Betreff
Evaluation Jugendbeirat
Vorlage
0724-BR/2021
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt: 

 

Mit Beschluss vom 10.12.2019 hat sich der Stadtrat für die Einführung eines Jugendbeirates in der Stadt Eisenach ausgesprochen. Im Beschluss wurde ebenfalls eine Evaluation des Jugendbeirates festgeschrieben.

Laut Beschluss setzt sich der Jugendbeirat aus 11 jungen Menschen im Alter von 14- 20 Jahren zusammen. Sie werden durch die Schülervertretungen der weiterführenden Schulen in das Gremium entsendet.

Weiterhin gehört eine/n Vertreter*in des Jugendforums dem Beirat an. Unterstützt werden die Jugendlichen von drei Stadträten sowie vom Stadtjugendring Eisenach e.V.

 

Vertreter*innen von folgenden Schulen sind im Jugendbeirat:

Ernst-Abbe-Gymnasium

Elisabeth-Gymnasium

Martin-Luther-Gymnasium

Goetheschule

Gemeinschaftsschule

Geschwister-Scholl-Schule

Wartburgschule

Waldorfschule

 

Mitglieder des Stadtrates sind
Julia Durner (CDU)

Susanne Köhler (SPD)

Philipp Hofmann (Die LINKE)

Sie beraten und unterstützen die Jugendlichen. Die organisatorische Verantwortung seitens der Stadtverwaltung liegt bei der Stabsstelle Soziale Stadt.


Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 begann die Akquise an den Eisenacher Schulen.

Insgesamt hat sich der Jugendbeirat zu vier Sitzungen 2021 getroffen. Die ersten beiden Sitzungen fanden pandemiebedingt am 03.03. und 20.04.2021 digital statt.

Zur dritten  Sitzung am 18.05.2021 fand ein Vor-Ort-Termin am geplanten Mehrgenerationenspielplatz statt.

Die vierte Sitzung des Jugendbeirates fand am 06.07.2021 statt. Hier diskutierten die Jugendlichen über eine Satzung und die Aufgaben des Jugendbeirates.

Weitere Themen des Jugendbeirates waren Strategien zur Schulöffnung nach dem Lockdown, die Mitarbeit im Fahrgastbeirat,  sowie Informationen zur Arbeit des Stadtrates und seinen Gremien.

Die Jugendlichen zeigten sich interessiert und aufgeschlossen, aktuelle Probleme und Fragen aus ihrem Alltag  mit Vertretern des Stadtrates und der Verwaltung zu besprechen sowie sich aktiv einbringen zu können.

 

Aufgrund der Erfahrungen mit dem Jugendbeirat wird dem Stadtrat empfohlen, den Jugendbeirat als dauerhaftes Beteiligungsgremium für Kinder und Jugendliche in die Hauptsatzung aufzunehmen, um die Neuregelung des §26a der Thüringer Kommunalordnung umzusetzen.