Sachverhalt:

 

Mit der heutigen Berichtsvorlage wird der Stand der Haushaltsplanung 2022 zum Stichtag 24.03.2022 vorgestellt.

 

 

1.       Allgemeines

 

Aufgrund des Aufgabenüberganges im Rahmen der Rückkreisung zum 01.01.2022 war insbesondere der Verwaltungshaushalt vielfältigen Änderungen unterworfen, welche sich in der Planung widerspiegeln.

 

Zudem hat sich die ab 01.01.2022 geltende neue Verwaltungsstruktur auf die Zuordnung von Ansätzen zu einzelnen Unterabschnitten ausgewirkt. Exemplarisch sei hier die Veränderung des Unterabschnittes 02000 genannt. Um die neue Verwaltungsstruktur auch haushalterisch im Sinne der Haushaltswahrheit und –klarheit im Haushaltsplan darstellen zu können, wird die neue Ebene der Fachbereichsleitungen künftig in diesem Unterabschnitt nachgewiesen. Die bisher hier veranschlagten Haushaltsansätze für den IT-Bereich wurden aufgrund geltender Gliederungsvorschriften dem UA 06300 zu gewiesen, allgemeine zentrale Einnahmen und Ausgaben, wie z. B. Portogebühren dem neuen Unterabschnitt 02010.

 

Eine Übersicht der im Rahmen des Aufgabenübergangs auf den Wartburgkreis nicht mehr belegten Unterabschnitte sowie der vorgenommen Änderungen im Rahmen der Umstrukturierung ist dieser Berichtsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Als weitere Anlagen sind diesem Bericht beigefügt:

 

Gesamtplan als                                              Anlage 2

Haushaltsquerschnitt als                                Anlage 3

Gruppierungsübersicht als                             Anlage 4

Einzelpläne Verwaltungshaushalt als            Anlage 5

Einzelpläne Vermögenshaushalt als              Anlage 6

 


2. Verwaltungshaushalt

2.1 Haushaltsvolumen

 

In Folge der Rückkreisung sinkt das Volumen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Vorjahr um 26,96 %.

 

Die Veränderungen in den Einzelplänen 0 bis 9 stellen sich wie folgt dar:

 

EP

Bezeichnung

Art

Ansatz

Ansatz VJ

Differenz in €

Differenz in %

 

Verwaltungshaushalt gesamt

Einnahm.

94.228.163

129.013.104

-34.784.941

-26,96

 

 

Ausgaben

94.228.163

129.013.104

-34.784.941

-26,96

 

 

Saldo

0

0

0

 

0

Allgemeine Verwaltung

Einnahm.

862.480

1.111.792

-249.312

-22,42

 

 

Ausgaben

12.705.877

12.394.780

311.097

2,51

 

 

Saldo

-11.843.397

-11.282.988

-560.409

1

Öffentliche Sicherheit und
Ordnung

Einnahm.

2.455.425

2.358.845

96.580

4,09

 

Ausgaben

7.839.221

8.391.165

-551.944

-6,58

 

Saldo

-5.383.796

-6.032.320

648.524

2

Schulen

Einnahm.

2.286.030

3.110.270

-824.240

-26,50

 

 

Ausgaben

5.121.548

6.974.378

-1.852.830

-26,57

 

 

Saldo

-2.835.518

-3.864.108

1.028.590

3

Wissenschaft, Forschung,
Kulturpflege, Naturschutz

Einnahm.

1.382.613

1.111.927

270.686

24,34

 

Ausgaben

6.629.165

6.301.113

328.052

5,21

 

Saldo

-5.246.552

-5.189.186

-57.366

4

Soziale Sicherung

Einnahm.

7.840.545

25.998.745

-18.158.200

-69,84

 

 

Ausgaben

18.619.251

70.999.525

-52.380.274

-73,78

 

 

Saldo

-10.778.706

-45.000.780

34.222.074

5

Gesundheit, Sport, Erholung

Einnahm.

19.700

33.710

-14.010

-41,56

 

 

Ausgaben

3.504.252

5.209.012

-1.704.760

-32,73

 

 

Saldo

-3.484.552

-5.175.302

1.690.750

6

Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr

Einnahm.

561.500

577.450

-15.950

-2,76

 

Ausgaben

6.408.582

6.091.732

316.850

5,20

 

Saldo

-5.847.082

-5.514.282

-332.800

7

Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung

Einnahm.

198.850

102.475

96.375

94,05

 

 

Ausgaben

2.362.926

2.699.744

-336.818

-12,48

 

 

Saldo

-2.164.076

-2.597.269

433.193

8

Wirtschaftliche Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen

Einnahm.

2.238.132

3.045.428

-807.296

-26,51

 

Ausgaben

3.473.532

983.260

2.490.272

253,27

 

Saldo

-1.235.400

2.062.168

-3.297.568

9

Allgemeine Finanzwirtschaft

Einnahm.

