I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Neufassung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach für den Zeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027 gemäß Anlage 1.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung zur Neufassung der Schulnetzplanung bei dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium zu beantragen. Darüber hinaus wird die Oberbürgermeisterin ermächtigt, Änderungen an der Schulnetzplanung im Rahmen des Zustimmungsverfahrens vorzunehmen, sofern der Kern der Schulnetzplanung unberührt bleibt.


II. Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) sind Schulnetzpläne (SNP) von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen für ihr Gebiet in der Regel alle fünf Jahre aufzustellen bzw. fortzuschreiben sowie mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen.

 

Der SNP soll u. a. den gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarf ausweisen. Für die Schulstandorte ist anzugeben, welche Bildungsangebote dort vorhanden sind und für welche Schulbezirke sie gelten sollen. Die SNP soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern sowie die Grundlage für eine langfristige zweckentsprechende Schulbauplanung schaffen. Über die SNP soll sichergestellt werden, dass Schulen eine Größe haben, die eine Differenzierung des Unterrichts ermöglichen sowie die Vorgaben zu den Mindestschülerzahlen und Zügigkeiten (§ 41 a ThürSchulG) erfüllen.

 

Der Planungszeitraum der gegenwärtig gültigen SNP endet mit dem Ende des Schuljahres 2021/2022. Dementsprechend ist für einen Planungszeitraum von fünf Schuljahren ein neuer SNP aufzustellen und dem zuständigen Ministerium zur Zustimmung vorzulegen.

 

Auf der Grundlage des durch den Stadtrat beschlossenen Entwurfes der SNP wurden die Schulkonferenzen, die Kreiselternsprecher der verschiedenen Schularten, das staatliche Schulamt Westthüringen sowie der Wartburgkreis um eine Stellungnahme gebeten sowie die Möglichkeit der mündlichen Anhörung im Bildungsausschuss angeboten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlagen 2 bis 5 beigefügt.

 

Die in den Stellungnahmen zum Entwurf der SNP vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden durch die Verwaltung abgewogen und im Ergebnis wie nachfolgend dargelegt in die vorliegende Neufassung der SNP eingearbeitet.

 

Grundschulen (Anlage 2)

Den Einwendungen der Georgenschule wurde mit der Aufnahme in den SNP entsprochen. Die Fragestellung zu den digitalen Tafeln wurde in der mündlichen Anhörung beantwortet. Auf die Aufnahme der Sanierungsmaßnahme der Goethe-Sporthalle in den SNP, welche von der Jakob-Schule gefordert wurde, wird mit Verweis auf die Spiel- und Sportstätten (siehe dazu auch Punkt 2.3 der SNP) und der dortigen Verankerung verzichtet. Die geforderten Maßnahmen der Hörselschule sind im SNP bereits vorgesehen. Die aufgeführte Sanierung des Schulgartenbereiches inklusive des Schulgartengebäudes ist als untergeordnete Maßnahme im Rahmen des Unterhaltungsaufwandes vorgesehen und deshalb nicht in die SNP aufgenommen worden. Hinsichtlich der Sanierung der Sporthalle wird auf die Spiel- und Sportstättenleitplanung verwiesen. Durch die Mosewaldschule wurden keine Einwände erhoben.

 

Regelschulen (Anlage 3)

Die Stellungnahme der Goetheschule untermauert die im SNP bereits vorgesehene Komplexsanierung des Schulstandortes. Hinsichtlich der Kritikpunkte mit Bezug auf die Nutzung der Jahnsporthalle wird auf die laufenden Maßnahmen sowie die Spiel- und Sportstättenleitplanung verwiesen. Dem Einwand der Geschwister Scholl-Schule, trotz zweier zusätzlicher Unterrichtsräume lediglich 12 Klassen zu bilden, kann mit Blick auf die Gesamtaufnahmekapazitäten im Regelschulbereich sowie der pädagogischen Erfordernissen der Schule nur teilweise (13 Klassen) entsprochen werden.

