Sachverhalt:
Mit der heutigen
Berichtsvorlage wird der Stand der Haushaltsplanung 2022 zum Stichtag
24.03.2022 vorgestellt.
1. Allgemeines
Aufgrund des
Aufgabenüberganges im Rahmen der Rückkreisung zum 01.01.2022 war insbesondere
der Verwaltungshaushalt vielfältigen Änderungen unterworfen, welche sich in der
Planung widerspiegeln.
Zudem hat sich die
ab 01.01.2022 geltende neue Verwaltungsstruktur auf die Zuordnung von Ansätzen
zu einzelnen Unterabschnitten ausgewirkt. Exemplarisch sei hier die Veränderung
des Unterabschnittes 02000 genannt. Um die neue Verwaltungsstruktur auch
haushalterisch im Sinne der Haushaltswahrheit und –klarheit im Haushaltsplan
darstellen zu können, wird die neue Ebene der Fachbereichsleitungen künftig in
diesem Unterabschnitt nachgewiesen. Die bisher hier veranschlagten
Haushaltsansätze für den IT-Bereich wurden aufgrund geltender
Gliederungsvorschriften dem UA 06300 zu gewiesen, allgemeine zentrale Einnahmen
und Ausgaben, wie z. B. Portogebühren dem neuen Unterabschnitt 02010.
Eine Übersicht der
im Rahmen des Aufgabenübergangs auf den Wartburgkreis nicht mehr belegten
Unterabschnitte sowie der vorgenommen Änderungen im Rahmen der Umstrukturierung
ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Als weitere Anlagen
sind diesem Bericht beigefügt:
Gesamtplan als Anlage 2
Haushaltsquerschnitt
als Anlage 3
Gruppierungsübersicht
als Anlage 4
Einzelpläne
Verwaltungshaushalt als Anlage 5
Einzelpläne
Vermögenshaushalt als Anlage 6
2. Verwaltungshaushalt
2.1 Haushaltsvolumen
In Folge der
Rückkreisung sinkt das Volumen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum
Vorjahr um 26,96 %.
Die Veränderungen in
den Einzelplänen 0 bis 9 stellen sich wie folgt dar:
EP |
Bezeichnung |
Art |
Ansatz |
Ansatz VJ |
Differenz in € |
Differenz in % |
|
Verwaltungshaushalt gesamt |
Einnahm. |
94.228.163 |
129.013.104 |
-34.784.941 |
-26,96 |
|
|
Ausgaben |
94.228.163 |
129.013.104 |
-34.784.941 |
-26,96 |
|
|
Saldo |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
Allgemeine Verwaltung |
Einnahm. |
862.480 |
1.111.792 |
-249.312 |
-22,42 |
|
|
Ausgaben |
12.705.877 |
12.394.780 |
311.097 |
2,51 |
|
|
Saldo |
-11.843.397 |
-11.282.988 |
-560.409 |
|
1 |
Öffentliche Sicherheit und |
Einnahm. |
2.455.425 |
2.358.845 |
96.580 |
4,09 |
|
Ausgaben |
7.839.221 |
8.391.165 |
-551.944 |
-6,58 |
|
|
Saldo |
-5.383.796 |
-6.032.320 |
648.524 |
||
2 |
Schulen |
Einnahm. |
2.286.030 |
3.110.270 |
-824.240 |
-26,50 |
|
|
Ausgaben |
5.121.548 |
6.974.378 |
-1.852.830 |
-26,57 |
|
|
Saldo |
-2.835.518 |
-3.864.108 |
1.028.590 |
|
3 |
Wissenschaft, Forschung, |
Einnahm. |
1.382.613 |
1.111.927 |
270.686 |
24,34 |
|
Ausgaben |
6.629.165 |
6.301.113 |
328.052 |
5,21 |
|
|
Saldo |
-5.246.552 |
-5.189.186 |
-57.366 |
||
4 |
Soziale Sicherung |
Einnahm. |
7.840.545 |
25.998.745 |
-18.158.200 |
-69,84 |
|
|
Ausgaben |
18.619.251 |
70.999.525 |
-52.380.274 |
-73,78 |
|
|
Saldo |
-10.778.706 |
-45.000.780 |
34.222.074 |
|
5 |
Gesundheit, Sport, Erholung |
Einnahm. |
19.700 |
33.710 |
-14.010 |
-41,56 |
|
|
Ausgaben |
3.504.252 |
5.209.012 |
-1.704.760 |
-32,73 |
|
|
Saldo |
-3.484.552 |
-5.175.302 |
1.690.750 |
|
6 |
Bau- und Wohnungswesen, |
Einnahm. |
561.500 |
577.450 |
-15.950 |
-2,76 |
|
Ausgaben |
6.408.582 |
6.091.732 |
316.850 |
5,20 |
|
|
Saldo |
-5.847.082 |
-5.514.282 |
-332.800 |
||
7 |
Öffentliche Einrichtungen, |
Einnahm. |
198.850 |
102.475 |
96.375 |
94,05 |
|
|
Ausgaben |
2.362.926 |
2.699.744 |
-336.818 |
-12,48 |
|
|
Saldo |
-2.164.076 |
-2.597.269 |
433.193 |
|
8 |
Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen |
Einnahm. |
2.238.132 |
3.045.428 |
-807.296 |
-26,51 |
|
Ausgaben |
3.473.532 |
983.260 |
2.490.272 |
253,27 |
|
|
Saldo |
-1.235.400 |
2.062.168 |
-3.297.568 |
||
9 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
Einnahm. |
76.382.888 |
91.562.462 |
-15.179.574 |
-16,58 |
|
|
Ausgaben |
27.563.809 |
8.968.395 |
18.595.414 |
207,34 |
|
|
Saldo |
48.819.079 |
82.594.067 |
-33.774.988 |
In den Einnahmen des
Verwaltungshaushaltes ist zur Herstellung des Haushaltsausgleiches eine
sonstige Zuweisung des Landes in Höhe von 7.140.547 € ausgewiesen, auf welche
im Folgenden noch gesondert eingegangen wird.
