II. Fragestellung

 

1.       Wann kann mit einer Beantwortung der eingereichten Fragen gerechnet werden, so dass der Antrag nach Beratung und Beschluss im zuständigen Ausschuss wieder auf der Tagesordnung einer Stadtratssitzung erscheint?

2.       Wie viele Bewerbungen erreichten die Oberbürgermeisterin?

3.       Aus welchem Grund wurde kein Vertreter der Dualen Hochschule als ständiges (festes) Mitglied berufen?

4.       Wann erfolgt die Beschlussfassung zum Wirtschaftsbeirat und die damit verbundene Änderung der Hauptsatzung im § 9 Abs. 3 ?

5.       Welche konkreten Maßnahmen meint die Oberbürgermeisterin mit „auch die örtlichen Handwerksbetriebe stärker als bisher in den Blick zu nehmen“?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. (Fragekatalog)

1.1    Wie viele Unternehmen bzw. Gründungsinitiativen haben die Wirtschaftsförderung in den Jahren von 2016 bis 2020 in Anspruch genommen?

 

Im angefragten Zeitraum gab es 416 Betreuungsvorgänge für die Bereiche Unternehmensbetreuung, Existenzgründerberatung, Ansiedlungsbetreuung, Kooperationsanbahnung sowie Fördermittelberatung.

 

1.2    Wie groß waren die Unternehmen, gegliedert in Kleinst-, Klein-, mittelgroße und große Unternehmen? (Bitte angeben, aus welchen Bereichen die Unternehmen kamen: Landwirtschaft, Dienstleistungsgewerbe, Industrie usw.)

 

Die Beratungsleistungen umfassen das gesamte Spektrum aller o.g. Betriebsgrößen. Es gab keine schwerpunktemäßige Branchenaufteilung.

 

1.3    Wie vielen wurde Unterstützung gewährt?  (Aufschlüsselung der konkreten Hilfe, wie Verweis auf Fördergelder, Hilfe bei Anträgen etc.)

 

Sh. Beantwortung zu Ziffer 1.1

 

1.4    Wie viele der geförderten Unternehmen existieren noch heute?

 

Hierzu wird von der Wirtschaftsförderung keine Statistik geführt. Nach unserer Einschätzung sollte der Anteil der noch heute am Markt agierenden Unternehmen mehr als 90% betragen.

 

1.5    Wie viele Gewerbeanmeldungen/-abmeldungen gab es im genannten Zeitraum?

 

Jahr

Gewerbeanmeldungen

Gewerbeummeldungen

Gewerbeabmeldungen

gesamt

2016

317

171

340

828

2017

255

132

296

683

2018

270

155

327

752

2019

275

146

251

672

2020

250

142

229

621

 

 

1.6    Ab wann besteht die personelle Unterbesetzung der Wirtschaftsförderung?

 

Der personelle Besatz der Wirtschaftsförderung ist seit 2012 unverändert.

 

1.7    Wie viele Stellenausschreibungen gab es, um diese Unterbesetzung zu beheben?

 

Auf Grund der prekären HH-Situation erfolgten keine Stellenausschreibungen.

 

1.8    Wie hoch waren die Kosten der Stadt zur Analyse der lokalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung durch die GEFAG?

 

Der Stadt sind keine Kosten entstanden.

 

1.9    Zu welchen Verbesserungen/Änderungen in der Wirtschaftsförderung führte diese Analyse?

 

Das Standortentwicklungs- und Wirtschaftsförderungskonzept hat Handlungsfelder identifiziert und Aufgabenschwerpunkte definiert, sh. https://www.eisenach.de/fileadmin/user_upload/Rathaus/Satzungen/Wirtschaftsfoerderungskonzept.pdf

 

