II. Fragestellung
1. Gibt es einen unterschriebenen Vertrag der Abteilung Hochbau mit einem Architekturbüro über Planungsleistungen für das Berufsschulzentrum in Eisenach? Wenn ja, wer hat ihn unterschrieben und wann? Ist geprüft worden, ob eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist?
2. Soll, wie angedeutet, die Städtische Wohnungsgesellschaft als Investor eingesetzt werden und gab es dazu mit der SWG schon Verhandlungen darüber und mit welchem Ergebnis?
3. Wenn der OB eine Leistungsvergabe getätigt hat, ist dabei in Erwägung gezogen, dass bei der Einbeziehung der SWG die Förderunschädlichkeit geklärt sein muss, wenn Dritte beteiligt werden und hat er sich diesen förderunschädlichen Vorhabensbeginn vorher schriftlich bescheinigen lassen im Falle der Vergabe für die Planungsleistungen, wenn nein, warum nicht?
4. Da die Rede davon war, dass die Turnhalle abgerissen werden müsse (OB), ist der Neubau einer Turnhalle in den geplanten 6,5 Mio. Euro enthalten?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
zu 1.
Nein, es gibt keinen
unterschriebenen Vertrag der Stadt und schon gar nicht der Abteilung Hochbau
mit einem Architekturbüro über Planungsleistungen für das BSZ in Eisenach. Die
Abteilungen sind auch nicht berechtigt, derartige Verträge zu unterschreiben. Für
die Planungsleistungen hat eine beschränkte Ausschreibung zur Angebotsabgabe
für Architekturleistungen stattgefunden. Das ausgewählte Büro wurde
aufgefordert, zum Besuch der Ministerpräsidentin am 02.08.2010 eine
Konzeptzeichnung/Schaubild vorzulegen. Es wurde kein Auftrag über
Planungsleistungen der Stadt erteilt. Das Büro wurde durch den
Oberbürgermeister deutlich darauf hingewiesen.
zu 2.
Der Geschäftsführer der SWG
mbH wurde mit der Projektentwicklung zum Berufsschulzentrum beauftragt, um die
für den Fördermittelantrag notwendigen Planungsunterlagen zu erstellen und
diese dem zuständigen Ministerium übermitteln zu können.
zu 3.
Der Oberbürgermeister hat keine Leistungsvergabe getätigt.
Zur Sachlage der Weitergabe der Fördermittel an Dritte finden derzeit Gespräche mit dem Thüringer Innenministerium und dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr statt.
Erst nach Vorlage eines Ergebnisses kann festgelegt werden, wer Bauherr der Baumaßnahme BSZ werden wird.
Planungsleistungen als solche sind förderunschädlich. – “Bei Baumaßnahmen gelten Grunderwerb, Planung und Bodenuntersuchung sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen nicht als Baubeginn” (Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zu Baumaßnahmen an staatlichen berufsbildenden Schulen des Freistaates Thüringen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vom 06.02.2008 - BBSFördRL).
zu 4.
Nein. Die Kostenschätzung beinhaltet nur Kosten für die Sanierung Palmental 14 und den Ersatzneubau der Technikräume (incl. zugehörige Planungsleistungen).