I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Neufassung des Generalpachtvertrages
zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und
dem Wartburgkreis e.V. in Fortführung des bestehenden Generalpachtvertrages vom
17.12.2010, gültig seit dem 01.01.2011, in Verbindung mit der Änderung des
Generalpachtvertrages vom 26.10.2016, gültig ab dem 01.01.2017 gemäß
anliegender Ausfertigung.
II.
Begründung:
Mit Änderung des
Generalpachtvertrages vom 26.10.2016 wurde ein Pachtzins i.H.v. 0,09 €/m² für eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart.
Die vereinbarte Laufzeit endet am 31.12.2021 und macht den Abschluss einer
Folgevereinbarung erforderlich.
Gemäß
Bundeskleingartengesetz darf der Pachtzins für Kleingartenanlagen maximal das
Vierfache des Pachtzinses für erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. Im
Jahr 2016 wurde eben dieser Wert mit 0,03 € / m² ermittelt, welches eine
maximale Pacht für Kleingartenanlagen von 0,12 €/m² erlaubt.
Neben der Anpassung
des Pachtzinses wurde auch eine Überprüfung der beanspruchten Flächen
vorgenommen. Durch Aktualisierung der Anlage des Generalpachtvertrages
entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die verschiedenen
Kleingartenvereine hat sich eine Mehrfläche von 22.637 m² ergeben.
Um die finanzielle
Belastung des Verbandes und der Vereine moderat zu halten und das Engagement
des Verbandes und der Vereine für die Stadt Eisenach zu würdigen soll der
Pachtzins zunächst auf 0,10 € / m² und nach weiteren 5 Jahren auf 0,11 € / m²
angehoben werden.
In einem gemeinsamen
Gespräch wurde diese Vorgehensweise erörtert und es konnte eine Einigung
hierüber erzielt werden. Der Verband erklärt sich sowohl mit der Erhöhung des
Pachtzinses, als auch mit dem Entwurf des Generalpachtvertrages einverstanden.
Bereits mit
Stadtratsbeschluss vom 04.10.2016 wurde eine inhaltliche Überarbeitung des
Generalpachtvertrages zwischen Stadt und Verband angekündigt. Die vertraglichen
Inhalte wurden im Zuge der Pachtzinsanpassung überprüft und entsprechend
aktualisiert und angepasst. U.a. wurde auch das Verbot zur Ausbringung von
Glyphosat entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2018 aufgenommen.
Neben der
aktualisierten Anlage zur Flächeninanspruchnahme werden auch Lagepläne der
einzelnen Kleingartenanlagen Bestandteil des Generalpachtvertrages. Dies soll
einen leichteren Überblick insbesondere für erforderliche Pflegemaßnahmen
schaffen. Flächenänderungen werden entsprechend der vertraglichen Regelungen
bei Eintreten aktualisiert.
Eine Pachtzinserhöhung muss bis zum 31.10. beschlossen sein, um ab dem 01.01. des Folgejahres zu gelten. Der bisherige Pachtzins ist auf den 31.12.2021 begrenzt, so dass ein neuer Pachtvertrag bis zum 31.10.2021 abgeschlossen sein muss.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf Generalpachtvertrag verhandelt incl. Anlagen
Anlage 2 – Stadtratsbeschluss 0282_2010
Anlage 3 – Stadtratsbeschluss 0422_2016
Anlage 4 – Generalpachtvertrag vom 17.12.2010
Anlage 5 – Nachtrag zum Generalpachtvertrag vom 24.10.2016