Betreff
Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT);
hier: Gesellschaftereinlage 2022
Vorlage
0768-StR/2021
Aktenzeichen
20.1. 8110 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 405.139,00 EUR zuzustimmen.

Der Ausgleich erfolgt

1.       in Höhe von 300.000 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie

2.       in Höhe von 105.139,00 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

 


II. Begründung:

 

Die Aufgabe der Tourismusförderung und -information wurde aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Stadt Eisenach durch Beschluss des Stadtrates vom 27.08.2010 (Beschluss Nr. StR/0218/2010) dem Kernbereich der politischen Gestaltungsentscheidungen der Stadt Eisenach zugeordnet. Die Finanzierung des Betriebs der Gesellschaft soll in dem Maße erfolgen, dass irreparable politische oder wirtschaftliche Schäden, wie zum Beispiel die Schließung der Einrichtung, vermieden werden.

 

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Beihilferechts wurde die EWT mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie dem Betrieb der hierfür erforderlichen Infrastruktur im Gebiet der Stadt Eisenach auf der Grundlage eines Betrauungsaktes per Stadtratsbeschluss vom 8.12.2015 (StR/0300/2015) betraut.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 1 des Betrauungsaktes bemessen sich die ausgleichsfähigen Aufwendungen für die Erbringung von DAWI anhand der geltenden Rechnungslegungsvorschriften der EWT. Auf die ausgleichsfähigen Aufwendungen sind bezogen auf die EWT alle Einnahmen anzurechnen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung erzielt werden.

 

Gemäß Punkt 4 Abs. 2 des Betrauungsaktes ist die Stadt Eisenach verpflichtet, der EWT den durch die Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („DAWI-Leistungen“) entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.

 

Der Wirtschaftsplan 2022 geht insgesamt von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 447.139,00 EUR aus.

 

Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2022 (Plan 2021):

ü  Umsatzerlöse ...............................................................              426 TEUR       (447 TEUR)

ü  sonst. betriebl. Erlöse ………………………………………                   42 TEUR       (    0 TEUR)

ü  Materialaufwendungen .............................................                 193 TEUR       (200 TEUR)

ü  Personalaufwand ........................................................               492 TEUR       (485 TEUR)

ü  Abschreibungen ..........................................................                  24 TEUR         (22 TEUR)

ü  Sonstige betriebliche Aufwendungen ....................                   164 TEUR       (170 TEUR)

ü  Jahresergebnis ............................................................             -447 TEUR    (-430 TEUR)

 

Die Umsatzerlöse (426 TEUR) verringern sich ggü. dem Vorjahr planmäßig um 21 TEUR. Ursächlich hierfür sind insb. rückläufige Erlöse im Bereich Anzeigen (- 7 TEUR), öffentl. Stadtführungen (- 3 TEUR) sowie Provision für Beherbergung (- 9 TEUR). Demgegenüber wird ein Anstieg der Erlöse für Marketingprojekte um 13,5 TEUR auf 20 TEUR erwartet. 

 

Die Destinationsförderung durch den Wartburgkreis i. H. v. 42 TEUR wurde bei den sonst. betriebl. Erlösen in den Wirtschaftsplan aufgenommen.

 

Der Materialaufwand (193 TEUR) liegt 7 TEUR unter dem Vorjahr. Hier ist u.a. ein Betrag von 83 TEUR für Kosten für „booking.com“ enthalten. Die Personalkosten erhöhen sich planmäßig um 8 TEUR auf 492 TEUR. Der sonstige betriebliche Aufwand beläuft sich insgesamt auf 164 TEUR.

 

Im Geschäftsjahr 2022 sind Investitionen in Höhe von insgesamt 21 TEUR in den Bereichen Telefonanlage (6 TEUR), Bürotechnik/Digitalisierung (9 TEUR), Software (3 TEUR) und GWG (3 TEUR) geplant. Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe durch Eigenmittel.

 

Der notwendige Finanzbedarf zum Ausgleich der DAWI ergibt sich explizit aus Anlage 1 zum Wirtschaftsplan der EWT für das Jahr 2022. Danach werden keine Einnahmen aus DAWI-Leistungen erzielt; die Gesamtkosten belaufen sich auf 437.008,00 EUR.

 

Basierend auf den Festlegungen des Betrauungsaktes und in Abstimmung mit der Geschäftsführerin ist in 2022 eine Kapitaleinlage des Gesellschafters wie folgt vorgesehen:

-          300.000,00 EUR Nachschuss lt. Gesellschaftsvertrag

-          105.139,00 EUR Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB

 

Im Übrigen wird auf die dieser Vorlage beigefügte Übersicht zum Wirtschafts-, Finanz- und Investitionsplan verwiesen.

 

Der Wirtschaftsplan 2022 sowie der notwendige Ausgleich durch die Gesellschaftereinlage wurden durch den Aufsichtsrat der EWT und die Gesellschafterversammlung am 20.10.2021 beschlossen. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses aufgehoben.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Wirtschaftsplan 2022