I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 41490.73290 (Hilfe in sonstigen
Lebenslagen - Beihilfen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 21.334,53 €.
Die Deckung
erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle
41418.742400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Einrichtungen)
in Höhe von 16.500,00 €, in der HH-Stelle
41410.732400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.000,00 € und in der HH-Stelle
41480.730900 (Rückzahlbare Hilfen (Darlehen) außerhalb von Einrichtungen) in
Höhe von 834,53 €.
II. Begründung
Hilfe in sonstigen Lebenslagen wird für Anspruchsberechtigte nach dem
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gemäß § 73 SGB XII geleistet.
Dazu zählt u.a. auch der Aufenthalt von schutzsuchenden Personen in einem
Frauenhaus.
Nach § 36a SGB II ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme einer Zuflucht suchenden Person im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten. Dazu zählt auch die psychosoziale Beratung der Schutzsuchenden. Gemäß § 6 Abs.1 Nr.2 SGB II ist die Stadt Eisenach als kommunaler Träger zuständig für die Erstattung der Kosten für psychosoziale Beratung nach § 16a SGB II.
Eine Planung der Ausgaben in dieser HHst. ist kaum möglich, da nicht
abzuschätzen ist, wie viele Personen auf Schutz in Frauenhäusern angewiesen
sein werden.
Im Haushaltsplan wurden in der
HHSt. 41490.73290 für einen bereits abgeschlossenen konkreten Fall Mittel
in Höhe von insgesamt 7.421,00 € eingestellt. Die Ausgaben zum Stand 14.10.2021
belaufen sich auf 7.421,00 €.
Zur Verfügung stehen demnach 0,00 €.
Aufgrund eines Neufalles steigen die Kosten um 21.334,53 € auf insgesamt
28.755,53 €.
Somit besteht ein Fehlbetrag in Höhe von 21.334,53 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle
41418.742400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in
Einrichtungen) in Höhe von 16.500,00 €,
in
der HH-Stelle
41410.732400 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 4.000,00 € und in der HH-Stelle 41480.730900 (Rückzahlbare Hilfen
(Darlehen) außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 834,53 €.
Da es sich um unabweisbare Pflichtaufgaben nach
dem SGB XII handelt, ist die Finanzierung der Ausgaben sicherzustellen.