Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im DK 0074 - Schwerbehindertenrecht - in Höhe von 20.000 €
Vorlage
0776-HFA/2021
Aktenzeichen
50.3
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0074 (Schwerbehindertenrecht) in Höhe von 20.000 €.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 41410.732410 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (abw)) in Höhe von 4.000,00 €, in der HH-Stelle 41450.732300 (Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes) in Höhe von 2.000,00 €, in der HH-Stelle 41480.730900 (Rückzahlbare Hilfen (Darlehen) außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 165,00 €, durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe von 8.170,00 € und in der HH-Stelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 5.665,00 €.

 

 


II. Begründung

 

Durch Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) erhöhte sich die Vergütung für die im Schwerbehindertenverfahren abzufordernden Befundberichte von bisher 21,00 € auf 25,00 €.

Ebenso erhöhte sich die Fallzahl im Schwerbehindertenrecht im Vergleich zu 2020 um 10,2 %, so dass mehr Befunde von den Ärzten angefordert werden mussten.

 

Stand: 15.10.2020     

831 Fälle  (Erstanträge, Neufeststellungen und Nachuntersuchungen von Amts wegen)

 

Stand: 15.10.2021     

925 Fälle  (Erstanträge, Neufeststellungen und Nachuntersuchungen von Amts wegen)

 

Die Kosten für die im Verfahren einzusetzenden Gutachter haben sich in 2021 ebenfalls erhöht.

 

2020    21,00 €            pro Fall

2021    22,50 €            pro Fall

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen Zahlungen werden zusätzlich 20.000 € benötigt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 41410.732410 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (abw)) in Höhe von 4.000,00 €, in der HH-Stelle 41450.732300 (Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes) in Höhe von 2.000,00 €, in der HH-Stelle 41480.730900 (Rückzahlbare Hilfen (Darlehen) außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 165,00 €, durch Mehreinnahmen in der HH-Stelle 41500.171000 (Zuweisung des Landes für Grundsicherung) in Höhe von 8.170,00 € und in der HH-Stelle 90000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von 5.665,00 €.

 

Da es sich um eine Pflichtaufgabe nach SGB IX handelt, ist die Finanzierung der Ausgabe sicherzustellen.