Betreff
Stand der Haushaltsausführung/ Hochrechnung zum 31.12.2021
Vorlage
0826-BR/2021
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Vorlage erfolgt eine Berichterstattung zum Erfüllungsstand des Verwaltungshaushaltes zum Stichtag 30.09.2021 sowie eine Hochrechnung hinsichtlich des voraussichtlich zu erwartenden Ergebnisses zum 31.12.2021.

 

Die Hochrechnung stellt sich in den einzelnen Hauptgruppen wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Ansatz
2021

Rechnungs-ergebnis (Soll)

Hochrechnung
zum

Vergleich +/-
Hochrechnung

 

 

 

30.09.2021

31.12.2021

./.Ansatz 

 

in T€

in T€

in T€

in T€

Einnahmen

 

 

 

HGr. 0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

91.435

74.891

93.702

2.267

HGr. 1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

31.027

20.654

28.642

-2.385

HGr. 2

Sonstige Finanzeinnahmen

6.551

7.633

5.727

-824

 

Einnahmen gesamt

129.013

103.178

128.071

-942

 

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

HGr. 4

Personalausgaben

26.100

19.903

27.200

1.100

HGr. 5/6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

22.042

13.706

18.445

-3.597

HGr. 7

Zuweisungen und Zuschüsse

71.872

43.571

72.500

628

HGr. 8

Sonstige Finanzausgaben

8.999

945

9.032

33

 

Ausgaben gesamt

129.013

78.125

127.177

-1.836

 

SALDO

0

25.053

894

894

 

Auf die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.

Nachfolgend wird auf gravierende Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2021 eingegangen.

 

Einnahmen

§  Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen

Die dargestellte positive Entwicklung in dieser Hauptgruppe ist im Wesentlichen auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (+2,4 Mio. € ggü. Ansatz 2021) sowie die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (+0,4 Mio. € ggü. Ansatz 2021) zurückzuführen.

 

Das Gewerbesteueraufkommen ist schwer planbar und unterliegt jährlich großen Schwankungen. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt ist an die Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese wiederum an die Erklärungen der Gewerbesteuerpflichtigen zum Gewerbeertrag/ Gewinn.

 

Hinsichtlich der in der Hochrechnung enthaltenen Bedarfszuweisung zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ergeht der Hinweis, dass dieser Betrag noch nicht endgültig durch Bescheid unterlegt ist. Nach einem Termin u.a. mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt am 25.11.2021 ist für 2021 von einer nochmals um 400 T€ reduzierten Bedarfszuweisung auszugehen. Die Reduzierung basiert auf der ursprünglichen Senkung des DK200 „Personalausgaben“ (-1,5 Mio. EUR)  korrigiert um den tatsächlichen Bedarf i.R. der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 1,1 Mio. EUR (s. Vorlage 0816-StR/2021). Die Hochrechnung beinhaltet als Bedarfszuweisung nun einen Betrag in Höhe von 9.066 T€ (Planansatz 2021 = 9.466 T€).

 

Bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern konnten unter Berücksichtigung der bisher geleisteten Abschläge die voraussichtlichen Einnahmen für 2021 ermittelt werden. Das Ergebnis der Novembersteuerschätzung liegt zwischenzeitlich vor. Die Abrechnung hieraus wird sich kassenwirksam im 1. Quartal 2022 auswirken.

 

§  Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

Während sich die Einnahmen u.a. aus Gebühren, Mieten und Pachten und Zuweisungen für lfd. Zwecke im angemeldeten Rahmen bewegen,  ist bei den Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ein deutliches Minus gegenüber der Haushaltsplanung 2021 zu verzeichnen, gleichzeitig ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die hier ausgewiesenen Mindereinnahmen auch entsprechende Minderausgaben in den korrespondierenden Ausgabehaushaltsstellen nach sich ziehen. Dies betrifft u. a. Coronatests bzw. pandemiebedingte Beitragsausfälle in Kitas; aufgrund fehlender Erfahrungswerte bzw. nicht vorhersehbarer Entwicklungen fallen hier die Planzahlen und die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben deutlich auseinander.

 

§  Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen

In der Hauptgruppe 2 werden u.a. die Ersätze für soziale Leistungen verbucht. Die Sollstellungen in diesem Bereich liegen per 30.09.2021 deutlich über dem geplanten Soll, kassenmäßig wurde dieser Bereich auf die tatsächlich zu erzielenden Einnahmen der Stadt per 31.12.2021 heruntergebrochen. Dies auch vor dem Hintergrund des bevorstehenden auf den Wartburgkreis.