2.2 Verwaltungshaushalt
– Erläuterungen zu den einzelnen Hauptgruppen
Die Veränderungen im
Vergleich zum Haushalt 2021 stellen sich in den Hauptgruppen wie folgt dar:
HGr. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Ansatz VJ |
Differenz in
EUR |
Differenz in % |
0 |
Steuern, allgemeine Zuweisungen |
76.176.430 |
91.435.004 |
-15.258.574 |
-16,69 |
1 |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb |
14.381.553 |
31.027.412 |
-16.645.859 |
-53,65 |
2 |
Sonstige Finanzeinnahmen |
3.670.180 |
6.550.688 |
-2.880.508 |
-43,97 |
|
Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt |
94.228.163 |
129.013.104 |
-34.784.941 |
-26,96 |
|
|
||||
4 |
Personalausgaben |
21.572.592 |
26.100.000 |
-4.527.408 |
-17,35 |
5 |
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
2.655.687 |
4.210.838 |
-1.555.151 |
-36,93 |
6 |
Sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
6.409.132 |
17.830.520 |
-11.421.388 |
-64,06 |
7 |
Zuweisungen und Zuschüsse |
36.003.643 |
71.872.390 |
-35.868.747 |
-49,91 |
8 |
Sonstige Finanzausgaben |
27.587.109 |
8.999.356 |
18.587.753 |
206,55 |
|
Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt |
94.228.163 |
129.013.104 |
-34.784.941 |
-26,96 |
Hauptgruppe 0 |
-15.258.574 € |
Aufgrund der
Rückkreisung ist die Hauptgruppe 0 erheblichen Veränderungen unterworfen.
Das Einnahmevolumen
sinkt von 91.435.004 € im Jahr 2021 auf 76.176.430 € im Jahr 2022. Dies
entspricht einem Rückgang von 16,69 %. Folgende wesentliche Veränderungen sind
in einzelnen Haushaltsstellen zu verzeichnen:
Gruppierung 00, 01, 02
Gewerbesteuer |
+4.200.000 € |
Der Ansatz der
Gewerbesteuer konnte nach aktuellen Berechnungen auf 15.200.000 € angehoben
werden. Der Zuwachs beim Gewerbesteueraufkommen resultiert vorwiegend aus den
Festsetzungen für das Kalenderjahr 2020 nach entsprechender
Jahressteuererklärung der Unternehmen und der Anpassung der Vorauszahlungen für
2022.
Aufgrund der durch
das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation hatten im
Haushaltsjahr 2020 viele Unternehmen, die davon unmittelbar und nicht
unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen waren, beim zuständigen
Betriebsfinanzamt die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen
beantragt. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen wurden von den Finanzämtern
keine strengen Anforderungen gestellt. Das hatte zur Folge, dass durch die
Stadt Eisenach weniger Einnahmen aus Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020
generiert werden konnten.
Die jetzt beim
Finanzamt eingegangenen Jahreserklärungen für das Jahr 2020 wiesen
erfreulicherweise Gewinne aus, die im Nachgang einen Zugang bei der
Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr 2020 bis dato in einer Höhe von rund 1,8
Mio. € nach sich zogen. Die Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr
folgen diesem positiven Trend.
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer |
+1.262.412 € |
Im Vergleich zum
Haushaltsjahr 2021 ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Der auf Basis
der regionalisierten Steuerschätzung November 2021 kalkulierte Ansatz beläuft
sich auf 14.559.818 € (vgl. 2021: 13.297.406 €).
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
-550.021 € |
Die Kalkulation des
Ansatzes erfolgte auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung November 2021
und fällt im Vergleich zum Jahr 2021 um 550.021 € niedriger aus.
Gruppierung 041, 051, 061
Schlüsselzuweisung |
-19.710.313 € |
Als kreisfreie Stadt
erhielt die Stadt Eisenach sowohl eine Schlüsselzuweisung für gemeindliche
Aufgaben als auch eine für kreisliche Aufgaben. Der Anteil für die
Kreisaufgaben entfällt ab dem Jahr 2022, so dass sich der Ansatz 2022 auf
14.127.747 € beläuft (vgl. 2021: 33.838.060 €). Zu erwähnen ist jedoch, dass
sich der Anteil für die gemeindlichen Aufgaben im Vergleich zum Jahr 2021 um
1.321.574 € erhöht hat. Hintergrund ist unter anderem eine prozentuale
Verschiebung bei der Schlüsselmasse zu Gunsten des gemeindlichen Anteils und
somit zum Nachteil des kreislichen Anteils.
Mehrbelastungsausgleich |
-3.565.240 € |
In Folge der
Rückkreisung erhält die Stadt Eisenach im Jahr 2022 einen
Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 2.434.260 €. Dies entspricht einem Betrag
von 58 € pro Einwohner im Status der Großen Kreisstadt (vgl. Kreisfreie Stadt:
172 € pro Einwohner). Im Vergleich zum Jahr 2021 sinken die Einnahmen um
3.565.240 €.
Kulturlastenausgleich |
-645.168 € |
Im Jahr 2021
erfolgte eine einmalige Erhöhung dieser Zuweisung auf 1.248.313 €, im Jahr 2022
sinkt die Zuweisung wieder auf das Niveau des Jahres 2020 (603.145 €).
