Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0888-StR/2022
Aktenzeichen
51.3.002
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) entsprechend der Anlage unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach wurde am 19.10.2021 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) beschlossen.

Im Nachgang des Beschlusses wurde festgestellt, dass im § 9 Abs. 2 und 3 der Satzung ein falscher Verweis auf den § 8 Abs. 4 und 6 erfolgte. Der Verweis hätte auf § 7 Abs. 4 und 6 erfolgen müssen. Dies soll durch die vorgelegte Änderung korrigiert werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)