I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 44.1 „Palmental Ost” (bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) als Satzung der Stadt Eisenach
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 1);
2.
die
Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 2);
3.
dass
gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer
Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird;
4.
die
Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
II.
Begründung:
Mit
der Beschlussfassung der Plansatzung wird die Grundlage zur Realisierung des
aus dem Flächennutzungsplan entwickelten städtebaulichen Entwicklungsziels,
eines Allgemeinen Wohngebietes durch städtebauliche Abrundung der Ortslage zur
offenen Landschaft am Ortsrand von Eisenach, geschaffen. Die Darstellungen des
Flächennutzungsplans (FNP) stimmen mit dem Satzungsplan im Wesentlichen
überein. Die im FNP größer gefasste Wohnbaufläche wurde durch den
Geltungsbereich des Bebauungsplans im Osten wesentlich unterschritten, dafür
ragt sie im Norden geringfügig in die im FNP dargestellte Grünfläche hinein.
Die Abweichung hatte topographische sowie erschließungssystematische Gründe und
ist u. a. auch der Maßstäblichkeit des FNP geschuldet. Somit ist eine
zukünftige Anpassung des FNP gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 BauGB an die
tatsächliche Plangeometrie vorzusehen und ausreichend.
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgte
gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Dementsprechend ist von einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen worden.
Da ein Bebauungsplan als
Satzung beschlossen wird, müssen die Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Satzung darf
frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die
Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde
erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde
die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan
Nr. 44.1 „Palmental Ost“ (Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen
gemäß § 13b BauGB) mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Erst mit der vorgenommenen amtlichen Bekanntmachung erlangt
die Satzung Rechtskraft und stellt die formelle Grundlage zur Erteilung von
Baugenehmigungen dar.
Mit
der Aufstellung des Planes wurde auch die bisher für das gesamte Gebiet
Palmental fehlende abwassertechnische Erschließung aufgegriffen und im Auftrag
des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal eine Erschließungsplanung
sowohl für die äußeren als auch für die inneren Erschließungsanlagen erstellt.
Mit der Umsetzung der äußeren Erschließungsplanung wird nach derzeitiger
Haushaltsplanung 2022 begonnen. Erst danach ist die technische Umsetzung der
inneren Erschließung möglich. Für die innere Erschließung ist gemäß § 2 Abs. 1
des Städtebaulichen Vertrags mit dem Investor ein Erschließungsvertrag
abzuschließen. Eine prozentuale Aufteilung der Planungskosten wurde bereits mit
den beteiligten Erschließungsträgern vereinbart. Der Beschluss über die Erschließungsverein-barung
erfolgt in einer separaten Beschlussvorlage. Demzufolge ist die Umsetzung
des Bebauungsplanes erst nach Schließung einer rechtsverbindlichen
Erschließungsvereinbarung möglich.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Satzung zum
Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
Anlage 2 - Begründung zum
Bebauungsplan
Hinweis:
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.