Sachverhalt:
Mit
der heutigen Vorlage erfolgt eine Berichterstattung zum Erfüllungsstand des Verwaltungshaushaltes zum Stichtag 30.09.2021
sowie eine Hochrechnung hinsichtlich des voraussichtlich zu erwartenden
Ergebnisses zum 31.12.2021.
Die
Hochrechnung stellt sich in den einzelnen Hauptgruppen wie folgt dar:
Bezeichnung |
Ansatz |
Rechnungs-ergebnis (Soll) |
Hochrechnung |
Vergleich +/- |
|
|
|
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30.09.2021 |
31.12.2021 |
./.Ansatz |
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in T€ |
in T€ |
in T€ |
in T€ |
|
Einnahmen |
|
|
|
||
HGr. 0 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
91.435 |
74.891 |
93.702 |
2.267 |
HGr. 1 |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb |
31.027 |
20.654 |
28.642 |
-2.385 |
HGr. 2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
6.551 |
7.633 |
5.727 |
-824 |
|
Einnahmen gesamt |
129.013 |
103.178 |
128.071 |
-942 |
|
|
|
|
||
Ausgaben |
|
|
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||
HGr. 4 |
Personalausgaben |
26.100 |
19.903 |
27.200 |
1.100 |
HGr. 5/6 |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
22.042 |
13.706 |
18.445 |
-3.597 |
HGr. 7 |
Zuweisungen und Zuschüsse |
71.872 |
43.571 |
72.500 |
628 |
HGr. 8 |
Sonstige Finanzausgaben |
8.999 |
945 |
9.032 |
33 |
|
Ausgaben gesamt |
129.013 |
78.125 |
127.177 |
-1.836 |
|
SALDO |
0 |
25.053 |
894 |
894 |
Auf
die als Anlage beigefügte Gruppierungsübersicht wird im Übrigen verwiesen.
Nachfolgend
wird auf gravierende Abweichungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2021
eingegangen.
Einnahmen
§ Hauptgruppe 0 – Steuern, allgemeine Zuweisungen
Die dargestellte positive Entwicklung in dieser Hauptgruppe ist im
Wesentlichen auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (+2,4 Mio. € ggü. Ansatz
2021) sowie die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern (+0,4 Mio. € ggü.
Ansatz 2021) zurückzuführen.
Das Gewerbesteueraufkommen ist schwer planbar und unterliegt jährlich
großen Schwankungen. Die Steuerfestsetzung durch die Stadt ist an die
Grundlagenbescheide der Finanzämter gebunden, diese wiederum an die Erklärungen
der Gewerbesteuerpflichtigen zum Gewerbeertrag/ Gewinn.
Hinsichtlich der in der Hochrechnung enthaltenen Bedarfszuweisung zum
Ausgleich des Verwaltungshaushaltes ergeht der Hinweis, dass dieser Betrag noch
nicht endgültig durch Bescheid unterlegt ist. Nach einem Termin u.a. mit dem
Thüringer Landesverwaltungsamt am 25.11.2021 ist für 2021 von einer nochmals um
400 T€ reduzierten Bedarfszuweisung auszugehen. Die Reduzierung basiert auf der ursprünglichen Senkung des DK200
„Personalausgaben“ (-1,5 Mio. EUR) korrigiert um den tatsächlichen Bedarf
i.R. der notwendigen überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 1,1 Mio. EUR (s. Vorlage
0816-StR/2021). Die
Hochrechnung beinhaltet als Bedarfszuweisung nun einen Betrag in Höhe von 9.066
T€ (Planansatz 2021 = 9.466 T€).
Bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern konnten unter
Berücksichtigung der bisher geleisteten Abschläge die voraussichtlichen
Einnahmen für 2021 ermittelt werden. Das Ergebnis der Novembersteuerschätzung
liegt zwischenzeitlich vor. Die Abrechnung hieraus wird sich kassenwirksam im
1. Quartal 2022 auswirken.
§ Hauptgruppe 1 – Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
Während sich die Einnahmen u.a. aus Gebühren, Mieten
und Pachten und Zuweisungen für lfd. Zwecke im angemeldeten Rahmen
bewegen, ist bei den Erstattungen von
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ein deutliches Minus gegenüber der
Haushaltsplanung 2021 zu verzeichnen, gleichzeitig ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass die hier ausgewiesenen Mindereinnahmen auch entsprechende
Minderausgaben in den korrespondierenden Ausgabehaushaltsstellen nach sich
ziehen. Dies betrifft u. a. Coronatests bzw. pandemiebedingte Beitragsausfälle
in Kitas; aufgrund fehlender Erfahrungswerte bzw. nicht vorhersehbarer
Entwicklungen fallen hier die Planzahlen und die tatsächliche Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben deutlich auseinander.
