I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) entsprechend der Anlage 1.
II.
Begründung:
Auf die Begründung
in der Beschlussvorlage zur Einbringung der Satzung wird verwiesen
(0709-StR/2021).
Geringfügige Änderungen
bzw. Korrekturen wurden in den §§ 1; 5 Abs. 1; 7 Abs. 4 sowie 9 Abs. 3 des
Satzungstextes aufgrund der Hinweise durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
eingearbeitet. Der Begriff „Gebühr“ wurde durch den Begriff „Elternbeitrag“
ersetzt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Entwurf
der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung
Anlage 2 -
Gesamtkosten städtische Kindertageseinrichtungen 2019