Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im DK 070 - Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht nach SGB IX) - in Höhe von 950.000,00 €
Vorlage
0774-StR/2021
Aktenzeichen
50.2
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises DK 070 – (Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht nach SGB IX)) in Höhe von   950.000,00  €.                      

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 950.000,00 €.

 

 


II. Begründung:

 

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 erhalten die behinderten Menschen mehr Selbst- und Mitbestimmung. Zusammen mit den entsprechenden Teilhabeleistungen, verbunden mit dem Wunsch- und Wahlrecht, der individuellen Bedarfseinstufung, der Mitwirkung am Gesamtplan/Hilfeplan (ITP) sowie der personenzentrierten Leistung werden die Hilfen konkretisiert.

 

Gemäß § 95 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)  i.V.m.  § 99 SGB IX  erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe und die Ziele der Eingliederungshilfe erfüllt werden können.

 

Die örtliche und sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 98 SGB IX beim örtlichen Eingliederungshilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche Träger der Eingliederungshilfe.

Schwerpunkt bildet die Soziale Teilhabe mit den Assistenzleistungen, um bei Bedarf vorrangig diese Leistungen in der eigenen Wohnung zu erhalten. Längerfristiges Ziel der Assistenzleistungen sind die selbstbestimmte Alltagsbewältigung im eigenen Wohnraum und Tagesstrukturierung.

 

So wird auch über die Hilfeplanung vorrangig versucht, die behinderten Menschen in ihrem häuslichen Umfeld mit den entsprechenden Hilfeleistungen zu belassen.

Im Laufe des Jahres 2021 erhöhten sich die Anträge auf ambulant betreutes Wohnen um 14 Bewilligungen (monatlich ca. 57.300,00 Euro).

 

Auch wurden 17 Personen im Bereich der Assistenzleistungen in  der besonderen Wohnform (ehem. vollstationäre Unterbringung) neu aufgenommen, die sich teilweise als sehr kostenintensiv darstellen. Dies ist vor allem bei jüngeren Personen begründet, die nach Klinikaufenthalten wegen Suchterkrankung (Alkohol und Drogen) nicht mehr im häuslichen Bereich leben können. Die monatlichen Kosten belaufen sich hier auf insgesamt ca. 445.000,00 Euro.

3 behinderte erwachsene Menschen wechselten vom häuslichen Bereich in die besondere Wohnform, da die Eltern die Betreuung nicht mehr selbst absichern können, verstorben sind oder aus Krankenhäusern nicht mehr nach Hause können. Die Jugendlichen sollen auf eine selbständige Lebensführung herangezogen werden.

 

Diesen Zugängen stehen 2 Abgänge gegenüber, da junge Personen aufgrund erreichter Ziele der Eingliederung ambulant versorgt werden konnten, d.h. sie wechselten in ambulant betreutes Wohnen in eigener Wohnung.

 

Weiterhin wurden zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten für behinderte Menschen 7 Personen neu aufgenommen. Dazu gehören auch deren Übernahme von  Fahrtkosten, Sozialversicherungsbeiträgen und Ausbildungsförderungen (ca. 307.200 Euro monatlich insgesamt). Weitere 2 Personen suchen eine externe Tagesstätte auf.

 

Auch der jährliche Abschluss von neuen Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen trägt zur Ausgabenerhöhung wesentlich bei. Auch wenn diese Erhöhungen nur Pauschalanpassungen sind. Die Laufzeit der Verträge beträgt weiterhin nur noch 1 Jahr, danach wird neu verhandelt.

 

Ergänzt werden die Vereinbarungen für die Unterbringung durch eine angebotene Tagesstruktur zur sozialen Teilhabe in den Wohnheimen für Personen, die weder eine auswärtige Tagesstätte noch eine Behindertenwerkstatt besuchen können.

 

So wurde zum 01.09.2021 für älter gewordene behinderte Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und die WfbM oder den Förderbereich nicht mehr aufsuchen, zusätzlich eine Tagesstätte in der Goldschmiedenstr. 14 eröffnet, die später zu einem öffentlichen Teilhabezentrum im Sozialraum umgewandelt werden soll. Hier nehmen 5 behinderte Menschen der Stadt Eisenach teil.

 

Auch im Bereich der Kinder werden die Fallzahlen und Erhöhungen der Eingliederungshilfeleistungen immer intensiver. Schon im Bereich integrative Kindertagesstätten (monatlich ca. 41.000 Euro) benötigen manche Kinder eine Zusatzbetreuung von 5 Stunden täglich zur eigentlichen Betreuung.  Eine Zusatzbetreuung zeichnet sich auch vermehrt in den Regelkindergärten ab. Hier laufen derzeit 4 Verträge mit einem behinderungsbedingten Mehrbedarf. 

 

Im Bereich Teilhabe an Schulbildung erhöhte sich die Zahl der Schulbegleiter auf zwischenzeitlich von 12 auf 18, Tendenz steigend (derzeit monatlich ca. 42.000 Euro).

 

So ergibt sich ein monatlicher durchschnittlicher Zahlbetrag des Rechenlaufes in Höhe von 1.100.000,00 €.

Der DK 0070 verfügt derzeit über 2.465.102,30 €. Abzüglich der noch offenen Monate September, Oktober, November 2021 ergibt sich ein Minus von 834.897,00 €.

 

Zu beachten sind Anträge, die noch nicht entschiedenen sind. Deshalb wird eine Summe für den DK 0070 in Höhe von 950.000,00 € benötigt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 950.000,00 €.

 

Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.