Bereits in den vergangenen Jahresrechnungen wurden im Rahmen der pauschalen Restebereinigung diese Einnahmen an die tatsächliche Einnahmeentwicklung angepasst.

 

 

Ausgaben

§  Hauptgruppe 4 – Personalausgaben

Die Personalausgaben wurden im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 auf einen Betrag in Höhe von 26,1 Mio. € festgeschrieben. Ursprünglich geplant war ein Betrag in Höhe von 27,6 Mio. €. Aus der aktuellen Hochrechnung des Fachamtes ergibt sich ein tatsächlicher Bedarf für 2021 in Höhe von 27,2 Mio. € und damit ein Plus von 1,1 Mio. € gegenüber dem aktuellen Planansatz.

 

§  Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand zeigt mit einem ausgewiesenen Minderbedarf von rd. 3,6 Mio. € die gravierendste Abweichung von der Haushaltsplanung auf. Minderausgaben sind fast durchweg in allen Einzelgruppierungen zu verzeichnen, eine Ursache ist auch hier in der pandemischen Lage zu finden, daneben wirken sich hier aber auch die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung aus, welche an die Leistung von Ausgaben bestimmte Voraussetzungen knüpfen (Leistung von Ausgaben aufgrund rechtlicher Verpflichtung bzw. zur Aufgabenerfüllung unabdingbar).

 

Allein bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie den Geschäftsausgaben ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erfüllungsstände zum 30.09.2021 mit Minderausgaben in Höhe von rd. 2,6 Mio. € zu rechnen, teilweise sind hier aber auch korrespondierende Einnahmeausfälle zu beachten. Innerhalb dieser Gruppierung finden sich auch die Sachverständigen- und Gerichtskosten mit einem geplanten Ausgabevolumen von rd. 1 Mio. € wider, bei welchen bis zum Jahresabschluss voraussichtlich nur mit einer Inanspruchnahme in Höhe von rd. 50% zu rechnen sein wird.

 

Und auch bei den aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen (Gruppierung 69/ Leistungen nach dem SGB II) ergibt sich aus der aktuellen Hochrechnung ein voraussichtlicher Minderbedarf gegenüber der Planung in Höhe von rd. 0,5 Mio. €.

 

§  Hauptgruppe 7 – Zuweisungen  und Zuschüsse

Die Hauptgruppe 7 bildet unter anderem den gesamten Bereich der Sozial- und Jugendhilfe ab. Aus den aktuellen Hochrechnungen zu diesen Aufgabengebieten ergaben sich entsprechende Mehraufwendungen, für welche überplanmäßige Ausgabemittel durch die entsprechenden Gremien zu bewilligen waren bzw. sind. Die Gruppierungen 73-78 schließen mit einem voraussichtlichen Ergebnis im lfd. Jahr von +1,5 Mio. € gegenüber der Planung ab.

 

Im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse werden die Ansätze 2021 voraussichtlich voll ausgeschöpft, bei den Zuschüssen an die freien Träger von Kitas sind entsprechende Minderausgaben zu verzeichnen. Hier wurden weniger Personalkosten abgerechnet als geplant, was zum einen auf die pandemische Lage und zum anderen auf fehlendes Fachpersonal zurückzuführen ist.

 

 

§  Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben 

Bei den sonstigen Finanzausgaben werden die Plansätze vollständig in Anspruch genommen.

Die  Zuführung an den Vermögenshaushalt (Gruppierung 86) wurde zunächst in Höhe der Haushaltsplanung in die Hochrechnung aufgenommen.

 

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen:

 

Sowohl die Gesamteinnahmen als auch die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes fallen im Ergebnis der Hochrechnung zum 31.12.2021 niedriger aus als geplant. Einnahmeseitig werden rd. 0,9 Mio. € weniger ausgewiesen, auf der Ausgabeseite ist mit 1,8 Mio. € ein deutlicherer Unterschied im Vergleich zur Planung zu verzeichnen. Insgesamt ergibt sich hieraus jedoch ein voraussichtlich zu erwartenden Überschuss im Verwaltungshaushalt zum Jahresende in Höhe von rd. 0,9 Mio. €.

 

 


Anlagenverzeichnis

 

Grupppierungsübersicht