76.382.888

91.562.462

-15.179.574

-16,58

 

 

Ausgaben

27.563.809

8.968.395

18.595.414

207,34

 

 

Saldo

48.819.079

82.594.067

-33.774.988

 

In den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ist zur Herstellung des Haushaltsausgleiches eine sonstige Zuweisung des Landes in Höhe von 7.140.547 € ausgewiesen, auf welche im Folgenden noch gesondert eingegangen wird.


 

2.2   Verwaltungshaushalt – Erläuterungen zu den einzelnen Hauptgruppen

 

Die Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2021 stellen sich in den Hauptgruppen wie folgt dar:

 

HGr.

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz VJ

Differenz in EUR

Differenz in %

0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

76.176.430

91.435.004

-15.258.574

-16,69

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

14.381.553

31.027.412

-16.645.859

-53,65

2

Sonstige Finanzeinnahmen

3.670.180

6.550.688

-2.880.508

-43,97

 

Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt

94.228.163

129.013.104

-34.784.941

-26,96

 

 

4

Personalausgaben

21.572.592

26.100.000

-4.527.408

-17,35

5

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

2.655.687

4.210.838

-1.555.151

-36,93

6

Sachlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

6.409.132

17.830.520

-11.421.388

-64,06

7

Zuweisungen und Zuschüsse

36.003.643

71.872.390

-35.868.747

-49,91

8

Sonstige Finanzausgaben

27.587.109

8.999.356

18.587.753

206,55

 

Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt

94.228.163

129.013.104

-34.784.941

-26,96

 

 

Hauptgruppe 0

-15.258.574 €

 

Aufgrund der Rückkreisung ist die Hauptgruppe 0 erheblichen Veränderungen unterworfen.

 

Das Einnahmevolumen sinkt von 91.435.004 € im Jahr 2021 auf 76.176.430 € im Jahr 2022. Dies entspricht einem Rückgang von 16,69 %. Folgende wesentliche Veränderungen sind in einzelnen Haushaltsstellen zu verzeichnen:

 

Gruppierung 00, 01, 02

 

Gewerbesteuer

+4.200.000 €

Der Ansatz der Gewerbesteuer konnte nach aktuellen Berechnungen auf 15.200.000 € angehoben werden. Der Zuwachs beim Gewerbesteueraufkommen resultiert vorwiegend aus den Festsetzungen für das Kalenderjahr 2020 nach entsprechender Jahressteuererklärung der Unternehmen und der Anpassung der Vorauszahlungen für 2022.

 

Aufgrund der durch das Corona-Virus verursachten schwierigen wirtschaftlichen Situation hatten im Haushaltsjahr 2020 viele Unternehmen, die davon unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen waren, beim zuständigen Betriebsfinanzamt  die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen beantragt. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen wurden von den Finanzämtern keine strengen Anforderungen gestellt. Das hatte zur Folge, dass durch die Stadt Eisenach weniger Einnahmen aus Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 generiert werden konnten.

 

Die jetzt beim Finanzamt eingegangenen Jahreserklärungen für das Jahr 2020 wiesen erfreulicherweise Gewinne aus, die im Nachgang einen Zugang bei der Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr 2020 bis dato in einer Höhe von rund 1,8 Mio. € nach sich zogen. Die Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr folgen diesem positiven Trend.

 

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+1.262.412 €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Der auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung November 2021 kalkulierte Ansatz beläuft sich auf 14.559.818 € (vgl. 2021: 13.297.406 €).

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

-550.021 €

Die Kalkulation des Ansatzes erfolgte auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung November 2021 und fällt im Vergleich zum Jahr 2021 um 550.021 € niedriger aus.

 

Gruppierung 041, 051, 061

 

Schlüsselzuweisung

-19.710.313 €

Als kreisfreie Stadt erhielt die Stadt Eisenach sowohl eine Schlüsselzuweisung für gemeindliche Aufgaben als auch eine für kreisliche Aufgaben. Der Anteil für die Kreisaufgaben entfällt ab dem Jahr 2022, so dass sich der Ansatz 2022 auf 14.127.747 € beläuft (vgl. 2021: 33.838.060 €). Zu erwähnen ist jedoch, dass sich der Anteil für die gemeindlichen Aufgaben im Vergleich zum Jahr 2021 um 1.321.574 € erhöht hat. Hintergrund ist unter anderem eine prozentuale Verschiebung bei der Schlüsselmasse zu Gunsten des gemeindlichen Anteils und somit zum Nachteil des kreislichen Anteils.

 

Mehrbelastungsausgleich

-3.565.240 €

In Folge der Rückkreisung erhält die Stadt Eisenach im Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 2.434.260 €. Dies entspricht einem Betrag von 58 € pro Einwohner im Status der Großen Kreisstadt (vgl. Kreisfreie Stadt: 172 € pro Einwohner). Im Vergleich zum Jahr 2021 sinken die Einnahmen um 3.565.240 €.

 

Kulturlastenausgleich

-645.168 €

Im Jahr 2021 erfolgte eine einmalige Erhöhung dieser Zuweisung auf 1.248.313 €, im Jahr 2022 sinkt die Zuweisung wieder auf das Niveau des Jahres 2020 (603.145 €).