Befristete Sonderzuweisung gem. § 9 Abs. 1
Eisenach NGG |
+4.00.000 € |
Im Rahmen des
Eisenach NGG erhält die Stadt erhält für die Jahre 2022 bis 2026 allgemeine
Zuweisungen (Fusionshilfen) in folgender Höhe:
Jahre 2022 und 2023:
je 4,0 Mio. €
Jahre 2024 und 2025:
je 3,5 Mio. €
Jahr 2026: 1,5 Mio. €
Die Fusionshilfe
wurde in Haushaltsstelle 90000.061002 eingeplant.
Einmalige Zuweisung gem. § 9 Abs. 2
Eisenach NGG |
+6.000.000 € |
Im Jahr 2022 erhält
die Stadt Eisenach eine einmalige Zuweisung in Höhe von 6 Mio. €. Diese Mittel
sind zunächst zum Abbau von Sollfehlbeträgen nach § 23 ThürGemHV und zum Abbau
von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes zu verwenden. Der
Kernhaushalt weist keine Sollfehlbeträge auf. Zum Abbau von Verlustvorträgen
des Regiebetriebes ist eine Zuweisung an diesen in Höhe von 2.879.113 € in
Haushaltsstelle 80000.715003 im Haushalt eingeplant.
Im Übrigen
unterliegt die Zuweisung nach § 9 Abs. 2 Eisenach NGG keiner weiteren
Zweckbindung.
Bedarfszuweisung |
-9.466.364 € |
Sonstige Zuweisung des Landes |
+7.140.547 € |
Aktuell gibt es zum
Thema Haushalt 2022 Gespräche auf mehreren Ebenen zwischen der Stadt, dem
Thüringer Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Ministerium für Inneres und
Kommunales. Die Haushaltsplanung wurde in diesen Gesprächen vorgestellt und
beraten. Von Seiten des Landes gibt es das Signal, dass man die Stadt mit einer
weiteren Zuweisung unterstützen will. Die Art und Weise und die Höhe der
Zuweisung muss jedoch noch weiter beraten und abgestimmt werden. Im
Verwaltungshaushalt konnte mit jetzigem Planungsstand die Pflichtzuführung
(1.307.250 €) sowie eine freie Spitze in Höhe von 986.012 € erwirtschaftet
werden. Zum Ausgleich des Fehlbetrages im Vermögenshaushalt (8.126.559 €) war
daher zunächst noch eine weitere Zuweisung des Landes in Höhe von 7.140.547 €
im Verwaltungshaushalt aufzunehmen.
Hauptgruppe 1 |
-16.645.859 € |
Das Volumen in
Hauptgruppe 1 sinkt von 31.027.412 € im Haushaltsjahr 2021 auf 14.381.553 € im
Haushaltsjahr 2022.
Gruppe |
Bezeichnung |
Ansatz |
Ansatz VJ |
Differenz in |
Differenz in |
10 |
Verwaltungsgebühren |
804.200 |
936.000 |
-131.800 |
-14,08 |
11 |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
1.181.300 |
1.290.200 |
-108.900 |
-8,44 |
13 |
Einnahmen aus Verkauf |
4.350 |
86.218 |
-81.868 |
-94,95 |
14 |
Mieten und Pachten |
319.700 |
360.000 |
-40.300 |
-11,19 |
15 |
Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen |
15.050 |
193.280 |
-178.230 |
-92,21 |
16 |
Erstattungen von Ausgaben des |
3.523.910 |
8.636.067 |
-5.112.157 |
-59,20 |
17 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke |
8.533.043 |
13.484.377 |
-4.951.334 |
-36,72 |
19 |
Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung |
0 |
6.041.270 |
-6.041.270 |
-100,00 |
1 |
gesamt |
14.381.553 |
31.027.412 |
-16.645.859 |
-53,65 |
Gruppierung 10
Im Zuge der
Rückkreisung entfallen Einnahmen in Größenordnung von rund 141.000 €. Neben
kleinere Verschiebungen bei den verbleibenden Aufgabenbereichen konnten die
Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen (HHST 11300.100400) um 10.000 €
angehoben werden, so dass sich im Ergebnis eine Einnahmeverringerung in
Größenordnung von 131.800 € im Vergleich zu 2021 ergibt.
Gruppierung 11
Neben diversen
betragsmäßig kleineren Änderungen resultiert die Veränderung in dieser
Gruppierung vorrangig aus dem Übergang der Volkshochschule auf den
Wartburgkreis, so dass die neben den Ausgaben auch die Gebühreneinnahmen in
Größenordnung von 110.000 € entfallen.
Gruppierung 13
Die Mindereinnahme
in Gruppierung 13 resultiert zu einem Betrag von 79.668 € aus der
Umstrukturierung der Verwaltung zum 01.01.2022. Die Bewirtschaftung des
Stadtwaldes wurde als Aufgabengebiet dem optimierten Regiebetrieb zugewiesen,
so dass die Einnahmen, aber auch die entsprechenden Ausgaben ab dem Jahr 2022
im Wirtschaftsplan nachzuweisen sind.
Gruppierung 14
Der Rückgang in
Gruppierung 14 in Höhe von 40.300 € resultiert zu einem Betrag von 40.000 € aus
Haushaltstelle 88000.140000. Im Jahr 2021 war hier eine einmalige höhere
Mietzahlung zu verzeichnen.
