II. Fragestellung
1. Die geplante Vorlage über die Ergebnisse der
Gefährdeneinschätzung (Altlasten) waren für das III. Quartal 21 vorgesehen.
Liegt eine Gefährdenabschätzung der Verwaltung vor bzw. wenn nein, wann kann
diese erfolgen?
2. Wer übernimmt die ungeplante Kostenerhöhung?
3. Liegt das für eine Änderung des B -
Planentwurfes notwendige schalltechnische Gutachten/Schallprognose vor? (Wenn
nein, wann ist damit zu rechnen?)
4. Wann wird die fachliche Betreuung des
beauftragten Büros (Verkehrsuntersuchung) gewährleistet bzw. wie ist hier der
Sachstand?
5. Welche Auswirkungen hat der „kürzliche Altlastenfund“ (Brückenbau Naumannstraße) auf das weitere Verfahren?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die
Gefährdungsabschätzung (Auftraggeber: SWG Eisenach mbH) befindet sich gegenwärtig
in der Bearbeitung.
Der Stadtverwaltung
Eisenach liegt keine abschließende Gefährdungsabschätzung vor, die als
Grundlage einer Bearbeitung des B- Plan- Entwurfes dienen kann.
Zuständigerweise
erfolgte durch das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und
Naturschutz/ Ref. 75/ Bodenschutz, Altlasten) die Festlegung der Inhalte des
Untersuchungsprogrammes (Gefährdungsabschätzung) und die fachliche Begleitung
der Auftragnehmerin unter Einbeziehung der Stadtverwaltung.
Die Prüfung der
Gefährdungsabschätzung nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird durch
das TLUBN vorgenommen, das Ergebnis der Stadtverwaltung mitgeteilt und die
weitere Verfahrensweise bzgl. Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens
festgelegt. Eine Aussage zum Zeitpunkt kann gegenwärtig nicht gegeben werden.
zu 2.
Eine vermutete,
ungeplante Kostenerhöhung für die Stadtverwaltung Eisenach ist nicht vorhanden.
Die Stadt verwendet
Fördermittel für das 2. Änderungsverfahren. Im Rahmen der
Fördermittelbeantragung 2017 erfolgte eine überschlägliche Schätzung der Kosten
für Gutachten und Untersuchungen. Mit
dem Vorliegen der tatsächlichen (gegenüber der Schätzung höheren) Kosten wurde
dem Fördermittelgeber (auf Basis der erfolgten Beauftragungen 2021) der
finanzielle Mehraufwand mitgeteilt und um Änderung des Fördermittelbescheides
gebeten. Der Stadt liegt mit Posteingang vom 06.09.2021 ein Änderungsbescheid
vor.
Der
Fördermittelgeber erkannte die geänderten Kosten als förderfähig an (alt:
55.871,49 €; geändert: 64.602,52 €). Die Stadt erhält infolge eine Finanzhilfe
von insgesamt 51.912,27 € (alt: 44.000,00 €).
Die Bearbeitung der
durch die Stadtverwaltung Eisenach beauftragten Gutachten:
Verkehrsuntersuchung, Schalltechnisches Gutachten/ Schallprognose sowie der
vertraglich gebundenen Bearbeitung des Bebauungsplanes (2. Änderungsverfahren)
führte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu keiner ungeplanten Kostenerhöhung.
Die Finanzierung der
Gefährdungsabschätzung (Altlasten) erfolgt durch die SWG Eisenach mbH
(Grundstückseigentümer) unter Verwendung von Fördermitteln des Landes
Thüringen.
Die Finanzierung der
Gefährdungsabschätzung erfolgt ohne Inanspruchnahme städtischer
zu 3.
Das Schalltechnische
Gutachten befindet sich gegenwärtig in Bearbeitung. Geplant ist die Vorlage einer Endfassung für
das IV. Quartal 2021.
zu 4.
Die fachliche
Betreuung des Auftragnehmers LK Argus für die beauftragte Verkehrsuntersuchung
ist aufgrund fehlender Stellennachbesetzung (SB Verkehrsplanung) durch Abt.
61.1 nicht möglich.
Die Fortführung der
Verkehrsuntersuchung stellt sich problematisch dar. Nach einer Lösung wird
gesucht.
zu 5.
Die Fundstelle der aufgefunden kontaminierten Bauwerksreste lag außerhalb des B-Plan Geltungsbereiches. Der Altlastenfund im Zuge des Abbruchs mit Tiefenenttrümmerung der Brücke Friedrich-Naumann-Straße hat aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde keine Auswirkungen auf das Bebauungsplan-Änderungsverfahren (2. Änderung), weil die angetroffenen Schadstoffe von einem nicht am Verfahren beteiligten Flurstück ausgehen und die am Verfahren beteiligten Flurstücke – nach aktuellem Kenntnisstand – hierdurch nicht negativ beeinflusst werden.