I.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 44.2 „Palmental West” (bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) als Satzung der Stadt Eisenach
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 1);
2.
die
Begründung zum Bebauungsplan zu billigen (Anlage 2);
3.
dass
gem. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die Satzung vor ihrer
Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt wird;
4.
die
Bekanntmachung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
II.
Begründung:
Mit der
Beschlussfassung der Plansatzung wird die Grundlage zur Realisierung des städtebaulichen
Entwicklungsziels, einer Verdichtung der Wohnbebauung (allgemeines Wohngebiet)
am Ortsrand von Eisenach, geschaffen. Der Satzungsplan stimmt mit den
Darstellungen des Flächennutzungsplans überein.
Die Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgte gemäß § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren. Dementsprechend ist von einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB abgesehen worden.
Die Satzung darf frühestens nach Ablauf
eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende
Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden,
sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 44.2 „Palmental West“ (Bebauungsplan
zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) mit der Begründung während der Öffnungszeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Erst mit der
vorgenommenen amtlichen Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft und
stellt die formelle Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen dar.
Mit
der Aufstellung des Planes wurde auch die bisher für das gesamte Gebiet
Palmental fehlende abwassertechnische Erschließung aufgegriffen und im Auftrag
des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) eine Erschließungsplanung
sowohl für die äußeren als auch für die inneren Erschließungsanlagen erstellt.
Mit der Umsetzung der äußeren Erschließungsplanung wird gemeinsam mit dem TAV
nach derzeitigem Stand 2022 begonnen. Erst danach ist die technische Umsetzung
(Anschluss) der inneren Erschließung möglich. Für die innere Erschließung ist
gemäß § 3 Abs. 1 des Städtebaulichen Vertrags mit dem Investor eine
Erschließungsvereinbarung abzuschließen. Die Erschließungsvereinbarung sist
gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 des Städtebaulichen Vertrages vor Inkrafttreten des
Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 44.2 „Palmental West“ rechtsverbindlich
zu schließen.
Demzufolge
wird die Bekanntmachung der Satzung erst nach Schließung der
rechtsverbindlichen Erschließungsvereinbarung erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Satzung zum
Bebauungsplan B 44.2 (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
Anlage 2 - Begründung zum
Bebauungsplan
Hinweis:
Die Anlagen können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.