988,15 EUR
und einem Jahresüberschuss von 1.796.260,59 EUR
einstimmig festgestellt und den Lagebericht des Vorstands der Sparkasse gebilligt.
Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 15.07.2021 gemäß § 20 Abs. 4 ThürSpkG Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31.12.2020 erteilt.
Gemäß § 21 Abs. 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird.
Auch die 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) der Stadt Eisenach (Stadtratsbeschluss vom 09.06.2020; Vorlage-Nr.
0275-StR/2020) beinhaltet unter der lfd. Nr. VwHH6 die Maßnahme „Wartburg-Sparkasse
(WAK-SPK): Gewinnausschüttung“. Darin heißt es: “Die Oberbürgermeisterin wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme der
Wartburg-Sparkasse beauftragt, in Abstimmung mit dem Wartburgkreis die
Möglichkeit jährlicher Gewinnausschüttungen auch weiterhin zu prüfen“.
Folgender Beschluss wurde dazu in der Verwaltungsratssitzung am 15.07.2021 gefasst:
„Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2020 i. H. v. 1.796 TEUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen.“
Gemäß § 20 Abs. 5 ThürSpkG beschließt die Vertretungskörperschaft des Trägers über die Entlastung des Verwaltungsrates.
Der Beschlussvorlage sind Kopien der Verwaltungsratsbeschlüsse sowie dazugehörige Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.07.2021 über die Feststellung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 sowie Bilanz und GuV,
Anlage 2: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.07.2021 über die Billigung
des Lageberichtes der Wartburg-Sparkasse,
Anlage 3: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.07.2021 über die Verwendung
des Jahresüberschusses 2020,
Anlage 4: Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses vom 15.07.2021 über die Entlastung
des Vorstandes durch den Verwaltungsrat Geschäftsjahr 2020,
Anlage 5: Kopie des Berichtes des Verwaltungsrates 2020