Gruppierung 15
Im Zuge der
Rückkreisung ist in den diversen Aufgabenbereichen ein Einnahmerückgang in Höhe
von rund 109.000 € zu verzeichnen. Eine weitere Einnahmeminderung ergibt sich
aufgrund der Zuweisung des Aufgabengebietes Baumschutz zum optimierten
Regiebetrieb in Höhe von 40.000 €, korrespondierend dazu gehen jedoch auch die
entsprechenden Ausgaben in den Wirtschaftsplan über. Weiterhin erhielt die
Stadt im Jahr 2021 eine Rückzahlung von Personalkosten durch die freien Träger
im Bereich Kindertagesstätten. Diese stand in Zusammenhang mit der Pandemie. Im
Jahr 2022 ist keine Rückzahlung zu erwarten, so dass sich hier eine
Einnahmeminderung in Größenordnung von 26.400 € ergibt.
Gruppierung 16
Bedingt durch
wegfallende kreisliche Aufgaben reduziert sich der Gesamtansatz der Gruppierung
um rd. 4.100.000 €. Zusätzlich entfallen im Jahr 2022 die Erstattung des
pandemiebedingten Beitragsausfalls in Kindertagesstätten (freie Träger) um
520.000 € und bei den eigenen Kitas in Höhe von 45.000 €. Weiterhin stehen
Einnahmereduzierungen hinsichtlich der Kostenerstattung von Covid-19 Tests im
Bereich Kindertagesstätten in Höhe von 601.000 € zu Buche. Verbesserungen
werden hingegen unter anderem bei Haushaltsstelle 46400.162000 (Erstattungen
von Gemeinde / Wunsch- und Wahlrecht Kitas) in Höhe von 85.000 € erzielt. Neu
im Haushalt wurde eine Erstattung der Sportbad Eisenach GmbH für die
Geschäftsbesorgung Breitband in Höhe von 68.900 € aufgenommen.
Gruppierung 17
Mit dem
Aufgabenübergang auf den Wartburgkreis entfallen Zuweisungen in Größenordnung
von rd. 5.660.000 €. Erhebliche Zuwächse sind dagegen im Unterabschnitt 30200
Reformationsstadt im Zuge Bibeljubiläums in Höhe von 645.200 € zu verzeichnen.
Diesen Zuweisungen stehen jedoch entsprechende Ausgaben im Unterabschnitt 30200
gegenüber. Exemplarisch genannt seien auch eine geplante Zuweisung aus der
örtlichen Jugendförderung in Höhe von 150.155 € in Unterabschnitt 46060 (Alte
Posthalterei) sowie eine Landeszuweisung für das Projekt „Zukunftszentrum
Deutsche Einheit im Unterabschnitt 34000 in Höhe von 49.755 €. Auch diesen
Einnahmen stehen entsprechende Ausgaben gegenüber.
Gruppierung 19
Im Zuge der
Rückkreisung entfallen die Aufgaben gem. SGB II, so dass in Gruppierung 19
keine Haushaltsansätze mehr vorzusehen sind. Korrespondierend dazu entfallen
auch die entsprechenden Ausgaben in Gruppierung 69.
Hauptgruppe 2 |
-2.880.508 € |
In Hauptgruppe 2 ist
ein Rückgang von 6.550.688 € im Jahr 2021 auf 3.670.180 € im Jahr 2022 zu
verzeichnen.
Der Einnahmerückgang
in Folge des Aufgabenüberganges zum Wartburgkreis beläuft sich auf rd. 2,3 Mio.
€ und betrifft fast vollumfänglich die Gruppierungen 24 und 25 (Ersatz von
sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen).
Niedrigere Ansätze
sind ebenfalls in Gruppierung 21 (Gewinnausschüttungen) zu verzeichnen:
Haushaltsstelle
80100.210000 (Gewinnausschüttung SWG) -342.000
€
Haushaltsstelle
86000.210000 (Gewinnausschüttung Sportbad) -250.000
€
Gewinnausschüttungen
werden immer auf Basis des Betriebsergebnisses des Vorjahres ausgezahlt (2022
wird die Ausschüttung auf Basis des Ergebnisses 2021 ausgezahlt).
Hauptgruppe 4 |
-4.527.408 € |
Der Gesamtansatz der
Hauptgruppe 4 beläuft sich auf insgesamt 21.572.592 € (vgl. 2021: 26.100.000 €)
und reduziert sich somit um 17,35 % gegenüber dem Vorjahr. In diesem
Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Haushaltsansatz für die
Personalkosten im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt durch den Stadtrat
um einen Betrag von 1.508.681 € gekürzt wurde. Da der Ansatz der
Personalausgaben im Ergebnis nicht auskömmlich war, mussten mittels
Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe Mittel in Höhe von 1.100.000
€ zusätzlich bereitgestellt werden. Bezieht man diese Mittel in die
Gegenüberstellung der Haushaltsjahre 2021 und 2022 ein, reduziert sich der
Ansatz der Personalausgaben um 5.627.408
€, dies entspricht einem Rückgang von 20,69
%
Zum 01.01.2022 haben
insgesamt 116 Mitarbeiter*innen im Rahmen der Fusion zum Landratsamt
Wartburgkreis gewechselt. Im Jahr 2021 wurden bereits 6 übergehende Stellen im
Bereich Jugendamt, Sozialamt und Schulsekretariat von Mitarbeitern*innen des
Landratsamtes Wartburgkreis im Rahmen von Abordnungen ausgeführt. Die angefallenen
Kosten wurden der Stadt Eisenach in Rechnung gestellt und schon im Jahr 2021
nicht mehr in Gruppierung 4 nachgewiesen.
3 Beamte*innen sind
aufgrund der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bzw. einer
Gerichtsentscheidung nicht zum WAK gewechselt und nun weiterhin bei der
Stadtverwaltung Eisenach im Dienst. Neue Stellen konnten zugewiesen werden,
allerdings nicht abschließend in einer amtsangemessenen Tätigkeit.
