Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 10.12.2019 hat sich der Stadtrat für die Einführung eines Jugendbeirates in der Stadt Eisenach ausgesprochen. Im Beschluss wurde ebenfalls eine Evaluation des Jugendbeirates festgeschrieben.
Laut Beschluss setzt sich der Jugendbeirat aus 11 jungen Menschen im Alter von 14- 20 Jahren zusammen. Sie werden durch die Schülervertretungen der weiterführenden Schulen in das Gremium entsendet.
Weiterhin gehört eine/n Vertreter*in des Jugendforums dem Beirat an. Unterstützt werden die Jugendlichen von drei Stadträten sowie vom Stadtjugendring Eisenach e.V.
Vertreter*innen von folgenden Schulen sind im Jugendbeirat:
Ernst-Abbe-Gymnasium
Elisabeth-Gymnasium
Martin-Luther-Gymnasium
Goetheschule
Gemeinschaftsschule
Geschwister-Scholl-Schule
Wartburgschule
Waldorfschule
Mitglieder des
Stadtrates sind
Julia Durner (CDU)
Susanne Köhler (SPD)
Philipp Hofmann (Die
LINKE)
Sie beraten und
unterstützen die Jugendlichen. Die organisatorische Verantwortung seitens der
Stadtverwaltung liegt bei der Stabsstelle Soziale Stadt.
Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 begann die Akquise an den Eisenacher
Schulen.
Insgesamt hat sich der Jugendbeirat zu vier Sitzungen 2021 getroffen. Die
ersten beiden Sitzungen fanden pandemiebedingt am 03.03. und 20.04.2021 digital
statt.
Zur dritten Sitzung am 18.05.2021
fand ein Vor-Ort-Termin am geplanten Mehrgenerationenspielplatz statt.
Die vierte Sitzung des Jugendbeirates fand am 06.07.2021 statt. Hier
diskutierten die Jugendlichen über eine Satzung und die Aufgaben des
Jugendbeirates.
Weitere Themen des Jugendbeirates waren Strategien zur Schulöffnung nach
dem Lockdown, die Mitarbeit im Fahrgastbeirat,
sowie Informationen zur Arbeit des Stadtrates und seinen Gremien.
Die Jugendlichen zeigten sich interessiert und aufgeschlossen, aktuelle
Probleme und Fragen aus ihrem Alltag mit
Vertretern des Stadtrates und der Verwaltung zu besprechen sowie sich aktiv
einbringen zu können.
Aufgrund der Erfahrungen mit dem Jugendbeirat wird dem Stadtrat
empfohlen, den Jugendbeirat als dauerhaftes Beteiligungsgremium für Kinder und
Jugendliche in die Hauptsatzung aufzunehmen, um die Neuregelung des §26a der
Thüringer Kommunalordnung umzusetzen.