II. Fragestellung
1.
Wie sind die einzelnen Kindertagesstätten im
Vergleich strukturiert? Bitte für jede Kita einschließlich städtischer zu einem
Stichtag 2018 und 2021 aufführen (Anzahl Leitungspersonal, Personal
pädagogisch, Anzahl Kinder (Kind, Kleinkind, Grippe)).
2.
Worin begründen sich die unterschiedlichen
Steigerungen beziehungsweise Minderungen der Personalkostenzuschüsse?
3.
Wie werden die Sachkostenzuschüsse berechnet und
worin liegt die Ursache für die Steigerungen im Vergleich 2018 und 2020 (vor
Corona) und 2021 (mit Corona)?
4.
Worin begründen sich die abweichenden
Haushaltsansätze und das Ergebnis
+/- 0 €?
5.
Welche tariflichen Anpassungen gab es bei den
verschiedenen Trägern und im öffentlichen Dienst seit 2018? Bitte einzeln mit
Steigerung angeben.
Anlage
Vergleich der Zuschüsse
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Siehe Anlage 1 -
In der Aufstellung
der Kosten wurden die Ergebnisse der Jahresrechnungen aus den einzelnen
Haushaltsjahren verwendet, von 2021 das vorläufige Ergebnis. Im Jahr 2019
reichte der Haushaltsansatz nicht aus und eine überplanmäßige Ausgabe konnte
nicht mehr beantragt werden. Daher wurden 2020 für 2019 99.503,24€ nachgezahlt.
Zu 2.
Die
unterschiedlichen Steigerungen begründen sich wie folgt:
-
Erweiterung der Platzangebote ggfs. mit Erweiterung
auf Krippenbetreuung, dadurch entstehen deutlich höhere Personalkosten (z.B.
Kita Hedwig von Eichel, Kita „Wurzelkinder“, Kita „Pusteblume“),
-
Erhöhung der gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels
ab 01.08.2019 durch Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
-
Tariferhöhungen, die bei den freien Trägern zum Teil
sehr deutlich waren (die Erzieher*innen werden dennoch noch unter dem Tarif des
TVÖD vergütet),
-
Steigerung von Erfahrungsstufen bei einzelnen
Mitarbeiter*innen.
Vereinzelte
Verringerungen der Personalkosten begründen sich wie folgt:
-
Verringerung der betreuten Kinder bzw. des
Personalschlüssels durch die Betreuung von mehr älteren Kindern,
-
unbesetzte Stellen,
-
Erstattungen von anderen Leistungsträgern (z.B.
Kurzarbeitergeld, Erstattungen für Ausfall durch Quarantäne),
-
Ausscheiden älterer Mitarbeiter*innen und
Einstellung Jüngerer mit niedrigeren Erfahrungsstufen.
Zu 3.
Der
Sachkostenzuschuss beträgt laut Stadtratsbeschluss vom 30.06.2015 10,00€ pro
Platz im bestätigten Bedarfsplan und Monat. Für die Kindertagesstätte
„Dreiklang“ gibt es zusätzlich einen Mietkostenzuschuss in Höhe von monatlich
1.886,62€. Für die Kindertagesstätte Spielkiste beträgt der Sachkostenzuschuss
abweichend 16,72€ je Platz und Monat. Die zusätzlichen Zuschüsse wurden zum
Ausgleich von Nachteilen aufgrund der Miet- bzw. Erbpachtzahlungen gewährt. Die
Ursachen für die Steigerung bzw. Verminderung des Sachkostenzuschusses liegen
ausschließlich in der Erhöhung bzw. Verminderung des Platzangebotes im
jeweiligen Kindergartenjahr.
Zu 4.
Im Haushaltsjahr
2019 war der Haushaltsansatz nicht auskömmlich (siehe zu 1.). Aus diesem Grund
wurden alle Mittel im Deckungskreis 0047 komplett verausgabt. Die Nachzahlung
erfolgte im Haushaltsjahr 2020.
Zu 5.
Siehe Anlage 2:
Tarifsteigerungen 2018 bis 2022
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht
über Personal- und Kostenentwicklung 2018 bis 2021
Anlage 2 –
Tarifsteigerungen 2018 bis 2021