Betreff
Dringlichkeitsvorlage - Überplanmäßige Ausgabe im DK 0036 - Hilfe zur Pflege - in Höhe von 615.000 €
Vorlage
0765-StR/2021
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0036 (Offene Hilfen_ Hilfe zur Pflege) insgesamt in Höhe von 615.000 €.

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 615.000 € erfolgt mit Minderausgaben im Deckungskreis 0075 (Offene Hilfen_ Grundsicherung SGB II) in Höhe von 470.000 € und im Deckungskreis 0034 (Offene Hilfen_ Hilfe zum Lebensunterhalt) in Höhe von 80.000 € sowie mit Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe von 24.830 €, in der HH-Stelle 41505.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Grundsicherungsleistungen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 9.030 €, in der HH-Stelle 41010.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.800 €, in der HH-Stelle 48808.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe) in Höhe von 1.270 €, in der HH-Stelle 48807.243000 (Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete) in Höhe von 8.430 €, in der HH-Stelle 41018.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 590 €, in der HH-Stelle 41193.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 4.190 €, in der HH-Stelle 41194.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 8.680 €, in der HH-Stelle 48802.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 1.300 €, in der HH-Stelle 41108.255100 (Wohngeld) in Höhe von 1.880 €.

 

 

 


II. Begründung:

 

Hilfe zur Pflege wird für Anspruchsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für ambulante und stationäre Pflege gemäß des 7.Kapitels SGB XII geleistet.

 

In Einrichtungen wohnende Hilfeberechtigte haben in den letzten Jahren ihr Vermögen aufgebraucht, so dass sie bei längerem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtungen immer öfter auf die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII angewiesen sind.

Darüber hinaus sind in den letzten Jahren die Pflegesätze stark angestiegen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf gestiegene Löhne des Pflegepersonals. Weiterhin sind die Kosten für Unterbringung und Verpflegung gestiegen.

Hinzu kommt, dass ggf. die Renten nicht mehr zur Begleichung der Heimkosten auskömmlich sind.

 

Im Haushaltsplan wurden im Deckungskreis 0036 Mittel in Höhe von insgesamt 2.522.000,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand 08.10.2021 belaufen sich auf insgesamt 2.339.239,37 €. Zur Verfügung stehen demnach aktuell noch 182.760,63 €.

 

Aufgrund eines Neufalles im Bereich der Intensivpflege steigen die monatlichen Kosten um rund 25.000 €.

Somit betragen die monatlichen Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege ambulant und stationär rund 265.000 €.

Zahlungen fallen im Monat Oktober für Oktober, im November für November und im Dezember für Dezember an.

Die noch zu erwartenden Ausgaben berücksichtigt und entsprechend hochgerechnet, ergibt sich ein gerundeter Mehrbedarf im Deckungskreis 0036 in Höhe von 615.000,00 €.

 

Die Deckung der Mehrausgabe in Höhe von 615.000 € erfolgt mit Minderausgaben im Deckungskreis 0075 (Offene Hilfen_ Grundsicherung SGB II) in Höhe von 470.000 € und im Deckungskreis 0034 (Offene Hilfen_ Hilfe zum Lebensunterhalt) in Höhe von 80.000 € sowie mit Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe von 24.830 €, in der HH-Stelle 41505.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Grundsicherungsleistungen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 9.030 €, in der HH-Stelle 41010.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.800 €, in der HH-Stelle 48808.241910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe) in Höhe von 1.270 €, in der HH-Stelle 48807.243000 (Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete) in Höhe von 8.430 €, in der HH-Stelle 41018.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 590 €, in der HH-Stelle 41193.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 4.190 €, in der HH-Stelle 41194.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 8.680 €, in der HH-Stelle 48802.251910 (Rückzahlung von zu Unrecht erbrachter Sozialhilfe in Einrichtungen) in Höhe von 1.300 €, in der HH-Stelle 41108.255100 (Wohngeld) in Höhe von 1.880 €.

 

Da es sich bei den Leistungen der Hilfe zur Pflege um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.