Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Beurkundung Sterbefälle durch Standesamt Eisenach
Vorlage
AF-0221/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie gestaltet sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Beurkundung von Sterbefällen durch das Standesamt Eisenach und wie viele Fälle an Überschreitungen der gesetzlichen 10-Tages-Frist waren im laufenden Jahr (2021) und im vergangenen Jahr (2020) zu verzeichnen?

2.      Wie viele Überschreitungen betrafen dabei Todesfälle im Zusammenhang mit einer COVID 19-Erkrankung?

3.      Wie viele Mitarbeiter/innen des Eisenacher Standesamtes sind in der Regel mit der Beurkundung von Sterbefällen befasst (Angabe in VbE bzw. VZÄ) und wie viele dieser Stellen sind gegenwärtig unbesetzt?

4.      Sofern unbesetzte Stellen im Eisenacher Standesamt zu verzeichnen sind: Wann ist mit der Ausschreibung und Nachbesetzung dieser Stellen zu rechnen?

5.      Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um die oben dargestellte Problemlage im Sinne eines verbesserten Gesundheitsschutzes und Präventionsgedankens zu beseitigen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Gemäß § 1 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (ThürAGPStG) nehmen die Gemeinden die Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes im übertragenen Wirkungskreis wahr, somit ist die Zuständigkeit des Stadtrates nicht gegeben.

 

Dennoch kann die Frage 3) dahingehend beantwortet werden, dass eine Standesbeamtin für die Beurkundung von Sterbefällen zuständig ist.

Diese Stelle ist grundsätzlich besetzt, allerdings sind seit mehreren Wochen durch den hohen Krankheitsausfall im Standesamt und Vertretungstätigkeiten in den anderen Sachgebieten (Beurkundung von Neugeborenen, Anmeldung-; Durchführung- und Beurkundung von Eheschließungen) die Bearbeitungszeiten viel höher als üblich und auch als in den umliegenden Standesämtern.