 

Befristete Sonderzuweisung gem. § 9 Abs. 1 Eisenach NGG

+4.00.000 €

Im Rahmen des Eisenach NGG erhält die Stadt erhält für die Jahre 2022 bis 2026 allgemeine Zuweisungen (Fusionshilfen) in folgender Höhe:

 

Jahre 2022 und 2023:             je 4,0 Mio. €

Jahre 2024 und 2025:             je 3,5 Mio. €

Jahr 2026:                                   1,5 Mio. €

 

Die Fusionshilfe wurde in Haushaltsstelle 90000.061002 eingeplant.

 

Einmalige Zuweisung gem. § 9 Abs. 2 Eisenach NGG

+6.000.000 €

Im Jahr 2022 erhält die Stadt Eisenach eine einmalige Zuweisung in Höhe von 6 Mio. €. Diese Mittel sind zunächst zum Abbau von Sollfehlbeträgen nach § 23 ThürGemHV und zum Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes zu verwenden. Der Kernhaushalt weist keine Sollfehlbeträge auf. Zum Abbau von Verlustvorträgen des Regiebetriebes ist eine Zuweisung an diesen in Höhe von 2.879.113 € in Haushaltsstelle 80000.715003 im Haushalt eingeplant.

 

Im Übrigen unterliegt die Zuweisung nach § 9 Abs. 2 Eisenach NGG keiner weiteren Zweckbindung.

 

Bedarfszuweisung

-9.466.364 €

Sonstige Zuweisung des Landes

+7.140.547 €

Aktuell gibt es zum Thema Haushalt 2022 Gespräche auf mehreren Ebenen zwischen der Stadt, dem Thüringer Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Haushaltsplanung wurde in diesen Gesprächen vorgestellt und beraten. Von Seiten des Landes gibt es das Signal, dass man die Stadt mit einer weiteren Zuweisung unterstützen will. Die Art und Weise und die Höhe der Zuweisung muss jedoch noch weiter beraten und abgestimmt werden. Im Verwaltungshaushalt konnte mit jetzigem Planungsstand die Pflichtzuführung (1.307.250 €) sowie eine freie Spitze in Höhe von 986.012 € erwirtschaftet werden. Zum Ausgleich des Fehlbetrages im Vermögenshaushalt (8.126.559 €) war daher zunächst noch eine weitere Zuweisung des Landes in Höhe von 7.140.547 € im Verwaltungshaushalt aufzunehmen.

 

 

Hauptgruppe 1

-16.645.859 €

 

Das Volumen in Hauptgruppe 1 sinkt von 31.027.412 € im Haushaltsjahr 2021 auf 14.381.553 € im Haushaltsjahr 2022.

 

Gruppe

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz VJ

Differenz in
EUR

Differenz in
 %

10

Verwaltungsgebühren

804.200

936.000

-131.800

-14,08

11

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

1.181.300

1.290.200

-108.900

-8,44

13

Einnahmen aus Verkauf

4.350

86.218

-81.868

-94,95

14

Mieten und Pachten

319.700

360.000

-40.300

-11,19

15

Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

15.050

193.280

-178.230

-92,21

16

Erstattungen von Ausgaben des
Verwaltungshaushalts

3.523.910

8.636.067

-5.112.157

-59,20

17

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

8.533.043

13.484.377

-4.951.334

-36,72

19

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung
nach SGB II

0

6.041.270

-6.041.270

-100,00

1

gesamt

14.381.553

31.027.412

-16.645.859

-53,65

 

 

Gruppierung 10

Im Zuge der Rückkreisung entfallen Einnahmen in Größenordnung von rund 141.000 €. Neben kleinere Verschiebungen bei den verbleibenden Aufgabenbereichen konnten die Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen (HHST 11300.100400) um 10.000 € angehoben werden, so dass sich im Ergebnis eine Einnahmeverringerung in Größenordnung von 131.800 € im Vergleich zu 2021 ergibt.

 

Gruppierung 11

Neben diversen betragsmäßig kleineren Änderungen resultiert die Veränderung in dieser Gruppierung vorrangig aus dem Übergang der Volkshochschule auf den Wartburgkreis, so dass die neben den Ausgaben auch die Gebühreneinnahmen in Größenordnung von 110.000 € entfallen.


Gruppierung 13

Die Mindereinnahme in Gruppierung 13 resultiert zu einem Betrag von 79.668 € aus der Umstrukturierung der Verwaltung zum 01.01.2022. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes wurde als Aufgabengebiet dem optimierten Regiebetrieb zugewiesen, so dass die Einnahmen, aber auch die entsprechenden Ausgaben ab dem Jahr 2022 im Wirtschaftsplan nachzuweisen sind.

 

Gruppierung 14

Der Rückgang in Gruppierung 14 in Höhe von 40.300 € resultiert zu einem Betrag von 40.000 € aus Haushaltstelle 88000.140000. Im Jahr 2021 war hier eine einmalige höhere Mietzahlung zu verzeichnen.