 

 

 

Selbiges trifft auch auf die Einwendung der Wartburgschule die räumliche Situation betreffend zu. Hier soll eine Reduzierung der Klassenanzahl auf 18 Klassen vorgenommen werden, um den pädagogischen Erfordernissen mehr Rechnung zu tragen. Für zusätzliche räumliche Entlastung soll die Verortung des Seminarschulverbundes an die Mosewaldschule sorgen, sobald der entsprechende Baufortschritt an der Mosewaldschule dies zulässt (voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023).

 

Gemeinschaftsschule (Anlage 3)

Von der Oststadtschule Eisenach wurden keine Einwände zum Entwurf des SNP vorgebracht.

 

Gymnasien (Anlage 4)

Den vorgebrachten Einwendungen und Hinweisen durch das Ernst-Abbe-Gymnasium hinsichtlich der Klarstellung zum Bestand der beiden aktuellen Schulstandorte wurde entsprochen. Darüber hinaus ist das Gymnasium langfristig als 3-zügiges Gymnasium geplant; eine Verringerung nicht vorgesehen. Zu welchem Zeitpunkt das derzeitige Haus 2 am Theaterplatz tatsächlich als Schulstandort des Gymnasiums aufgegeben werden kann, ist zum gegebenen Zeitpunkt u. a. unter Berücksichtigung der mit dem Anbau erreichbaren Nutzfläche, der dann aktuellen Situation der Schülerzahlen und unter Gewährleistung aller schulischen Bedarfslagen (z. Bsp. Sportunterricht) zu entscheiden. Den Einwendungen des Elisabeth-Gymnasiums hinsichtlich der räumlichen Situation soll mit der Festlegung von 24 Klassen im SNP weitestgehend entsprochen. Die Gewährleistung dieser Klassenanzahl sollte in der Perspektive ausreichen, um die zu erwartende Schüleranzahl unter einer vertretbaren durchschnittlichen Klassenstärke aufnehmen zu können. Sollte darüber hinaus in der weiteren Perspektive die Bildung einer weiteren Klasse notwendig sein, ist dies über das Instrument der Ausnahmegenehmigung möglich. Das Vorgenannte setzt allerdings die Bereitstellung von bis zu vier Unterrichtcontainern ab dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen im Kellerbereich voraus. Aktuell werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Anbindung des Elisabeth-Gymnasiums an den ÖPNV im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplanes geprüft.

 

Sonstige Beteiligte (Anlage 5)

Das Staatliche Schulamt Westthüringen stimmt dem vorgelegten SNP in ihrer Stellungnahme weitestgehend zu. Die durch die Kreiselternsprecher/in der Grundschulen bzw. der Gymnasien vorgebrachten Einwendungen wurden im Rahmen der vorgenannten Abwägungen berücksichtig.

 

Durchgängig wurde in den Stellungnahmen auf die gestiegenen Raumbedarfe insbesondere durch die vielfältigen zusätzlichen Aufgaben der letzten Jahre (z. Bsp. Schulsozialarbeit, Berufseinstiegsbegleitung, Gemeinsamer Unterricht, Deutsch als Zweitsprach) hinwiesen. Diesen wurde im SNP im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten berücksichtigt. Darüber hinaus sollen mit einzelnen Maßnahmen (z. Bsp. Zentralisierung einzelner Studienverbünde, Flexibilisierung von vormals festen PC-Kabinetten durch den stärkeren Einsatz von mobilen Endgeräten).

 

Generell über alle Schularten hinweg ist davon auszugehen, dass von der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erhöhung der Aufnahmekapazität im Planungszeitraum Gebrauch gemacht werden muss. Dies umso wahrscheinlicher, angesichts der aktuellen Flüchtlingsentwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.

 

Die Willensbekundung zur Etablierung eines Staatlichen Studienseminars für alle Schularten in Eisenach wird durch alle Beteiligten einhellig unterstützt.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 –          Neufassung der Schulnetzplanung der Stadt Eisenach für die SJ 2022_2023 bis

                2026_2027

Anlage 2 -           Stellungnahmen der Grundschulen

Anlage 3 -           Stellungnahmen der Regel- und Gemeinschaftsschulen

Anlage 4 -           Stellungnahmen der Gymnasien

Anlage 5 -           Stellungnahmen der sonstigen Beteiligten

Anlage 6 -           Gesetzliche Grundlagen

 

Die Anlagen 1- 5 können im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.