Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in Deckungskreis 87 - Sonderbudget an den optimierten Regiebetrieb für pandemiebedingte Mehraufwendungen - in Höhe von 110.200,00 €
Vorlage
0840-HFA/2021
Art
Beschlussvorlagen HFA

I. Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 87 (Sonderbudget an oRB für pandemiebedingte Mehraufwendungen) in Höhe von 110.200 €.

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 06200.715600 (Umstrukturierung der Verwaltungssitze – Sonderbudget oRB Umzüge).

 


II. Begründung

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 wurden durch den optimierten Regiebetrieb erforderliche Mittel für pandemiebedingte Sonderausgaben in Höhe von 105.000 € angemeldet und im Deckungskreis 87 geplant.

 

Mit Stichtag 30.11.2021 ergaben sich beim optimierten Regiebetrieb gebuchte Corona-Aufwendungen in Höhe von 215.167,92 €. Über diesen Betrag liegt der Kämmerei ein Mittelabruf des optimierten Regiebetriebes vor.

 

Die dadurch notwendig werdende überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 87 in Höhe von 110.200 € (gerundet) begründet sich wie folgt:

 

Zum Zeitpunkt der Planung für das Haushaltsjahr 2021 musste auf Basis der damaligen Pandemiesituation davon ausgegangen werden, dass sich über die Sommermonate die epidemische Lage entspannt bzw. sogar ausläuft und in den Coronaaufwendungen 2020 die Beschaffung einmalig notwendiger Schutzausrüstungen enthalten war. Insofern wurde der Budgetansatz im Vergleich zum Jahr 2020 von 285,4 auf 105 Teuro planerisch reduziert.

 

Zur Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe stehen Minderausgaben in der Haushaltsstelle 06200.715600 (Sonderbudget oRB-Umzüge) zur Verfügung. Hier ergeben sich bis Jahresende voraussichtliche Aufwendungen in Höhe von 216.389,50 €, so dass Minderausgaben in Höhe von 224.110,50 zu erwarten sind.

 

Zuständiges Gremium

Gemäß § 7 Abs. 1 a der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2021 liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben mit einem Wert von mehr als 80.000 € beim Stadtrat.

 

Mit Beschluss StR/0411/2021 vom 30.11.2021 hat der Stadtrat jedoch die ihm obliegende Zuständigkeit vom 01.12. bis 31.12.2021 dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen.