Betreff
Anfrage der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion - Bericht: Vollzug der Stadtratsbeschlüsse
Vorlage
AF-0114/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.             Warum kommt der Oberbürgermeister seiner Berichtspflicht gegenüber dem Stadtrat nicht vollständig nach?

2.             Welche Beschlüsse fasste der Stadtrat seit dem 01.07.2006?

Ø                Welche wurden davon realisiert?

Ø         Welche wurden nicht oder nur teilweise realisiert und mit welcher Begründung?

3.             Welche Beschlüsse der vorherigen Legislaturperiode des Stadtrates wurden nicht oder nur teilweise umgesetzt und mit welcher Begründung?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Mit der Einführung des Ratsinformationssystemes „Session“ erfolgt eine Beschlusskontrolle im Ratsinformationssystem. Jede Fraktion hat zumindest ein Mitglied, welches Zugangsdaten zu diesem System besitzt. Der Zugang kann für jedes Stadtratsmitglied über das Büro des Stadtrates freigeschaltet werden. Darüber habe ich Sie unter dem Punkt Mitteilungen des Oberbürgermeisters auch schon unterrichtet. Im Ratsinformationssystem findet man unter dem Punkt Beschlüsse nicht nur die Realisierung der Beschlüsse des Stadtrates, sondern auch die der Ausschüsse.

 

Zu 1:

Wie oben erläutert, komme ich meiner Berichtspflicht über das Ratsinformationssystem nach. Hier kann jedes Stadtratsmitglied, das im System angemeldet ist, die Beschlussrealisierung taggenau verfolgen.

Weiterhin wurde auch durch Berichtsvorlagen, Sachstandsberichte oder unter dem Punkt Mitteilungen des Oberbürgermeisters über Beschlüsse, die noch in der Umsetzung sind oder über Beschlüsse, bei denen es Probleme bei der Umsetzung gibt, berichtet.

 

Zu 2:

Gemäß § 22 Abs. 3 Satz 2 überwacht der Gemeinderat die Ausführung seiner Beschlüsse. Dies bedeutet, dass nur über die Legislaturperiode ab 01.07.2009 Auskunft gegeben werden kann. Da im Ratsinformationssystem ausreichen informiert wird, sollte auf einen Ausdruck der Listen auch im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes verzichtet werden. Ich biete an, dass sich die Fraktionsvorsitzenden im Rahmen einer Sitzung des Ältestenrates noch einmal verständigen, ob man mit der gewählten Variante einverstanden ist oder eine andere Variante zur Information über die Realisierung der Beschlüsse sinnvoll ist.

 

Zu 3:

Dazu steht dem Stadtrat kein Informationsrecht zu. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass nach § 43 der Geschäftsordnung mit Ende der Amtszeit alle Beschlussvorlagen, Anträge und Anfragen als erledigt gelten.