§ Hauptgruppe 2 – Sonstige Finanzeinnahmen
In der Hauptgruppe 2 werden u.a. die Ersätze für
soziale Leistungen verbucht. Die Sollstellungen in diesem Bereich liegen per
30.09.2021 deutlich über dem geplanten Soll, kassenmäßig wurde dieser Bereich
auf die tatsächlich zu erzielenden Einnahmen der Stadt per 31.12.2021
heruntergebrochen. Dies auch vor dem Hintergrund des bevorstehenden auf den
Wartburgkreis.
Bereits in den vergangenen Jahresrechnungen wurden
im Rahmen der pauschalen Restebereinigung diese Einnahmen an die tatsächliche
Einnahmeentwicklung angepasst.
Ausgaben
§ Hauptgruppe 4 – Personalausgaben
Die Personalausgaben wurden im Rahmen der
Beschlussfassung zum Haushalt 2021 auf einen Betrag in Höhe von 26,1 Mio. €
festgeschrieben. Ursprünglich geplant war ein Betrag in Höhe von 27,6 Mio. €.
Aus der aktuellen Hochrechnung des Fachamtes ergibt sich ein tatsächlicher
Bedarf für 2021 in Höhe von 27,2 Mio. € und damit ein Plus von 1,1 Mio. €
gegenüber dem aktuellen Planansatz.
§ Hauptgruppe 5/6 – Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand zeigt mit einem
ausgewiesenen Minderbedarf von rd. 3,6 Mio. € die gravierendste Abweichung von
der Haushaltsplanung auf. Minderausgaben sind fast durchweg in allen Einzelgruppierungen
zu verzeichnen, eine Ursache ist auch hier in der pandemischen Lage zu finden,
daneben wirken sich hier aber auch die Vorschriften zur vorläufigen
Haushaltsführung aus, welche an die Leistung von Ausgaben bestimmte
Voraussetzungen knüpfen (Leistung von Ausgaben aufgrund rechtlicher
Verpflichtung bzw. zur Aufgabenerfüllung unabdingbar).
Allein bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie den
Geschäftsausgaben ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Erfüllungsstände
zum 30.09.2021 mit Minderausgaben in Höhe von rd. 2,6 Mio. € zu rechnen,
teilweise sind hier aber auch korrespondierende Einnahmeausfälle zu beachten.
Innerhalb dieser Gruppierung finden sich auch die Sachverständigen- und
Gerichtskosten mit einem geplanten Ausgabevolumen von rd. 1 Mio. € wider, bei
welchen bis zum Jahresabschluss voraussichtlich nur mit einer Inanspruchnahme
in Höhe von rd. 50% zu rechnen sein wird.
Und auch bei den aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen (Gruppierung
69/ Leistungen nach dem SGB II) ergibt sich aus der aktuellen Hochrechnung ein
voraussichtlicher Minderbedarf gegenüber der Planung in Höhe von rd. 0,5 Mio.
€.
§ Hauptgruppe 7 – Zuweisungen und
Zuschüsse
Die Hauptgruppe 7 bildet unter anderem den gesamten
Bereich der Sozial- und Jugendhilfe ab. Aus den aktuellen Hochrechnungen zu
diesen Aufgabengebieten ergaben sich entsprechende Mehraufwendungen, für welche
überplanmäßige Ausgabemittel durch die entsprechenden Gremien zu bewilligen
waren bzw. sind. Die Gruppierungen 73-78 schließen mit einem voraussichtlichen
Ergebnis im lfd. Jahr von +1,5 Mio. € gegenüber der Planung ab.
Im Bereich der Zuweisungen und Zuschüsse werden die
Ansätze 2021 voraussichtlich voll ausgeschöpft, bei den Zuschüssen an die
freien Träger von Kitas sind entsprechende Minderausgaben zu verzeichnen. Hier
wurden weniger Personalkosten abgerechnet als geplant, was zum einen auf die
pandemische Lage und zum anderen auf fehlendes Fachpersonal zurückzuführen ist.
§ Hauptgruppe 8 – Sonstige Finanzausgaben
Bei den sonstigen Finanzausgaben werden die
Plansätze vollständig in Anspruch genommen.
Die Zuführung
an den Vermögenshaushalt (Gruppierung 86) wurde zunächst in Höhe der
Haushaltsplanung in die Hochrechnung aufgenommen.
Zusammenfassend bleibt
festzustellen:
Sowohl
die Gesamteinnahmen als auch die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes
fallen im Ergebnis der Hochrechnung zum 31.12.2021 niedriger aus als geplant.
Einnahmeseitig werden rd. 0,9 Mio. € weniger ausgewiesen, auf der Ausgabeseite
ist mit 1,8 Mio. € ein deutlicherer Unterschied im Vergleich zur Planung zu
verzeichnen. Insgesamt ergibt sich hieraus jedoch ein voraussichtlich zu
erwartenden Überschuss im Verwaltungshaushalt zum Jahresende in Höhe von rd. 0,9 Mio. €.
Anlagenverzeichnis
Grupppierungsübersicht