Betreff
Berufung von sachkundigen Bürgern/innen in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus und in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport
Vorlage
0921-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Berufung von folgenden 2 weiteren sachkundigen Bürgern/innen in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus 
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)             
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       

2.      Die Berufung von folgenden 8 sachkundigen Bürgern/innen in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport            
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)

Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)             
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)       
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)        
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)         
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)

Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 die 5. Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Hier wurde auch dem Änderungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion zugestimmt, wonach der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus und der neu zu bildende Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport mit jeweils 8 sachkundigen Bürgern/innen besetzt wird. Dementsprechend sind für den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus 2 sachkundige Bürger/innen nachzubesetzen. Da der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport neu gebildet wird, sind hier alle 8 sachkundigen Bürger/innen zu besetzen.

 

Die sachkundigen Bürger/innen werden auf Vorschlag der Fraktionen des Stadtrates berufen, d. h. durch Beschluss bestimmt (§ 27 Abs. 5 ThürKO). Wegen des nicht unwesentlichen Einflusses der Mitwirkung der sachkundigen Bürger/innen auf die Beschlüsse beschließender Ausschüsse und die Empfehlung vorberatender Ausschüsse sollte beim Vorschlagsrecht der die Arbeit aller Ausschüsse prägende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachtet werden. Demnach steht das Vorschlagsrecht für die sachkundigen Bürger/innen den Fraktionen entsprechend ihrer Sitzanteile im Stadtrat zu (vgl. Kommentierung Uckel/Hauth/Hoffmann sowie Kommentar Rücker zum § 27 ThürKO).

 

Nach § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.

 

Somit steht das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung im Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus der DIE LINKE- und der CDU-Stadtratsfraktion zu.

 

Zur Besetzung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport steht danach der DIE LINKE- und der CDU-Stadtratsfraktion das Vorschlagsrecht für jeweils 2 sachkundige Bürger/innen zu. Für die SPD-, die AfD-, die B 90/Die Grünen- und die NPD-Stadtratsfraktion besteht das Vorschlagsrecht für die Besetzung jeweils eines/r sachkundigen Bürgers/in.