1.10 Am 20.6.2017 wurde eine Berichtsvorlage zur Wirtschaftsförderung für die Jahre 2014 bis 2016 sowie ein Ausblick für das Jahr 2017 ausgereicht. In diesem wurden folgende 14 Gütekriterien festgehalten:

a)      Eingangsbestätigung und Nennung eines persönlichen Ansprechpartners bei Anfragen zu Verwaltungsverfahren innerhalb von drei Arbeitstagen

b)      erste Informationen zu Genehmigungsverfahren innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Antragseingang

c)       Besprechung zur Erörterung Ihrer Anliegen, auf Wunsch auch in Ihren Firmenräumlichkeiten, innerhalb von fünf Arbeitstagen

d)      Bearbeitung von Bauanträgen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb von 40 Arbeitstagen

e)      Bezahlung von Auftragsrechnungen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Posteingang bei der Stadtverwaltung Eisenach

f)       Reaktion auf Beschwerden innerhalb von drei Arbeitstagen

g)      Angebot bei Flächenanfragen innerhalb von fünf Arbeitstagen

h)      rechtzeitige Bearbeitung von Genehmigungen für Schwerlasttransporte innerhalb von fünf Arbeitstagen

i)        Verlässlichkeit von Baugenehmigungen, d. h. weniger als fünf Prozent erfolgreiche Widersprüche/Klagen Dritter gegen erteilte Baugenehmigungen

j)        Reaktion auf Anrufe und E-Mails an die Stadtverwaltung Eisenach innerhalb eines Arbeitstages

k)      Verwaltungswegweiser hier auf der Internetseite der Stadt Eisenach

l)        Lotse für Existenzgründer

m)    Kundenzufriedenheitsanalyse im Zwei-Jahres-Rhythmus durch Befragung von mindestens 50 Unternehmen

n)      Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform für Unternehmen mindestens alle zwei Jahre.

 

Welche dieser Gütekriterien konnten seither kontinuierlich umgesetzt werden?

Welcher dieser Kriterien konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum?

 

Bezugnehmend auf die RAL Gütekriterien mittelstandsorientierter Kommunalverwaltungen Buchstaben a)-n) sind in der Anlage die AUDIT Berichte 2017 und 2019 sowie die Ergebnisse der letzten Kundenbefragungen Gütekriterium m) beigefügt.

 

                                                                                

zu 2.

Die Beschlussvorlage zur Besetzung des Wirtschaftsbeirates wird auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 19. Oktober 2021 aufgenommen. In der Vorlage werden alle Bewerber genannt.

 

 

zu 3.

In der Satzung für den Wirtschaftsbeirat der Stadt Eisenach sind die Mitglieder des Beirates abschließend bestimmt. Im Rahmen der Beschlussfassung zur Satzung hätten durch einen Änderungsantrag auch weitere Vertreter aufgenommen werden können. So wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund als Institution, die ein Mitglied stellen kann, durch Änderungsempfehlung der Ausschüsse in die Satzung aufgenommen. Ein entsprechender Änderungsvorschlag zur Aufnahme eines Mitgliedes aus der Dualen Hochschule lag nicht vor.

 

 

zu 4.

Die Beschlussfassung zur Hauptsatzung wird voraussichtlich auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 19. Oktober aufgenommen.

 

Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirates mit der Beschlussfassung zur Satzung für den Wirtschaftsbeirat der Stadt Eisenach (Vorlage: 0618-StR/2021) beschlossen wurde. Die Aufnahme des Wirtschaftsbeirates in die Hauptsatzung ist für die Konstituierung eines Wirtschaftsbeirates nicht zwingend erforderlich.

 

 

zu 5.

Das Zitat in der Pressemitteilung vom 09.08.2021 „Im besten Sinne von nachhaltiger Entwicklung: global denken, lokal handeln, fasste Wolf zusammen und versprach, neben Tourismus und Handel auch die Handwerksbetriebe noch stärker in den Blick zu nehmen." bedarf keiner weiteren Interpretation durch die Oberbürgermeisterin.