I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis
0036 (Offene Hilfen_ Hilfe zur Pflege) insgesamt in Höhe von 615.000 €.
Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von
615.000 € erfolgt mit Minderausgaben im Deckungskreis 0075 (Offene Hilfen_
Grundsicherung SGB II) in Höhe von 470.000 € und im Deckungskreis 0034 (Offene
Hilfen_ Hilfe zum Lebensunterhalt) in Höhe von 80.000 € sowie mit Mehreinnahmen
in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe
von 24.830 €, in der HH-Stelle 41505.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht
erbrachter Grundsicherungsleistungen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von
9.030 €, in der HH-Stelle 41010.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter
Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.800 €, in der HH-Stelle
48808.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe) in Höhe von
1.270 €, in der HH-Stelle 48807.243000 (Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete) in Höhe von 8.430 €, in der
HH-Stelle 41018.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in
Einrichtungen) in Höhe von 590 €, in der HH-Stelle 41193.251910 (Rückzahlung
von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 4.190 €, in
der HH-Stelle 41194.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe
in Einrichtungen) in Höhe von 8.680 €, in der HH-Stelle 48802.251910
(Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe
von 1.300 €, in der HH-Stelle 41108.255100 (Wohngeld) in Höhe von 1.880 €.
II.
Begründung:
Hilfe zur Pflege wird für Anspruchsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch (SGB XII) für ambulante und stationäre Pflege gemäß des
7.Kapitels SGB XII geleistet.
In Einrichtungen wohnende Hilfeberechtigte haben in den letzten Jahren
ihr Vermögen aufgebraucht, so dass sie bei längerem Aufenthalt in einer
Pflegeeinrichtungen immer öfter auf die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem
SGB XII angewiesen sind.
Darüber hinaus sind in den letzten Jahren die Pflegesätze stark
angestiegen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf gestiegene Löhne des
Pflegepersonals. Weiterhin sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung gestiegen.
Hinzu kommt, dass ggf. die Renten nicht mehr zur Begleichung der
Heimkosten auskömmlich sind.
Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0036 Mittel in Höhe von
insgesamt 2.522.000,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand 08.10.2021
belaufen sich auf insgesamt 2.339.239,37 €. Zur Verfügung stehen demnach
aktuell noch 182.760,63 €.
Aufgrund eines Neufalles im Bereich der Intensivpflege steigen die
monatlichen Kosten um rund 25.000 €.
Somit betragen die monatlichen Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege
ambulant und stationär rund 265.000 €.
Zahlungen fallen im Monat Oktober für Oktober, im November für November
und im Dezember für Dezember an.
Die noch zu erwartenden Ausgaben berücksichtigt und entsprechend
hochgerechnet, ergibt sich ein gerundeter Mehrbedarf im Deckungskreis 0036 in
Höhe von 615.000,00 €.
Die Deckung der
Mehrausgabe in Höhe von 615.000 € erfolgt mit Minderausgaben im Deckungskreis
0075 (Offene Hilfen_ Grundsicherung SGB II) in Höhe von 470.000 € und im
Deckungskreis 0034 (Offene Hilfen_ Hilfe zum Lebensunterhalt) in Höhe von
80.000 € sowie mit Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des
Landes für Grundsicherung) in Höhe von 24.830 €, in der HH-Stelle 41505.241910
(Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Grundsicherungsleistungen außerhalb von
Einrichtungen) in Höhe von 9.030 €, in der HH-Stelle 41010.241910 (Rückzahlung
von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von
4.800 €, in der HH-Stelle 48808.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter
Sozialhilfe) in Höhe von 1.270 €, in der HH-Stelle 48807.243000 (Übergeleitete
Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete) in Höhe
von 8.430 €, in der HH-Stelle 41018.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht
erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 590 €, in der HH-Stelle
41193.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in
Einrichtungen) in Höhe von 4.190 €, in der HH-Stelle 41194.251910 (Rückzahlung
von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 8.680 €, in
der HH-Stelle 48802.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe
in Einrichtungen) in Höhe von 1.300 €, in der HH-Stelle 41108.255100 (Wohngeld)
in Höhe von 1.880 €.
Da es sich bei den Leistungen der Hilfe zur
Pflege um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die
Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.