Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - O1
Vorlage
AF-0199/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Die geplante Vorlage über die Ergebnisse der Gefährdeneinschätzung (Altlasten) waren für das III. Quartal 21 vorgesehen. Liegt eine Gefährdenabschätzung der Verwaltung vor bzw. wenn nein, wann kann diese erfolgen?

2.       Wer übernimmt die ungeplante Kostenerhöhung?

3.       Liegt das für eine Änderung des B - Planentwurfes notwendige schalltechnische Gutachten/Schallprognose vor? (Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?)

4.       Wann wird die fachliche Betreuung des beauftragten Büros (Verkehrsuntersuchung) gewährleistet bzw. wie ist hier der Sachstand?

5.       Welche Auswirkungen hat der „kürzliche Altlastenfund“ (Brückenbau Naumannstraße) auf das weitere Verfahren?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Gefährdungsabschätzung (Auftraggeber: SWG Eisenach mbH) befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung.

Der Stadtverwaltung Eisenach liegt keine abschließende Gefährdungsabschätzung vor, die als Grundlage einer Bearbeitung des B- Plan- Entwurfes dienen kann.

Zuständigerweise erfolgte durch das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz/ Ref. 75/ Bodenschutz, Altlasten) die Festlegung der Inhalte des Untersuchungsprogrammes (Gefährdungsabschätzung) und die fachliche Begleitung der Auftragnehmerin unter Einbeziehung der Stadtverwaltung.

Die Prüfung der Gefährdungsabschätzung nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird durch das TLUBN vorgenommen, das Ergebnis der Stadtverwaltung mitgeteilt und die weitere Verfahrensweise bzgl. Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens festgelegt. Eine Aussage zum Zeitpunkt kann gegenwärtig nicht gegeben werden.

 

zu 2.

Eine vermutete, ungeplante Kostenerhöhung für die Stadtverwaltung Eisenach ist nicht vorhanden.

 

Die Stadt verwendet Fördermittel für das 2. Änderungsverfahren. Im Rahmen der Fördermittelbeantragung 2017 erfolgte eine überschlägliche Schätzung der Kosten für Gutachten und Untersuchungen.  Mit dem Vorliegen der tatsächlichen (gegenüber der Schätzung höheren) Kosten wurde dem Fördermittelgeber (auf Basis der erfolgten Beauftragungen 2021) der finanzielle Mehraufwand mitgeteilt und um Änderung des Fördermittelbescheides gebeten. Der Stadt liegt mit Posteingang vom 06.09.2021 ein Änderungsbescheid vor.

Der Fördermittelgeber erkannte die geänderten Kosten als förderfähig an (alt: 55.871,49 €; geändert: 64.602,52 €). Die Stadt erhält infolge eine Finanzhilfe von insgesamt 51.912,27 € (alt: 44.000,00 €).

 

Die Bearbeitung der durch die Stadtverwaltung Eisenach beauftragten Gutachten: Verkehrsuntersuchung, Schalltechnisches Gutachten/ Schallprognose sowie der vertraglich gebundenen Bearbeitung des Bebauungsplanes (2. Änderungsverfahren) führte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu keiner ungeplanten Kostenerhöhung.

Die Finanzierung der Gefährdungsabschätzung (Altlasten) erfolgt durch die SWG Eisenach mbH (Grundstückseigentümer) unter Verwendung von Fördermitteln des Landes Thüringen.

Die Finanzierung der Gefährdungsabschätzung erfolgt ohne Inanspruchnahme städtischer

 

zu 3.

Das Schalltechnische Gutachten befindet sich gegenwärtig in Bearbeitung.  Geplant ist die Vorlage einer Endfassung für das IV. Quartal 2021.

 

zu 4.

Die fachliche Betreuung des Auftragnehmers LK Argus für die beauftragte Verkehrsuntersuchung ist aufgrund fehlender Stellennachbesetzung (SB Verkehrsplanung) durch Abt. 61.1 nicht möglich.

Die Fortführung der Verkehrsuntersuchung stellt sich problematisch dar. Nach einer Lösung wird gesucht.

 

zu 5.

Die Fundstelle der aufgefunden kontaminierten Bauwerksreste lag außerhalb des B-Plan Geltungsbereiches. Der Altlastenfund im Zuge des Abbruchs mit Tiefenenttrümmerung der Brücke Friedrich-Naumann-Straße hat aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde keine Auswirkungen auf das Bebauungsplan-Änderungsverfahren (2. Änderung), weil die angetroffenen Schadstoffe von einem nicht am Verfahren beteiligten Flurstück ausgehen und die am Verfahren beteiligten Flurstücke – nach aktuellem Kenntnisstand – hierdurch nicht negativ beeinflusst werden.