Betreff
Trägerschaft der Stadt Eisenach für den öffentlichen Stadtverkehrs nach der Fusion mit dem Wartburgkreis
Vorlage
0727-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach bleibt entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 2 c des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz – EisenachNGG) Träger des öffentlichen Stadtverkehrs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in der jeweils geltenden Fassung.

 


II. Begründung:

 

Das EisenachNGG regelt im § 3 Abs. 2 Nr. 2c, dass die Stadt Eisenach für die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis – die Trägerschaft  für den öffentlichen Stadtverkehr einen formalen Beschluss des Stadtrates benötigt.