I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt die vom Verwaltungsrat der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR entschiedene Haushaltssatzung der VUW für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis und stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu.
II.
Begründung:
Gem. § 76b Abs. 2 Satz
3 Nr. 1 ThürKO entscheidet der Verwaltungsrat über die Haushalts-satzung der
Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR. Die Haushaltssatzung bedarf nach § 76b Abs. 2 Satz 4 ThürKO
sowie nach § 8 Abs. 3 Nummer 1 und 4 der
Unternehmenssatzung der Zustimmung des Kreistages des Wartburgkreises
und des Stadtrates der Stadt Eisenach. Die Entscheidung des Verwaltungsrats zum
Wirtschaftsplan (§ 76b Abs.2 Satz 3
Nr. 4 ThürKO) bedarf nicht der Zustimmung.
Der Wirtschaftsplan schließt im Erfolgsplan
·
mit einem Verlust von 495.901,00 EUR
·
mit Erträgen von 18.759.178,00 EUR
·
und
Aufwendungen von 19.255.079,00 EUR
ab.
Der in
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan ausgewiesene Jahresverlust ist durch die
im Eigenkapital des Unternehmens noch vorhandenen Rücklagen gedeckt.
Die Haushaltssatzung
2022 der VUW wurde am 19.11.2021 dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 der Vorlage zugestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2022 der VUW gkAöR