I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach wählt drei kunstverständige Einwohner*innen der Stadt
Eisenach für das Kuratorium der Stiftung Curt Elschner-Galerie in Eisenach für
die Dauer von 5 Jahren gemäß Nr. 8 B Pkt. 7 der Satzung der Stiftung vom
12./15.05.1927.
1. Herr/Frau
…………………………..…..
2. Herr/Frau ………………………..……..
3. Herr/Frau
……………………..………..
II.
Begründung:
Die Stiftung Curt
Elschner-Galerie wurde im Jahre 1927 durch Stiftungsvertrag zwischen dem
damaligen Oberbürgermeister, Herrn Dr. Janson und dem Stifter, Herrn Curt
Elschner, gegründet, wobei der Stifter seine Sammlung von Gemälden und anderen
Kunstgegenständen in die Stiftung einbrachte.
Die Stiftung wird
durch einen Vorstand (Oberbürgermeisterin) und ein Kuratorium verwaltet.
Gesetzliche Grundlage ist die Stiftungssatzung. Gemäß Wortlaut der Satzung ist
vorgesehen, dass 3 vom Eisenacher Stadtrat gewählte kunstverständige Einwohner
in dem Organ vertreten sind. Die weiteren Kuratoriumsmitglieder ergeben sich kraft
Amtes in der Stadtverwaltung Eisenach sowie durch Benennung durch den
Oberbürgermeister (insgesamt 3 Mitglieder). Da der Stifter und dessen Ehefrau
verstorben sind, bleiben deren Kuratoriumssitze unbesetzt.
Die Amtszeit der durch
den Stadtrat der Stadt Eisenach gewählten 3 Kuratoriumsmitglieder der benannten
Stiftung endet nach 5 Jahren zum Jahresende, d.h. die Amtszeit der im Jahre
2016 gewählten Mitglieder endete satzungsmäßig bereits am 31.12.2021. Somit ist
nun eine Neuwahl erforderlich.
Um die satzungsgemäße
Führung der Stiftung zu gewährleisten und das zweckgerichtete satzungsgemäße
Handeln der Stiftung zu sichern, nimmt der Stadtrat der Stadt Eisenach sein
Recht laut Satzung der Stiftung Curt Elschner-Galerie wahr und wählt nach
Ablauf der Amtszeit der derzeitigen Kuratoriumsmitglieder 3 neue Mitglieder für
das Kuratorium der benannten Stiftung.
Anlagenverzeichnis:
Satzung der Stiftung Curt Elschner-Galerie