 

Gruppierung 15

Im Zuge der Rückkreisung ist in den diversen Aufgabenbereichen ein Einnahmerückgang in Höhe von rund 109.000 € zu verzeichnen. Eine weitere Einnahmeminderung ergibt sich aufgrund der Zuweisung des Aufgabengebietes Baumschutz zum optimierten Regiebetrieb in Höhe von 40.000 €, korrespondierend dazu gehen jedoch auch die entsprechenden Ausgaben in den Wirtschaftsplan über. Weiterhin erhielt die Stadt im Jahr 2021 eine Rückzahlung von Personalkosten durch die freien Träger im Bereich Kindertagesstätten. Diese stand in Zusammenhang mit der Pandemie. Im Jahr 2022 ist keine Rückzahlung zu erwarten, so dass sich hier eine Einnahmeminderung in Größenordnung von 26.400 € ergibt.

 

Gruppierung 16

Bedingt durch wegfallende kreisliche Aufgaben reduziert sich der Gesamtansatz der Gruppierung um rd. 4.100.000 €. Zusätzlich entfallen im Jahr 2022 die Erstattung des pandemiebedingten Beitragsausfalls in Kindertagesstätten (freie Träger) um 520.000 € und bei den eigenen Kitas in Höhe von 45.000 €. Weiterhin stehen Einnahmereduzierungen hinsichtlich der Kostenerstattung von Covid-19 Tests im Bereich Kindertagesstätten in Höhe von 601.000 € zu Buche. Verbesserungen werden hingegen unter anderem bei Haushaltsstelle 46400.162000 (Erstattungen von Gemeinde / Wunsch- und Wahlrecht Kitas) in Höhe von 85.000 € erzielt. Neu im Haushalt wurde eine Erstattung der Sportbad Eisenach GmbH für die Geschäftsbesorgung Breitband in Höhe von 68.900 € aufgenommen.

 

Gruppierung 17

Mit dem Aufgabenübergang auf den Wartburgkreis entfallen Zuweisungen in Größenordnung von rd. 5.660.000 €. Erhebliche Zuwächse sind dagegen im Unterabschnitt 30200 Reformationsstadt im Zuge Bibeljubiläums in Höhe von 645.200 € zu verzeichnen. Diesen Zuweisungen stehen jedoch entsprechende Ausgaben im Unterabschnitt 30200 gegenüber. Exemplarisch genannt seien auch eine geplante Zuweisung aus der örtlichen Jugendförderung in Höhe von 150.155 € in Unterabschnitt 46060 (Alte Posthalterei) sowie eine Landeszuweisung für das Projekt „Zukunftszentrum Deutsche Einheit im Unterabschnitt 34000 in Höhe von 49.755 €. Auch diesen Einnahmen stehen entsprechende Ausgaben gegenüber.

 

Gruppierung 19

Im Zuge der Rückkreisung entfallen die Aufgaben gem. SGB II, so dass in Gruppierung 19 keine Haushaltsansätze mehr vorzusehen sind. Korrespondierend dazu entfallen auch die entsprechenden Ausgaben in Gruppierung 69.


 


Hauptgruppe 2

-2.880.508 €

 

In Hauptgruppe 2 ist ein Rückgang von 6.550.688 € im Jahr 2021 auf 3.670.180 € im Jahr 2022 zu verzeichnen.

 

Der Einnahmerückgang in Folge des Aufgabenüberganges zum Wartburgkreis beläuft sich auf rd. 2,3 Mio. € und betrifft fast vollumfänglich die Gruppierungen 24 und 25 (Ersatz von sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen).

 

Niedrigere Ansätze sind ebenfalls in Gruppierung 21 (Gewinnausschüttungen) zu verzeichnen:

 

Haushaltsstelle 80100.210000 (Gewinnausschüttung SWG)                      -342.000 €

Haushaltsstelle 86000.210000 (Gewinnausschüttung Sportbad)     -250.000 €

 

Gewinnausschüttungen werden immer auf Basis des Betriebsergebnisses des Vorjahres ausgezahlt (2022 wird die Ausschüttung auf Basis des Ergebnisses 2021 ausgezahlt).

 

 

Hauptgruppe 4

-4.527.408 €

 

Der Gesamtansatz der Hauptgruppe 4 beläuft sich auf insgesamt 21.572.592 € (vgl. 2021: 26.100.000 €) und reduziert sich somit um 17,35 % gegenüber dem Vorjahr. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Haushaltsansatz für die Personalkosten im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt durch den Stadtrat um einen Betrag von 1.508.681 € gekürzt wurde. Da der Ansatz der Personalausgaben im Ergebnis nicht auskömmlich war, mussten mittels Beschlussfassung über eine überplanmäßige Ausgabe Mittel in Höhe von 1.100.000 € zusätzlich bereitgestellt werden. Bezieht man diese Mittel in die Gegenüberstellung der Haushaltsjahre 2021 und 2022 ein, reduziert sich der Ansatz der Personalausgaben um 5.627.408 €, dies entspricht einem Rückgang von 20,69 %

