hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) entsprechend der Anlage unter
Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des
Stadtrates der Stadt Eisenach.
II.
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach wurde am 19.10.2021 die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach
(Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) beschlossen.
Im Nachgang des Beschlusses wurde festgestellt, dass im § 9 Abs. 2 und 3
der Satzung ein falscher Verweis auf den § 8 Abs. 4 und 6 erfolgte. Der Verweis
hätte auf § 7 Abs. 4 und 6 erfolgen müssen. Dies soll durch die vorgelegte
Änderung korrigiert werden.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Eisenach (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)