II. Fragestellung
1. In welcher Höhe belaufen sich die nicht ausgereichten Fördermittel für die
Ø Maßnahmen des Grundsatzbeschlusses (Punkt 4) in 2008, 2009 und 2010
Ø die Projektsteuerung durch die LEG in 2008, 2009 und 2010?
2.
Aus welcher Haushaltsstelle hat der OB die
Finanzierung dieser Maßnahmen vorgenommen?
3.
Wie gedenkt der OB die Finanzierung dieser
Maßnahmen ohne Fördermittel für die weiteren Jahre sicherzustellen?
4.
In wie weit ist der von der LEG bei einer
Bürgerversammlung vorgestellt Zeitplan durch den Ausfall der Fördermittel
betroffen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Bisher nicht
ausgereicht wurden beantragte Fördermittel für
- die ZOB-Planung 2009 (Vorplanung zzgl.
verkehrstechnische Untersuchungen) in Höhe von 22.316,67 € (Zuschussanteil
66,67 %, beantragte Gesamtkosten 33.475,00 €), der Bewilligungsantrag
datiert vom 30.11.09, dieser konnte vom TLVwA, wie bereits zur Anfrage
AF-0092/2010 berichtet, bisher nicht beschieden werden;
- die LEG-Leistungen 2009 in Höhe von
38.068,57 € (Zuschussanteil 66,67 %, beantragte Gesamtkosten 57.100,00 €)
und 2010 in Höhe von 37.722,05 € (Zuschussanteil 66,67 %, beantragte
Gesamtkosten 56.538,07 €), die Bewilligungsanträge datieren vom 12.11.2008
bzw. 22.12.2009 und konnten ebenfalls aus den in Anfrage AF-0092/2010
dargelegten Gründen bisher nicht bewilligt werden.
- Die LEG-Leistungen 2008 wurden wie beantragt gefördert.
Zu 2.:
- Vorplanung ZOB aus HH-Stelle 61512/000.96025
- Finanzierung LEG 2009+2010 aus HH-Stelle 61512/000.98600
Zu 3.:
Bei allen vorfinanzierten Vorhaben handelt es sich um Leistungen der
Planung bzw. Vorbereitung (bzw. um aus Vorjahren fortgeführte Leistungen), die
gemäß Thüringer Städtebau-Förderrichtlinie förderfähig und aufgrund der
eingereichten Anträge und geführten Abstimmungen grundsätzlich
förderunschädlich sind. Zur Lösung des operativen Fördermittelproblems
Stadtumbau, welches sich nicht auf die Stadt Eisenach beschränkt, ist der
Oberbürgermeister gegenüber dem TMBLV und TLVwA aktiv.
Zu 4.:
Die derzeitigen Aktivitäten folgen dem LEG-Zeitplan, eine Betroffenheit
liegt nicht vor. Bei Ausreichung der beantragten und noch zu beantragenden
Fördermittel, ohne die das Projekt selbstverständlich nicht umgesetzt werden
kann, bleibt die Umsetzung wie geplant realistisch.