Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 41490.732900 - Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Beihilfen außerhalb von Einrichtungen - in Höhe von 21.334,53 €
Vorlage
0773-HFA/2021
Aktenzeichen
50.1
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 41490.73290 (Hilfe in sonstigen Lebenslagen - Beihilfen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 21.334,53 €.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 41418.742400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Einrichtungen) in Höhe von 16.500,00 €, in der HH-Stelle 41410.732400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.000,00 € und in der HH-Stelle 41480.730900 (Rückzahlbare Hilfen (Darlehen) außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 834,53 €.

 


II. Begründung

 

Hilfe in sonstigen Lebenslagen wird für Anspruchsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gemäß § 73 SGB XII geleistet.

Dazu zählt u.a. auch der Aufenthalt von schutzsuchenden Personen in einem Frauenhaus.

 

Nach § 36a SGB II ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme einer Zuflucht suchenden Person im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten. Dazu zählt auch die psychosoziale Beratung der Schutzsuchenden. Gemäß § 6 Abs.1 Nr.2 SGB II ist die Stadt Eisenach als kommunaler Träger zuständig für die Erstattung der Kosten für psychosoziale Beratung nach § 16a SGB II.

 

Eine Planung der Ausgaben in dieser HHst. ist kaum möglich, da nicht abzuschätzen ist, wie viele Personen auf Schutz in Frauenhäusern angewiesen sein werden.

 

Im Haushaltsplan wurden in der HHSt. 41490.73290 für einen bereits abgeschlossenen konkreten Fall Mittel in Höhe von insgesamt 7.421,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand 14.10.2021 belaufen sich auf 7.421,00 €.

Zur Verfügung stehen demnach 0,00 €.

 

Aufgrund eines Neufalles steigen die Kosten um 21.334,53 € auf insgesamt 28.755,53 €.

 

Somit besteht ein Fehlbetrag in Höhe von 21.334,53 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 41418.742400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Einrichtungen) in Höhe von 16.500,00 €, in der HH-Stelle 41410.732400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.000,00 € und in der HH-Stelle 41480.730900 (Rückzahlbare Hilfen (Darlehen) außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 834,53 €.

 

Da es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben nach dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.