I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die überplanmäßige
Ausgabe im Deckungskreis 87 (Sonderbudget an oRB für pandemiebedingte
Mehraufwendungen) in Höhe von 110.200 €.
Die Deckung erfolgt
durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 06200.715600 (Umstrukturierung der
Verwaltungssitze – Sonderbudget oRB Umzüge).
II. Begründung
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 wurden durch den optimierten Regiebetrieb erforderliche Mittel für pandemiebedingte Sonderausgaben in Höhe von 105.000 € angemeldet und im Deckungskreis 87 geplant.
Mit Stichtag 30.11.2021 ergaben sich beim optimierten Regiebetrieb gebuchte Corona-Aufwendungen in Höhe von 215.167,92 €. Über diesen Betrag liegt der Kämmerei ein Mittelabruf des optimierten Regiebetriebes vor.
Die dadurch notwendig werdende überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 87 in Höhe von 110.200 € (gerundet) begründet sich wie folgt:
Zum Zeitpunkt der Planung für das Haushaltsjahr 2021 musste auf Basis der
damaligen Pandemiesituation davon ausgegangen werden, dass sich über die
Sommermonate die epidemische Lage entspannt bzw. sogar ausläuft und in den
Coronaaufwendungen 2020 die Beschaffung einmalig notwendiger Schutzausrüstungen
enthalten war. Insofern wurde der Budgetansatz im Vergleich zum Jahr 2020 von
285,4 auf 105 Teuro planerisch reduziert.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe stehen Minderausgaben in der
Haushaltsstelle 06200.715600 (Sonderbudget oRB-Umzüge) zur Verfügung. Hier ergeben
sich bis Jahresende voraussichtliche Aufwendungen in Höhe von 216.389,50 €, so
dass Minderausgaben in Höhe von 224.110,50 zu erwarten sind.
Zuständiges Gremium
Gemäß § 7 Abs. 1 a der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das
Haushaltsjahr 2021 liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung über
überplanmäßige Ausgaben mit einem Wert von mehr als 80.000 € beim Stadtrat.
Mit Beschluss StR/0411/2021 vom 30.11.2021 hat der Stadtrat jedoch die
ihm obliegende Zuständigkeit vom 01.12. bis 31.12.2021 dem Haupt- und
Finanzausschuss übertragen.