 

Zum 01.01.2022 haben insgesamt 116 Mitarbeiter*innen im Rahmen der Fusion zum Landratsamt Wartburgkreis gewechselt. Im Jahr 2021 wurden bereits 6 übergehende Stellen im Bereich Jugendamt, Sozialamt und Schulsekretariat von Mitarbeitern*innen des Landratsamtes Wartburgkreis im Rahmen von Abordnungen ausgeführt. Die angefallenen Kosten wurden der Stadt Eisenach in Rechnung gestellt und schon im Jahr 2021 nicht mehr in Gruppierung 4 nachgewiesen.

 

3 Beamte*innen sind aufgrund der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bzw. einer Gerichtsentscheidung nicht zum WAK gewechselt und nun weiterhin bei der Stadtverwaltung Eisenach im Dienst. Neue Stellen konnten zugewiesen werden, allerdings nicht abschließend in einer amtsangemessenen Tätigkeit.

 

Entsprechend der Tarifrunde 2020 für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) mit einer Laufzeit vom 01.09.2020 – 31.12.2022 wurde bei der Personalkostenberechnung eine Erhöhung von 1,8 % ab 01.04.2022 berücksichtigt.

 

Die Personalkosten wurden auf Basis der aktuell tatsächlichen Stellenbesetzung sowie bestehenden Teilzeitvereinbarungen kalkuliert.

 

Bei unbesetzten Stellen wurde genauestens geprüft, wann tatsächlich mit einer Besetzung/ Nachbesetzung zu rechnen ist, sodass auch diese Kosten nur im notwendigsten Maße eingerechnet wurden.

 

 

Hauptgruppe 5

-1.555.151 €

 

Gruppe

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz VJ

Differenz in EUR

Differenz in %

50

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

45.000

75.000

-30.000

-40,00

51

Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens

48.000

172.140

-124.140

-72,12

52

Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände

703.944

976.650

-272.706

-27,92

53

Mieten und Pachten

389.297

378.510

10.787

2,85

54

Bewirtschaftung der Grundstücke,
baulichen  Anlagen usw.

161.210

322.460

-161.250

-50,01

55

Haltung von Fahrzeugen

247.400

258.400

-11.000

-4,26

56

Besondere Aufwendungen für
Bedienstete

411.646

370.158

41.488

11,21

57-59

Weitere Verwaltungs- und
Betriebsausgaben

649.190

1.657.520

-1.008.330

-60,83

5

gesamt

2.655.687

4.210.838

-1.555.151

-36,93

 

 

Gruppierung 50

Für die laufende Unterhaltung der Grundstücke im Bereich Liegenschaften konnte eine Reduzierung des Ansatzes in Größenordnung von 30.000 € im Vergleich zu 2021 vorgenommen werden.

 

Gruppierung 51

Der Rückgang in dieser Gruppierung resultiert aus der Umstrukturierung der Verwaltung zum 01.01.2022. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes wurde als Aufgabengebiet dem optimierten Regiebetrieb zugewiesen und wird somit ab dem Jahr 2022 im Wirtschaftsplan nachgewiesen.

 

Gruppierung 52

Im Bereich der Gruppierung 52 konnten die Ansätze um 27,92 % reduziert werden. Einsparungen ergaben sich unter anderem durch den Übergang von Aufgaben auf den Wartburgkreis im Rahmen der Rückkreisung. Weiterhin waren im Haushalt 2022 keine Haushaltsansätze für Wahlen aufzunehmen.

 

Gruppierung 53

Im Bereich Mieten und Pachten ist eine kleine Ansatzsteigerung von 2,85 % (10.787 € zu verzeichnen.

 

Gruppierung 54

Bei Gruppierung 54 sind moderate Erhöhungen bei den Kosten für Sachversicherungen zu verzeichnen. Die Reduzierung des Gesamtansatzes um 161.250 € resultiert aus dem Aufgabenübergang zum Wartburgkreis. Versicherungskosten für übergehende Objekte entfallen, weiterhin entfallen die Bewachungskosten für die Flüchtlingsunterkunft in der Ernst-Thälmann-Straße, welche im Jahr 2021 noch mit 160.000 € im Ansatz zu Buche schlug.

 

Gruppierung 55

In dieser Gruppierung entfallen durch den Übergang der Aufgabe des Katastrophenschutzes auf den Wartburgkreis die Kosten für die Haltung der entsprechenden Fahrzeuge (Ansatz 2021: 27.400 €). Steigerungen sind jedoch bei den Haltungskosten der Fahrzeuge im Bereich der Feuerwehr und der Kosten der Kfz-Versicherung im Bereich optimierter Regiebetrieb zu verzeichnen. Im Ergebnis steht eine Reduzierung des Planansatzes in Höhe von 11.000 € in dieser Gruppierung.

