Betreff
Neufassung des Generalpachtvertrages mit dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und dem Wartburgkreis e. V.
Vorlage
0732-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung des Generalpachtvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Verband der Kleingärtner in Eisenach und dem Wartburgkreis e.V. in Fortführung des bestehenden Generalpachtvertrages vom 17.12.2010, gültig seit dem 01.01.2011, in Verbindung mit der Änderung des Generalpachtvertrages vom 26.10.2016, gültig ab dem 01.01.2017 gemäß anliegender Ausfertigung.

 


II. Begründung:

 

Mit Änderung des Generalpachtvertrages vom 26.10.2016 wurde ein Pachtzins i.H.v. 0,09 €/m²  für eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart. Die vereinbarte Laufzeit endet am 31.12.2021 und macht den Abschluss einer Folgevereinbarung erforderlich.

Gemäß Bundeskleingartengesetz darf der Pachtzins für Kleingartenanlagen maximal das Vierfache des Pachtzinses für erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. Im Jahr 2016 wurde eben dieser Wert mit 0,03 € / m² ermittelt, welches eine maximale Pacht für Kleingartenanlagen von 0,12 €/m² erlaubt.

Neben der Anpassung des Pachtzinses wurde auch eine Überprüfung der beanspruchten Flächen vorgenommen. Durch Aktualisierung der Anlage des Generalpachtvertrages entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die verschiedenen Kleingartenvereine hat sich eine Mehrfläche von 22.637 m² ergeben.

Um die finanzielle Belastung des Verbandes und der Vereine moderat zu halten und das Engagement des Verbandes und der Vereine für die Stadt Eisenach zu würdigen soll der Pachtzins zunächst auf 0,10 € / m² und nach weiteren 5 Jahren auf 0,11 € / m² angehoben werden.

In einem gemeinsamen Gespräch wurde diese Vorgehensweise erörtert und es konnte eine Einigung hierüber erzielt werden. Der Verband erklärt sich sowohl mit der Erhöhung des Pachtzinses, als auch mit dem Entwurf des Generalpachtvertrages einverstanden.

Bereits mit Stadtratsbeschluss vom 04.10.2016 wurde eine inhaltliche Überarbeitung des Generalpachtvertrages zwischen Stadt und Verband angekündigt. Die vertraglichen Inhalte wurden im Zuge der Pachtzinsanpassung überprüft und entsprechend aktualisiert und angepasst. U.a. wurde auch das Verbot zur Ausbringung von Glyphosat entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2018 aufgenommen.

Neben der aktualisierten Anlage zur Flächeninanspruchnahme werden auch Lagepläne der einzelnen Kleingartenanlagen Bestandteil des Generalpachtvertrages. Dies soll einen leichteren Überblick insbesondere für erforderliche Pflegemaßnahmen schaffen. Flächenänderungen werden entsprechend der vertraglichen Regelungen bei Eintreten aktualisiert.

 

Eine Pachtzinserhöhung muss bis zum 31.10. beschlossen sein, um ab dem 01.01. des Folgejahres zu gelten. Der bisherige Pachtzins ist auf den 31.12.2021 begrenzt, so dass ein neuer Pachtvertrag bis zum 31.10.2021 abgeschlossen sein muss.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –          Entwurf Generalpachtvertrag verhandelt incl. Anlagen

Anlage 2 –          Stadtratsbeschluss 0282_2010

Anlage 3 –          Stadtratsbeschluss 0422_2016

Anlage 4 –          Generalpachtvertrag vom 17.12.2010

Anlage 5 –          Nachtrag zum Generalpachtvertrag vom 24.10.2016