Entsprechend der
Tarifrunde 2020 für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) mit einer
Laufzeit vom 01.09.2020 – 31.12.2022 wurde bei der Personalkostenberechnung
eine Erhöhung von 1,8 % ab 01.04.2022 berücksichtigt.
Die Personalkosten
wurden auf Basis der aktuell tatsächlichen Stellenbesetzung sowie bestehenden
Teilzeitvereinbarungen kalkuliert.
Bei unbesetzten
Stellen wurde genauestens geprüft, wann tatsächlich mit einer Besetzung/
Nachbesetzung zu rechnen ist, sodass auch diese Kosten nur im notwendigsten
Maße eingerechnet wurden.
Hauptgruppe 5 |
-1.555.151 € |
Gruppe |
Bezeichnung |
Ansatz |
Ansatz VJ |
Differenz in
EUR |
Differenz in % |
50 |
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
45.000 |
75.000 |
-30.000 |
-40,00 |
51 |
Unterhaltung des sonstigen |
48.000 |
172.140 |
-124.140 |
-72,12 |
52 |
Geräte, Ausstattungs- und |
703.944 |
976.650 |
-272.706 |
-27,92 |
53 |
Mieten und Pachten |
389.297 |
378.510 |
10.787 |
2,85 |
54 |
Bewirtschaftung der Grundstücke, |
161.210 |
322.460 |
-161.250 |
-50,01 |
55 |
Haltung von Fahrzeugen |
247.400 |
258.400 |
-11.000 |
-4,26 |
56 |
Besondere Aufwendungen für |
411.646 |
370.158 |
41.488 |
11,21 |
57-59 |
Weitere Verwaltungs- und |
649.190 |
1.657.520 |
-1.008.330 |
-60,83 |
5 |
gesamt |
2.655.687 |
4.210.838 |
-1.555.151 |
-36,93 |
Gruppierung 50
Für die laufende
Unterhaltung der Grundstücke im Bereich Liegenschaften konnte eine Reduzierung
des Ansatzes in Größenordnung von 30.000 € im Vergleich zu 2021 vorgenommen
werden.
Gruppierung 51
Der Rückgang in
dieser Gruppierung resultiert aus der Umstrukturierung der Verwaltung zum
01.01.2022. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes wurde als Aufgabengebiet dem
optimierten Regiebetrieb zugewiesen und wird somit ab dem Jahr 2022 im
Wirtschaftsplan nachgewiesen.
Gruppierung 52
Im Bereich der
Gruppierung 52 konnten die Ansätze um 27,92 % reduziert werden. Einsparungen
ergaben sich unter anderem durch den Übergang von Aufgaben auf den
Wartburgkreis im Rahmen der Rückkreisung. Weiterhin waren im Haushalt 2022
keine Haushaltsansätze für Wahlen aufzunehmen.
Gruppierung 53
Im Bereich Mieten
und Pachten ist eine kleine Ansatzsteigerung von 2,85 % (10.787 € zu
verzeichnen.
Gruppierung 54
Bei Gruppierung 54
sind moderate Erhöhungen bei den Kosten für Sachversicherungen zu verzeichnen.
Die Reduzierung des Gesamtansatzes um 161.250 € resultiert aus dem
Aufgabenübergang zum Wartburgkreis. Versicherungskosten für übergehende Objekte
entfallen, weiterhin entfallen die Bewachungskosten für die
Flüchtlingsunterkunft in der Ernst-Thälmann-Straße, welche im Jahr 2021 noch
mit 160.000 € im Ansatz zu Buche schlug.
Gruppierung 55
In dieser
Gruppierung entfallen durch den Übergang der Aufgabe des Katastrophenschutzes
auf den Wartburgkreis die Kosten für die Haltung der entsprechenden Fahrzeuge
(Ansatz 2021: 27.400 €). Steigerungen sind jedoch bei den Haltungskosten der
Fahrzeuge im Bereich der Feuerwehr und der Kosten der Kfz-Versicherung im
Bereich optimierter Regiebetrieb zu verzeichnen. Im Ergebnis steht eine
Reduzierung des Planansatzes in Höhe von 11.000 € in dieser Gruppierung.
Gruppierung 56
In dieser
Gruppierung ist ein Zuwachs von ca. 11 % zu verzeichnen. Während die Ansätze
für den Bereich Fortbildung aufgrund des Wechsels von Mitarbeitern zum
Wartburgkreis reduziert werden konnten, wurden für die Ausbildung im Bereich
Feuerwehr Mittel in Höhe von 60.000 € eingestellt. Zudem besteht ein erheblich
erhöhter Bedarf für die Anschaffung von Dienst- und Schutzkleidung bei der
Feuerwehr. Hier ist ebenfalls eine Steigerung von 60.000 € zu verzeichnen.
Gruppierungen 57 bis 59
In den Gruppierungen
57 bis 59 ist eine Reduzierung der Ansätze in Höhe von insgesamt 1.008.330 € zu
verzeichnen. Im Haushaltsjahr 2021 waren im Bereich der Kindertagestätten
Kosten für die Durchführung von Covid 19-Tests ein Ansatz von 800.000 €
vorgesehen, dieser beläuft sich im Haushalt 2022 nur noch auf 18.000 €.
Korrespondierend dazu reduziert sich auch der Ansatz der Kostenerstattung durch
das Land. Weiterhin sind für die Durchführung von Wahlen im Haushaltsjahr 2022
keine Ansätze vorzusehen, was eine Reduzierung von 173.415 € nach sich zieht.