 

Gruppierung 56

In dieser Gruppierung ist ein Zuwachs von ca. 11 % zu verzeichnen. Während die Ansätze für den Bereich Fortbildung aufgrund des Wechsels von Mitarbeitern zum Wartburgkreis reduziert werden konnten, wurden für die Ausbildung im Bereich Feuerwehr Mittel in Höhe von 60.000 € eingestellt. Zudem besteht ein erheblich erhöhter Bedarf für die Anschaffung von Dienst- und Schutzkleidung bei der Feuerwehr. Hier ist ebenfalls eine Steigerung von 60.000 € zu verzeichnen.

 

Gruppierungen 57 bis 59

In den Gruppierungen 57 bis 59 ist eine Reduzierung der Ansätze in Höhe von insgesamt 1.008.330 € zu verzeichnen. Im Haushaltsjahr 2021 waren im Bereich der Kindertagestätten Kosten für die Durchführung von Covid 19-Tests ein Ansatz von 800.000 € vorgesehen, dieser beläuft sich im Haushalt 2022 nur noch auf 18.000 €. Korrespondierend dazu reduziert sich auch der Ansatz der Kostenerstattung durch das Land. Weiterhin sind für die Durchführung von Wahlen im Haushaltsjahr 2022 keine Ansätze vorzusehen, was eine Reduzierung von 173.415 € nach sich zieht.

 

Hauptgruppe 6

-11.421.520 €

 

Gruppe

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz VJ

Differenz in
EUR

Differenz in
%

60

weitere Verwaltungs-und Betriebsausgaben

887.800

321.250

566.550

176,36

61

weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

3.500

3.500

0

0,00

62

weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

145.000

180.000

-35.000

-19,44

63

Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

354.000

705.500

-351.500

-49,82

64

Steuern, Versicherungen, Schadensfälle,
Körperschaftssteuern

565.820

642.900

-77.080

-11,99

65

Geschäftsausgaben

2.407.453

2.630.260

-222.807

-8,47

66

Weitere allgemeine sächliche Ausgaben

98.576

115.506

-16.930

-14,66

67

Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalt

1.946.983

4.849.604

-2.902.621

-59,85

69

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung an
Arbeitsgemeinschaften

0

8.382.000

-8.382.000

-100,00

6

gesamt

6.409.132

17.830.520

-11.421.388

-64,06

 

 

Gruppierung 60

Infolge der Rückkreisung der Stadt ergaben sich in diversen Unterabschnitten Einsparungen bei Veranstaltungskosten und Kosten für die Fachberatung im Bereich Kindertagesstätten. Der im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 erheblich gestiegene Ansatz resultiert im Wesentlichen aus den Veranstaltungen zum Bibeljubiläum. Für die verschiedenen Veranstaltungen und Projekte sind Haushaltsansätze in Größenordnung von 695.850 € vorgesehen. Die Ausgaben können zu einem Betrag von 676.100 € fast vollumfänglich über Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes, des Landes und über Spenden privater Unternehmen refinanziert werden.


Gruppierung 62

In Gruppierung 62 (Ersatzvornahmen) sind im Zuge der Rückkreisung die Einnahmen aus Ersatzvornahmen der Unteren Wasserbehörde, der unteren Abfallbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde entfallen. Neu eingeplant wurden Ersatzvornahmen für den Unterabschnitt 12000 (Kommunale Umweltangelegenheiten). Im Ergebnis sind die Ausgabeansätze um 35.000 € im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

 

Gruppierung 63

Infolge der Rückkreisung sinken die Kosten für die Schülerbeförderung. Weiterhin entfallen die Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Im Ergebnis ergibt sich eine Ansatzreduzierung in Höhe von 351.500 €.

 

Gruppierung 64

Die Reduzierung der veranschlagten Ansätze ergibt sich vorrangig aus den gesunkenen Versicherungskosten Unfallkasse Thüringen. Hiergrund ist auch hier der anteilige Aufgabenübergang im Bereich Schulen und der Übergang von Mitarbeitern zum Wartburgkreis. Insgesamt steht eine Ansatzreduzierung in Höhe von 77.080 € zu Buche.

 

Gruppierung 65

Die Kosten für die Beschaffung von Bürobedarf, Vordrucken sowie Büchern und Zeitschriften (Gruppierung 650) reduzieren sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 um 64.790 €. Hintergrund ist der Aufgabenübergang in Folge der Rückkreisung, aber auch die Anpassung der Bedarfe in den einzelnen Fachbereichen.

 

In Gruppierung 652 ist – auch in Folge der Rückkreisung - ein Rückgang in Größenordnung von 244.475 € im Vergleich zu 2021 zu verzeichnen (entspricht ca. 39 %).

 

Im Bereich der Gruppierung 653 (Öffentliche Bekanntmachungen) ist ein kleinerer Rückgang in Höhe von 12.000 € zu verzeichnen. Dies ist fast vollumfänglich der Tatsache geschuldet, dass im Jahr 2022 keine Haushaltsansätze für die Durchführung von Wahlen vorzusehen waren.

