Betreff
Besetzung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport
Vorlage
0896-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Besetzung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates 
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)

Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)

Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion) 
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 die Auflösung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen und des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus sowie die Bildung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschlossen. Nach § 28 Abs. 1 Buchst. d) der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach ist der neu gebildete Ausschuss mit 8 Stadtratsmitgliedern zu besetzen.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse hat der Stadtrat gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO i.V.m. § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Gemäß § 27 Abs. 1 ThürKO ist das Berechnungsverfahren in der Hauptsatzung zu regeln. Gemäß § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Damit erhalten in dem zu besetzenden Ausschuss die DIE LINKE-Stadtratsfraktion und die CDU-Stadtratsfraktion jeweils zwei Sitze, die SPD-, AfD-, B 90/Die Grünen- und die NPD-Stadtratsfraktion jeweils einen Sitz.

 

Nach § 27 Abs. 2 ThürKO sind die auf diese Fraktionen entfallenden Sitze gemäß deren bindenden Vorschlag durch Beschluss des Stadtrates mit Stadtratsmitgliedern zu besetzen. Die Fraktionen können auch solche Mitglieder des Stadtrates vorschlagen, die nicht ihrer Fraktion angehören.

 

Die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter im Ausschuss erfolgt nach den Bestimmungen des § 27 Abs. 4 ThürKO in der ersten Ausschusssitzung.