II. Fragestellung
1. Sind der
Oberbürgermeisterin die Veräußerungsabsichten bekannt? Wenn Ja, wie
positioniert sich die Oberbürgermeisterin hierzu und können die bisherigen
Planungen aus ihrer Sicht dann noch realisiert werden? Wenn Nein, wird sich die
Oberbürgermeisterin zu diesen Informationen mit dem Eigentümer verständigen?
2. Welchen
Verkaufswert hat das Grundstück auf dem freien Markt derzeit schätzungsweise?
3. Gibt es nach Auslaufen aller vertraglichen Klauseln, also ab 2024, weitere rechtliche Möglichkeiten den Eigentümer an die gemeinsamen Planungen zu binden? Wenn Ja, welche? Wenn Nein, kann dem vorgebeugt werden und wenn Ja, wie?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Oberbürgermeisterin sind keine Veräußerungsabsichten bekannt. Die bisherigen Planungen können aus ihrer Sicht noch realisiert werden, da bekannt ist, dass sich der derzeitige Eigentümer intensiv um mögliche Hotelbetreiber bemüht. Ob in diesem Zusammenhang im Einzelfall auch Veräußerungsabsichten bestanden oder bestehen, ist – wie oben erwähnt – aktuell nicht bekannt.
zu 2.
Eine solche Schätzung kann von der Verwaltung
nicht sachverständig abgegeben werden. Der aktuelle Bodenrichtwert liegt bei
187 €/ m²
zu 3.
Auch nach Auslaufen aller vertraglichen Klauseln ist jedermann an die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes gebunden, sofern dieser dann entweder zur Rechtskraft gebracht wurde oder erforderlichenfalls ein Plansicherungsinstrument (Veränderungssperre) zum Einsatz kommt. Die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre liegen aktuell bereits vor.