Hauptgruppe 6 |
-11.421.520 € |
Gruppe |
Bezeichnung |
Ansatz |
Ansatz VJ |
Differenz in |
Differenz in |
60 |
weitere Verwaltungs-und Betriebsausgaben |
887.800 |
321.250 |
566.550 |
176,36 |
61 |
weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
3.500 |
3.500 |
0 |
0,00 |
62 |
weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
145.000 |
180.000 |
-35.000 |
-19,44 |
63 |
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
354.000 |
705.500 |
-351.500 |
-49,82 |
64 |
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, |
565.820 |
642.900 |
-77.080 |
-11,99 |
65 |
Geschäftsausgaben |
2.407.453 |
2.630.260 |
-222.807 |
-8,47 |
66 |
Weitere allgemeine sächliche Ausgaben |
98.576 |
115.506 |
-16.930 |
-14,66 |
67 |
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalt |
1.946.983 |
4.849.604 |
-2.902.621 |
-59,85 |
69 |
Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung an |
0 |
8.382.000 |
-8.382.000 |
-100,00 |
6 |
gesamt |
6.409.132 |
17.830.520 |
-11.421.388 |
-64,06 |
Gruppierung 60
Infolge der
Rückkreisung der Stadt ergaben sich in diversen Unterabschnitten Einsparungen
bei Veranstaltungskosten und Kosten für die Fachberatung im Bereich
Kindertagesstätten. Der im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 erheblich
gestiegene Ansatz resultiert im Wesentlichen aus den Veranstaltungen zum
Bibeljubiläum. Für die verschiedenen Veranstaltungen und Projekte sind
Haushaltsansätze in Größenordnung von 695.850 € vorgesehen. Die Ausgaben können
zu einem Betrag von 676.100 € fast vollumfänglich über Zuweisungen und
Zuschüsse des Bundes, des Landes und über Spenden privater Unternehmen
refinanziert werden.
Gruppierung 62
In Gruppierung 62
(Ersatzvornahmen) sind im Zuge der Rückkreisung die Einnahmen aus
Ersatzvornahmen der Unteren Wasserbehörde, der unteren Abfallbehörde und der
Unteren Immissionsschutzbehörde entfallen. Neu eingeplant wurden
Ersatzvornahmen für den Unterabschnitt 12000 (Kommunale Umweltangelegenheiten).
Im Ergebnis sind die Ausgabeansätze um 35.000 € im Vergleich zum Vorjahr
zurückgegangen.
Gruppierung 63
Infolge der
Rückkreisung sinken die Kosten für die Schülerbeförderung. Weiterhin entfallen
die Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Im Ergebnis ergibt sich eine
Ansatzreduzierung in Höhe von 351.500 €.
Gruppierung 64
Die Reduzierung der
veranschlagten Ansätze ergibt sich vorrangig aus den gesunkenen
Versicherungskosten Unfallkasse Thüringen. Hiergrund ist auch hier der
anteilige Aufgabenübergang im Bereich Schulen und der Übergang von Mitarbeitern
zum Wartburgkreis. Insgesamt steht eine Ansatzreduzierung in Höhe von 77.080 €
zu Buche.
Gruppierung 65
Die Kosten für die
Beschaffung von Bürobedarf, Vordrucken sowie Büchern und Zeitschriften
(Gruppierung 650) reduzieren sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 um 64.790
€. Hintergrund ist der Aufgabenübergang in Folge der Rückkreisung, aber auch
die Anpassung der Bedarfe in den einzelnen Fachbereichen.
In Gruppierung 652
ist – auch in Folge der Rückkreisung - ein Rückgang in Größenordnung von
244.475 € im Vergleich zu 2021 zu verzeichnen (entspricht ca. 39 %).
Im Bereich der
Gruppierung 653 (Öffentliche Bekanntmachungen) ist ein kleinerer Rückgang in
Höhe von 12.000 € zu verzeichnen. Dies ist fast vollumfänglich der Tatsache
geschuldet, dass im Jahr 2022 keine Haushaltsansätze für die Durchführung von
Wahlen vorzusehen waren.
Die Kosten für
Dienstreisen (Gruppierung 654) unterliegen ebenfalls einem Rückgang. Dieser
beläuft sich auf 25.225 €.
In Gruppierung 655
(Sachverständigen- und Gerichtskosten) ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022
eine Ansatzsteigerung in Höhe von 202.860 € zu verzeichnen. Neben Reduzierungen
in den übergehenden Aufgabenbereichen wurden neue bzw. erhöhte Ansätze für
diverse Konzepte eingeplant. Darunter fallen beispielsweise:
HHST 12100.655000
(klimaökologisches Gutachten) 95.000
€
HHST 13000.655000
(Gutachten Bedarfs- und Entwicklungsplan. 35.000
€
HHST 61000.655700
(Lärmplanungen) 40.000
€
HHST 61000.655320
(strategische Infrastrukturplanung) 15.000
€
HHST 61000.655312
(Forschungsprojekt E-Mobilität) 5.000 €
Weiterhin waren
Prüfgebühren für Rechnungsprüfungen, welche künftig durch das
Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises durchgeführt werden, im Haushalt
aufzunehmen (52.000 €).
Gruppierung 66
In Bereich der
Mitgliedsbeiträge, Verfügungsmittel und vermischten Ausgaben ist ein im
Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 geringerer Ansatz zu verzeichnen (-16.930 €).
Gruppierung 67
Die Ansätze der
Gruppierung 67 reduzieren sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 um 2.902.621
€. Hintergrund ist neben dem Übergang von Aufgaben auf den Wartburgkreis auch
das Entfallen des Haushaltsansatzes für die Erstattung pandemiebedingten
Beitragsausfalls an freie Kita-Träger in Größenordnung von 520.000 €. Diese
Ausgabereduzierung korrespondiert jedoch mit der entsprechenden Mindereinnahme
in Hauptgruppe 1.
