Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Zuschussbedarf Kindertagesstätten freie Träger
Vorlage
AF-0233/2022
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie sind die einzelnen Kindertagesstätten im Vergleich strukturiert? Bitte für jede Kita einschließlich städtischer zu einem Stichtag 2018 und 2021 aufführen (Anzahl Leitungspersonal, Personal pädagogisch, Anzahl Kinder (Kind, Kleinkind, Grippe)).

2.       Worin begründen sich die unterschiedlichen Steigerungen beziehungsweise Minderungen der Personalkostenzuschüsse?

3.       Wie werden die Sachkostenzuschüsse berechnet und worin liegt die Ursache für die Steigerungen im Vergleich 2018 und 2020 (vor Corona) und 2021 (mit Corona)?

4.       Worin begründen sich die abweichenden Haushaltsansätze und das Ergebnis
+/- 0 €?

5.       Welche tariflichen Anpassungen gab es bei den verschiedenen Trägern und im öffentlichen Dienst seit 2018? Bitte einzeln mit Steigerung angeben.

 

Anlage

 

Vergleich der Zuschüsse


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Siehe Anlage 1 -

In der Aufstellung der Kosten wurden die Ergebnisse der Jahresrechnungen aus den einzelnen Haushaltsjahren verwendet, von 2021 das vorläufige Ergebnis. Im Jahr 2019 reichte der Haushaltsansatz nicht aus und eine überplanmäßige Ausgabe konnte nicht mehr beantragt werden. Daher wurden 2020 für 2019 99.503,24€ nachgezahlt.

 

Zu 2.

Die unterschiedlichen Steigerungen begründen sich wie folgt:

-          Erweiterung der Platzangebote ggfs. mit Erweiterung auf Krippenbetreuung, dadurch entstehen deutlich höhere Personalkosten (z.B. Kita Hedwig von Eichel, Kita „Wurzelkinder“, Kita „Pusteblume“),

-          Erhöhung der gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels ab 01.08.2019 durch Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes

-          Tariferhöhungen, die bei den freien Trägern zum Teil sehr deutlich waren (die Erzieher*innen werden dennoch noch unter dem Tarif des TVÖD vergütet),

-          Steigerung von Erfahrungsstufen bei einzelnen Mitarbeiter*innen.

Vereinzelte Verringerungen der Personalkosten begründen sich wie folgt:

-          Verringerung der betreuten Kinder bzw. des Personalschlüssels durch die Betreuung von mehr älteren Kindern,

-          unbesetzte Stellen,

-          Erstattungen von anderen Leistungsträgern (z.B. Kurzarbeitergeld, Erstattungen für Ausfall durch Quarantäne),

-          Ausscheiden älterer Mitarbeiter*innen und Einstellung Jüngerer mit niedrigeren Erfahrungsstufen.

 

Zu 3.

Der Sachkostenzuschuss beträgt laut Stadtratsbeschluss vom 30.06.2015 10,00€ pro Platz im bestätigten Bedarfsplan und Monat. Für die Kindertagesstätte „Dreiklang“ gibt es zusätzlich einen Mietkostenzuschuss in Höhe von monatlich 1.886,62€. Für die Kindertagesstätte Spielkiste beträgt der Sachkostenzuschuss abweichend 16,72€ je Platz und Monat. Die zusätzlichen Zuschüsse wurden zum Ausgleich von Nachteilen aufgrund der Miet- bzw. Erbpachtzahlungen gewährt. Die Ursachen für die Steigerung bzw. Verminderung des Sachkostenzuschusses liegen ausschließlich in der Erhöhung bzw. Verminderung des Platzangebotes im jeweiligen Kindergartenjahr.

 

Zu 4.

Im Haushaltsjahr 2019 war der Haushaltsansatz nicht auskömmlich (siehe zu 1.). Aus diesem Grund wurden alle Mittel im Deckungskreis 0047 komplett verausgabt. Die Nachzahlung erfolgte im Haushaltsjahr 2020.

 

Zu 5.

Siehe Anlage 2: Tarifsteigerungen 2018 bis 2022

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersicht über Personal- und Kostenentwicklung 2018 bis 2021

 

Anlage 2 – Tarifsteigerungen 2018 bis 2021