Betreff
Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR: Haushaltssatzung 2022
Vorlage
0844-StR/2021
Aktenzeichen
81 33 15 /20.1
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt die vom Verwaltungsrat der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR entschiedene Haushaltssatzung der VUW für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis und stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 zu.


II. Begründung:

 

Gem. § 76b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 ThürKO entscheidet der Verwaltungsrat über die Haushalts-satzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR. Die Haushaltssatzung      bedarf nach § 76b Abs. 2 Satz 4 ThürKO sowie nach § 8 Abs. 3 Nummer 1 und 4 der      Unternehmenssatzung der Zustimmung des Kreistages des Wartburgkreises und des Stadtrates der Stadt Eisenach. Die Entscheidung des Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan    (§ 76b Abs.2 Satz 3 Nr. 4 ThürKO) bedarf nicht der Zustimmung.

 

Der Wirtschaftsplan schließt im Erfolgsplan

 

·         mit einem Verlust von 495.901,00 EUR

·         mit Erträgen von 18.759.178,00 EUR

·          und Aufwendungen von 19.255.079,00 EUR

 

ab.

 

Der in Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan ausgewiesene Jahresverlust ist durch die im Eigenkapital des Unternehmens noch vorhandenen Rücklagen gedeckt.

 

Die Haushaltssatzung 2022 der VUW wurde am 19.11.2021 dem Verwaltungsrat zur           Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Kreistag des Wartburgkreises hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 der Vorlage zugestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Haushaltssatzung 2022 der VUW gkAöR