Gruppierung 69
Infolge des
Aufgabenüberganges auf den Wartburgkreis entfallen die Ansätze der Gruppierung
69 (Leistungsbeteiligung Kosten der Unterkunft) ab dem Jahr 2022 komplett
(-8.382.000 €).
Hauptgruppe 7 |
-35.868.747 € |
In Hauptgruppe 7 ist
von allen Hauptgruppen die Größte Veränderung im Rahmen des Aufgabenüberganges
zu verzeichnen. Die Gesamtansatz verringert sich von 71.872.390 € auf
36.003.643 €. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 50 %.
Die einzelnen
Gruppierungen sind folgenden Veränderungen unterworfen:
Gruppe |
Bezeichnung |
Ansatz |
Ansatz VJ |
Differenz in
EUR |
Differenz in % |
71 |
Zuweisungen und sonstige |
36.003.298 |
38.291.131 |
-2.287.833 |
-5,97 |
73 |
Leistungen der Sozialhilfe an |
0 |
4.404.030 |
-4.404.030 |
-100,00 |
74 |
Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen |
0 |
2.080.979 |
-2.080.979 |
-100,00 |
76 |
Leistungen der Jugendhilfe |
90 |
987.300 |
-987.210 |
-99,99 |
77 |
Leistungen der Jugendhilfe |
0 |
9.883.100 |
-9.883.100 |
-100,00 |
78 |
Sonstige soziale Leistungen |
0 |
15.538.600 |
-15.538.600 |
-100,00 |
79 |
Leistungen nach dem |
255 |
687.250 |
-686.995 |
-99,96 |
7 |
gesamt |
36.003.643 |
71.872.390 |
-35.868.747 |
-49,91 |
Gruppierung 71
Im Ergebnis der
geplanten Veränderungen verringern sich die Ansätze der Gruppierung 71 im
Vergleich zu 2021 um 2.287.833 € (ca. 6 %); folgende Gründe sind hierfür
exemplarisch anzuführen:
Infolge des
Aufgabenüberganges reduzieren sich die Zuweisungen und Zuschüsse der
Gruppierung 71 um rd. 5.031.300 €.
Gleichzeitig sind in
anderen Bereichen Ausgabesteigerungen zu verzeichnen. Erheblich ist dabei die
eingeplante Zuweisung an den optimierten Regiebetrieb zum Abbau vorhandener
Verlustvorträge in Höhe von 2.879.113 €, welche über eine Zuweisung des Landes auf
Grundlage des Eisenach NGG finanziert wird (siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe
0). Weitere Zuwächse sind in folgenden Bereichen zu verzeichnen:
Budget optimierter
Regiebetrieb (DK 0081) +151.676
€
Sonderbudget an
optimierten Regiebetrieb (DK 87) + 77.800 €
Zuschüsse an freie
Träger Kita (DK 0047) +284.660
€
Gruppierungen 73 bis 79
Die Gruppierungen 73
bis 79 weisen nur noch vereinzelt minimale Ansätze auf, die aus der Abwicklung
des Aufgabenüberganges resultieren.
Hauptgruppe 8 |
+18.587.753 € |
Infolge der
Rückkreisung ergibt sich in Hauptgruppe 8 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021
ein erheblicher Aufwuchs. Das Volumen steigt von 8.999.356 € im Jahr 2021 auf
27.587.109 € im Haushaltsjahr 2022:
Kreisumlage |
-16.538.550 € |
Hintergrund ist die ab
2022 zu zahlende Kreisumlage. Der vom Kreistag des Wartburgkreises beschlossene
Kreisumlagesatz beläuft sich auf 34,45 Prozentpunkte. Die von der Stadt an den
Wartburgkreis zu zahlende Kreisumlage beläuft sich somit gemäß vorläufigen
Festsetzungsbescheid auf 16.538.550 €.
Da auch der
Wartburgkreis Fusionshilfen erhält (gem. § 8 Eisenach NGG) ist davon
auszugehen, dass die Kreisumlage mit Abschmelzen der Fusionshilfen in den
kommenden Haushaltsjahren sukzessive steigen wird.
Zuführung an den Vermögenshaushalt |
+2.075.464 € |
Die erforderliche
Zuführung an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 9.433.809 € (vgl. 2021:
7.358.345 €). Darin enthalten sind zum einen die Pflichtzuführung in Höhe der
ordentlichen Tilgung 1.307.250 € sowie eine im Verwaltungshaushalt
erwirtschaftete freie Spitze in Höhe von 986.012 €. Zum Ausgleich des im
Vermögenshaushalt bestehenden Fehlbetrages war darüber hinaus noch eine
sonstige Zuweisung des Landes in Höhe von 7.140.547 € im Verwaltungshaushalt
einzuplanen, so dass die Zuführung entsprechend erforderlicher Höhe
gewährleistet werden kann.
Gewerbesteuerumlage |
+319.560 € |
Bei der
Gewebesteuerumlage ist eine Ansatzsteigerung in Höhe von 319.560 € zu verzeichnen,
welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Einnahmeverbesserung bei der
Gewerbesteuer steht.
Verzinsung von Steuererstattungen |
--300.000 € |
Zinsen für
Steuererstattungen sind zu zahlen, wenn die endgültig festgesetzte
Gewerbesteuer niedriger ausfällt, als die für den jeweiligen Zeitraum
geleisteten Vorauszahlungen. Auf die Erläuterungen zu Hauptgruppe 0, HHST
90000.003000 – Gewerbesteuer wird entsprechend verwiesen.
