I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige Ausgabe des Deckungskreises DK 070 – (Leistungen der
Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit
Behinderungen (Eingliederungshilferecht nach SGB IX)) in Höhe von 950.000,00
€.
Die Deckung
erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle
90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 950.000,00 €.
II.
Begründung:
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 erhalten die
behinderten Menschen mehr Selbst- und Mitbestimmung. Zusammen mit den
entsprechenden Teilhabeleistungen, verbunden mit dem Wunsch- und Wahlrecht, der
individuellen Bedarfseinstufung, der Mitwirkung am Gesamtplan/Hilfeplan (ITP)
sowie der personenzentrierten Leistung werden die Hilfen konkretisiert.
Gemäß § 95 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) i.V.m.
§ 99 SGB IX erhalten Personen,
die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft
teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung
bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der
Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art oder Schwere der
Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe und die Ziele der
Eingliederungshilfe erfüllt werden können.
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit liegt gemäß § 98 SGB IX beim
örtlichen Eingliederungshilfeträger. Die Kosten trägt ebenfalls der örtliche
Träger der Eingliederungshilfe.
Schwerpunkt bildet die Soziale Teilhabe mit den Assistenzleistungen, um
bei Bedarf vorrangig diese Leistungen in der eigenen Wohnung zu erhalten.
Längerfristiges Ziel der Assistenzleistungen sind die selbstbestimmte
Alltagsbewältigung im eigenen Wohnraum und Tagesstrukturierung.
So wird auch über die Hilfeplanung vorrangig versucht, die behinderten
Menschen in ihrem häuslichen Umfeld mit den entsprechenden Hilfeleistungen zu
belassen.
Im Laufe des Jahres 2021 erhöhten sich die Anträge auf ambulant betreutes
Wohnen um 14 Bewilligungen (monatlich ca. 57.300,00 Euro).
Auch wurden 17 Personen im Bereich der Assistenzleistungen in der besonderen Wohnform (ehem. vollstationäre
Unterbringung) neu aufgenommen, die sich teilweise als sehr kostenintensiv
darstellen. Dies ist vor allem bei jüngeren Personen begründet, die nach
Klinikaufenthalten wegen Suchterkrankung (Alkohol und Drogen) nicht mehr im
häuslichen Bereich leben können. Die monatlichen Kosten belaufen sich hier auf
insgesamt ca. 445.000,00 Euro.
3 behinderte erwachsene Menschen wechselten
vom häuslichen Bereich in die besondere Wohnform, da die Eltern die Betreuung
nicht mehr selbst absichern können, verstorben sind oder aus Krankenhäusern
nicht mehr nach Hause können. Die Jugendlichen sollen auf eine selbständige
Lebensführung herangezogen werden.
Diesen Zugängen stehen 2 Abgänge gegenüber,
da junge Personen aufgrund erreichter Ziele der Eingliederung ambulant versorgt
werden konnten, d.h. sie wechselten in ambulant betreutes Wohnen in eigener
Wohnung.
Weiterhin wurden zur Teilhabe am Arbeitsleben
in den Werkstätten für behinderte Menschen 7 Personen neu aufgenommen. Dazu
gehören auch deren Übernahme von
Fahrtkosten, Sozialversicherungsbeiträgen und Ausbildungsförderungen
(ca. 307.200 Euro monatlich insgesamt). Weitere 2 Personen suchen eine externe
Tagesstätte auf.
Auch der jährliche Abschluss von neuen
Vergütungsvereinbarungen für Eingliederungshilfeeinrichtungen trägt zur
Ausgabenerhöhung wesentlich bei. Auch wenn diese Erhöhungen nur
Pauschalanpassungen sind. Die Laufzeit der Verträge beträgt weiterhin nur noch
1 Jahr, danach wird neu verhandelt.
Ergänzt werden die Vereinbarungen für die
Unterbringung durch eine angebotene Tagesstruktur zur sozialen Teilhabe in den
Wohnheimen für Personen, die weder eine auswärtige Tagesstätte noch eine
Behindertenwerkstatt besuchen können.
So wurde zum 01.09.2021 für älter gewordene
behinderte Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und die WfbM oder den
Förderbereich nicht mehr aufsuchen, zusätzlich eine Tagesstätte in der
Goldschmiedenstr. 14 eröffnet, die später zu einem öffentlichen Teilhabezentrum
im Sozialraum umgewandelt werden soll. Hier nehmen 5 behinderte Menschen der
Stadt Eisenach teil.
Auch im Bereich der Kinder werden die Fallzahlen und Erhöhungen
der Eingliederungshilfeleistungen immer intensiver. Schon im Bereich
integrative Kindertagesstätten (monatlich ca. 41.000 Euro) benötigen manche
Kinder eine Zusatzbetreuung von 5 Stunden täglich zur eigentlichen Betreuung. Eine Zusatzbetreuung zeichnet sich auch
vermehrt in den Regelkindergärten ab. Hier laufen derzeit 4 Verträge mit einem
behinderungsbedingten Mehrbedarf.
Im Bereich Teilhabe an Schulbildung erhöhte
sich die Zahl der Schulbegleiter auf zwischenzeitlich von 12 auf 18, Tendenz
steigend (derzeit monatlich ca. 42.000 Euro).
So ergibt sich ein monatlicher
durchschnittlicher Zahlbetrag des Rechenlaufes in Höhe von 1.100.000,00 €.
Der DK 0070 verfügt derzeit über 2.465.102,30
€. Abzüglich der noch offenen Monate September, Oktober, November 2021 ergibt
sich ein Minus von 834.897,00 €.
Zu beachten sind Anträge, die noch nicht
entschiedenen sind. Deshalb wird eine Summe für den DK 0070 in Höhe von
950.000,00 € benötigt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle
90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 950.000,00 €.
Aufgrund der Zahlungspflicht der Stadt Eisenach ist der Beschluss über die zusätzlichen Haushaltsmittel unabweisbar.