I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die Berufung von folgenden 2 weiteren
sachkundigen Bürgern/innen in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen,
Wirtschaft und Tourismus
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
2.
Die Berufung von folgenden 8 sachkundigen
Bürgern/innen in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau
…………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
II.
Begründung:
Der Stadtrat hat in
seiner Sitzung am 15. März 2022 die 5. Änderung der Geschäftsordnung
beschlossen. Hier wurde auch dem Änderungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion
zugestimmt, wonach der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft
und Tourismus und der neu zu bildende Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung
und Sport mit jeweils 8 sachkundigen Bürgern/innen besetzt wird.
Dementsprechend sind für den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen,
Wirtschaft und Tourismus 2 sachkundige Bürger/innen nachzubesetzen. Da der
Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport neu gebildet wird, sind hier
alle 8 sachkundigen Bürger/innen zu besetzen.
Die sachkundigen
Bürger/innen werden auf Vorschlag der Fraktionen des Stadtrates berufen, d. h.
durch Beschluss bestimmt (§ 27 Abs. 5 ThürKO). Wegen des nicht unwesentlichen
Einflusses der Mitwirkung der sachkundigen Bürger/innen auf die Beschlüsse
beschließender Ausschüsse und die Empfehlung vorberatender Ausschüsse sollte
beim Vorschlagsrecht der die Arbeit aller Ausschüsse prägende Grundsatz der
Spiegelbildlichkeit beachtet werden. Demnach steht das Vorschlagsrecht für die
sachkundigen Bürger/innen den Fraktionen entsprechend ihrer Sitzanteile im
Stadtrat zu (vgl. Kommentierung Uckel/Hauth/Hoffmann sowie Kommentar Rücker zum
§ 27 ThürKO).
Nach § 9 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung nach dem mathematischen
Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.
Somit steht das
Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung im Ausschuss für Infrastruktur,
Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus der DIE LINKE- und der
CDU-Stadtratsfraktion zu.
Zur Besetzung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung
und Sport steht danach der DIE LINKE- und der CDU-Stadtratsfraktion das
Vorschlagsrecht für jeweils 2 sachkundige Bürger/innen zu. Für die SPD-, die
AfD-, die B 90/Die Grünen- und die NPD-Stadtratsfraktion besteht das
Vorschlagsrecht für die Besetzung jeweils eines/r sachkundigen Bürgers/in.