 

Die Kosten für Dienstreisen (Gruppierung 654) unterliegen ebenfalls einem Rückgang. Dieser beläuft sich auf 25.225 €.

 

In Gruppierung 655 (Sachverständigen- und Gerichtskosten) ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 eine Ansatzsteigerung in Höhe von 202.860 € zu verzeichnen. Neben Reduzierungen in den übergehenden Aufgabenbereichen wurden neue bzw. erhöhte Ansätze für diverse Konzepte eingeplant. Darunter fallen beispielsweise:

 

HHST 12100.655000 (klimaökologisches Gutachten)                                            95.000 €

HHST 13000.655000 (Gutachten Bedarfs- und Entwicklungsplan.                       35.000 €

HHST 61000.655700 (Lärmplanungen)                                                                  40.000 €

HHST 61000.655320 (strategische Infrastrukturplanung)                           15.000 €

HHST 61000.655312 (Forschungsprojekt E-Mobilität)                                 5.000 €

 

Weiterhin waren Prüfgebühren für Rechnungsprüfungen, welche künftig durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises durchgeführt werden, im Haushalt aufzunehmen (52.000 €).

 

Gruppierung 66

In Bereich der Mitgliedsbeiträge, Verfügungsmittel und vermischten Ausgaben ist ein im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 geringerer Ansatz zu verzeichnen (-16.930 €).

 

Gruppierung 67

Die Ansätze der Gruppierung 67 reduzieren sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 um 2.902.621 €. Hintergrund ist neben dem Übergang von Aufgaben auf den Wartburgkreis auch das Entfallen des Haushaltsansatzes für die Erstattung pandemiebedingten Beitragsausfalls an freie Kita-Träger in Größenordnung von 520.000 €. Diese Ausgabereduzierung korrespondiert jedoch mit der entsprechenden Mindereinnahme in Hauptgruppe 1.

 

Gruppierung 69

Infolge des Aufgabenüberganges auf den Wartburgkreis entfallen die Ansätze der Gruppierung 69 (Leistungsbeteiligung Kosten der Unterkunft) ab dem Jahr 2022 komplett (-8.382.000 €).

 

Hauptgruppe 7

-35.868.747 €

 

In Hauptgruppe 7 ist von allen Hauptgruppen die Größte Veränderung im Rahmen des Aufgabenüberganges zu verzeichnen. Die Gesamtansatz verringert sich von 71.872.390 € auf 36.003.643 €. Dies entspricht einem Rückgang von rd. 50 %.

 

Die einzelnen Gruppierungen sind folgenden Veränderungen unterworfen:

 

Gruppe

Bezeichnung

Ansatz

Ansatz VJ

Differenz in EUR

Differenz in

%

71

Zuweisungen und sonstige
Zuschüsse
für laufende Zwecke

36.003.298

38.291.131

-2.287.833

-5,97

73

Leistungen der Sozialhilfe an
natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen

0

4.404.030

-4.404.030

-100,00

74

Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen
in  Einrichtungen

0

2.080.979

-2.080.979

-100,00

76

Leistungen der Jugendhilfe
außerhalb von Einrichtungen

90

987.300

-987.210

-99,99

77

Leistungen der Jugendhilfe
in Einrichtungen

0

9.883.100

-9.883.100

-100,00

78

Sonstige soziale Leistungen

0

15.538.600

-15.538.600

-100,00

79

Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz

255

687.250

-686.995

-99,96

7

gesamt

36.003.643

71.872.390

-35.868.747

-49,91

 

 

Gruppierung 71

Im Ergebnis der geplanten Veränderungen verringern sich die Ansätze der Gruppierung 71 im Vergleich zu 2021 um 2.287.833 € (ca. 6 %); folgende Gründe sind hierfür exemplarisch anzuführen:

 

Infolge des Aufgabenüberganges reduzieren sich die Zuweisungen und Zuschüsse der Gruppierung 71 um rd. 5.031.300 €.

 

Gleichzeitig sind in anderen Bereichen Ausgabesteigerungen zu verzeichnen. Erheblich ist dabei die eingeplante Zuweisung an den optimierten Regiebetrieb zum Abbau vorhandener Verlustvorträge in Höhe von 2.879.113 €, welche über eine Zuweisung des Landes auf Grundlage des Eisenach NGG finanziert wird (siehe Erläuterungen zu Hauptgruppe 0). Weitere Zuwächse sind in folgenden Bereichen zu verzeichnen:

 

Budget optimierter Regiebetrieb (DK 0081)                        +151.676 €

Sonderbudget an optimierten Regiebetrieb (DK 87)                       +  77.800 €

Zuschüsse an freie Träger Kita (DK 0047)                           +284.660 €

 

Gruppierungen 73 bis 79

Die Gruppierungen 73 bis 79 weisen nur noch vereinzelt minimale Ansätze auf, die aus der Abwicklung des Aufgabenüberganges resultieren.