Der Haushaltsansatz
konnte im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 von 500.000 € auf 200.000 €
reduziert werden.
3. Vermögenshaushalt
Der Entwurf des Vermögenshaushaltes 2022 schließt planungsseitig
nunmehr mit einem Volumen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 18.667.100 €
ab.
Abzüglich der aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaftenden
Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (2.307.250 €) ./.
tilgungsbezogene Einnahmen (1.000.000 €) war eine Zuführung in Höhe von
8.126.559 € einzuplanen, um die ausgewiesene Finanzierungslücke im
Vermögenshaushalt zu schließen.
Seitens der Fachämter wurden initial Maßnahmen für den investiven
Teilhaushalt für das Jahr 2022 mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 41,7 Mio. €
angemeldet, einnahmeseitig standen diesem Ausgabebedarf geplante Mittel in Höhe
von 19,9 Mio. € gegenüber. Die Anmeldung der Maßnahmen basierte auf dem Wissen
um den Investitionsstau an Schulen, Straßen, Brücken sowie anderen Anlagen und
Objekten und zeigt den dringenden Erhaltungsbedarf an städtischer Infrastruktur
auf. Durch die Nichtumsetzung von Investitionen erhöht sich der Unterhaltungs-
und letztlich auch der Investitionsbedarf überproportional.
Da die Umsetzung aller angemeldeten Maßnahmen weder mit der
finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar, noch mit den derzeitigen
personellen Ressourcen umsetzbar ist, erfolgte zwischenzeitlich die
Priorisierung der Maßnahmen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen,
Wirtschaft und Tourismus hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 die
Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen der Stadt Eisenach für den
Haushalt 2022 mehrheitlich beschlossen. Auf die entsprechende Vorlage
(0922-IBR/2022) wird insofern verwiesen. Neben den in der Prioritätenreihung
verankerten Maßnahmen sind naturgemäß weitere Mittel in den Entwurf
aufgenommen, welche u. a. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Gesetze,
Verträge) zu leisten sind (Vgl. Tilgung von Krediten; Nachschüsse
Gesellschaften etc.), aber auch finanzielle Mittel im Bereich der Geräte und
Ausstattungen/ IT, um sowohl die Verwaltung, die Einrichtungen der Verwaltung
sowie die Schulen und Kitas in geordneten Verhältnissen betreiben zu können.
Insbesondere auch im Bereich der Feuerwehr sind entsprechende Beschaffungen von
Fahrzeugen im Jahr 2022 avisiert.
Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist wie eingangs bereits
dargestellt, abhängig von einer Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt. Das
insgesamt im Entwurf 2022 geplante Ausgabevolumen des Vermögenshaushaltes wird
zu rd. 43,5 % aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt subventioniert. Im
Übrigen beschränken sich die Einnahmen des Vermögenshaushaltes im Kern auf die
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, welche mit einem Volumen in Höhe von rd. 9,0
Mio. € einem Anteil von 48,4 % entsprechen. Die Pflichtzuführung trägt zu rd.
7,0 % (1,3 Mio. €) zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes bei.
Über die Zuführung schließt sich der Kreis zum aktuellen Planungsstand
des Verwaltungshaushaltes 2022.
Eine Übersicht über die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen ist
der Berichtsvorlage als Anlage 7
beigefügt.
4.
Stellenplan
Der Stellenplan stellt den Stellenbedarf der Verwaltung zur
ordnungsgemäßen Erfüllung der städtischen Aufgaben dar.
Im Rahmen der Rückkreisung sind zum 01.01.2022 142,38 Stellen auf den
Wartburgkreis übergegangen. Da ein Teil der Stellen nicht besetzt war und die
Aufgabenerledigung zum Teil über vom Wartburgkreis abgeordnetes Personal
erfolgte, beläuft sich die Anzahl der übergegangenen Mitarbeiter*innen auf 116.
Der Stellenplan ist dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügt und stellt
einschließlich des Vorberichtes den Arbeitsstand zum 28. März 2022 dar.
Detailliertere Erläuterungen und Begründungen von Stellen oder Änderungen in
der Gesamtzahl der zu planenden Stellen für das Jahr 2022 können sich daher bis
zur Einbringung des Haushaltes noch ergeben.
5. Wirtschaftsplan
optimierter Regiebetrieb
Der Wirtschaftsplan
des optimierten Regiebetriebes befindet sich
noch in interner Abstimmung und wird den Mitgliedern des Stadtrates
gesondert zur Verfügung gestellt.
6. Weiterer
Ausblick
Nach Abschluss der
Haushaltsplanung ist der Haushalt zunächst der Rechtsaufsichtsbehörde (Thüringer
Landesverwaltungsamt) vorzulegen. Hintergrund ist die für den
Haushaltsausgleich erforderliche und eingeplante, jedoch noch nicht gesicherte
weitere Zuweisung in Höhe von 7.140.547 € in Haushaltsstelle 90000.061100. Die
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen
in den Stadtrat kann erst nach Zusicherung der entsprechenden Zuweisung
erfolgen.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - Übersicht
Änderungen Unterabschnitte
Anlage 2 - Entwurf
Gesamtplan
Anlage 3 - Entwurf
Haushaltsquerschnitt
Anlage 4 - Entwurf
Gruppierungsübersicht
Anlage 5 - Entwurf
Einzelpläne Verwaltungshaushalt
Anlage 6 - Entwurf
Einzelpläne Vermögenshaushalt
Anlage 7 - Entwurf
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 8 - Entwurf
Stellenplan
Die
Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de à
Rathaus à
Stadtrat und Gremien à
Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen
werden.