 

 

Hauptgruppe 8

+18.587.753 €

 

Infolge der Rückkreisung ergibt sich in Hauptgruppe 8 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 ein erheblicher Aufwuchs. Das Volumen steigt von 8.999.356 € im Jahr 2021 auf 27.587.109 € im Haushaltsjahr 2022:

 

Kreisumlage

-16.538.550 €

Hintergrund ist die ab 2022 zu zahlende Kreisumlage. Der vom Kreistag des Wartburgkreises beschlossene Kreisumlagesatz beläuft sich auf 34,45 Prozentpunkte. Die von der Stadt an den Wartburgkreis zu zahlende Kreisumlage beläuft sich somit gemäß vorläufigen Festsetzungsbescheid auf 16.538.550 €.

 

Da auch der Wartburgkreis Fusionshilfen erhält (gem. § 8 Eisenach NGG) ist davon auszugehen, dass die Kreisumlage mit Abschmelzen der Fusionshilfen in den kommenden Haushaltsjahren sukzessive steigen wird.

 

Zuführung an den Vermögenshaushalt

+2.075.464 €

Die erforderliche Zuführung an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 9.433.809 € (vgl. 2021: 7.358.345 €). Darin enthalten sind zum einen die Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung 1.307.250 € sowie eine im Verwaltungshaushalt erwirtschaftete freie Spitze in Höhe von 986.012 €. Zum Ausgleich des im Vermögenshaushalt bestehenden Fehlbetrages war darüber hinaus noch eine sonstige Zuweisung des Landes in Höhe von 7.140.547 € im Verwaltungshaushalt einzuplanen, so dass die Zuführung entsprechend erforderlicher Höhe gewährleistet werden kann.

 

Gewerbesteuerumlage

+319.560 €

Bei der Gewebesteuerumlage ist eine Ansatzsteigerung in Höhe von 319.560 € zu verzeichnen, welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Einnahmeverbesserung bei der Gewerbesteuer steht.

 

Verzinsung von Steuererstattungen

--300.000 €

Zinsen für Steuererstattungen sind zu zahlen, wenn die endgültig festgesetzte Gewerbesteuer niedriger ausfällt, als die für den jeweiligen Zeitraum geleisteten Vorauszahlungen. Auf die Erläuterungen zu Hauptgruppe 0, HHST 90000.003000 – Gewerbesteuer wird entsprechend verwiesen.

 

Der Haushaltsansatz konnte im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 von 500.000 € auf 200.000 € reduziert werden.

 


 

3.       Vermögenshaushalt

 

Der Entwurf des Vermögenshaushaltes 2022 schließt planungsseitig nunmehr mit einem Volumen in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 18.667.100 € ab.

 

Abzüglich der aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaftenden Pflichtzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung (2.307.250 €) ./. tilgungsbezogene Einnahmen  (1.000.000 €) war eine Zuführung in Höhe von 8.126.559 € einzuplanen, um die ausgewiesene Finanzierungslücke im Vermögenshaushalt zu schließen.

 

Seitens der Fachämter wurden initial Maßnahmen für den investiven Teilhaushalt für das Jahr 2022 mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 41,7 Mio. € angemeldet, einnahmeseitig standen diesem Ausgabebedarf geplante Mittel in Höhe von 19,9 Mio. € gegenüber. Die Anmeldung der Maßnahmen basierte auf dem Wissen um den Investitionsstau an Schulen, Straßen, Brücken sowie anderen Anlagen und Objekten und zeigt den dringenden Erhaltungsbedarf an städtischer Infrastruktur auf. Durch die Nichtumsetzung von Investitionen erhöht sich der Unterhaltungs- und letztlich auch der Investitionsbedarf überproportional.

 

Da die Umsetzung aller angemeldeten Maßnahmen weder mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt vereinbar, noch mit den derzeitigen personellen Ressourcen umsetzbar ist, erfolgte zwischenzeitlich die Priorisierung der Maßnahmen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 die Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen der Stadt Eisenach für den Haushalt 2022 mehrheitlich beschlossen. Auf die entsprechende Vorlage (0922-IBR/2022) wird insofern verwiesen. Neben den in der Prioritätenreihung verankerten Maßnahmen sind naturgemäß weitere Mittel in den Entwurf aufgenommen, welche u. a. aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Gesetze, Verträge) zu leisten sind (Vgl. Tilgung von Krediten; Nachschüsse Gesellschaften etc.), aber auch finanzielle Mittel im Bereich der Geräte und Ausstattungen/ IT, um sowohl die Verwaltung, die Einrichtungen der Verwaltung sowie die Schulen und Kitas in geordneten Verhältnissen betreiben zu können. Insbesondere auch im Bereich der Feuerwehr sind entsprechende Beschaffungen von Fahrzeugen im Jahr 2022 avisiert.

 

Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes ist wie eingangs bereits dargestellt, abhängig von einer Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt. Das insgesamt im Entwurf 2022 geplante Ausgabevolumen des Vermögenshaushaltes wird zu rd. 43,5 % aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt subventioniert. Im Übrigen beschränken sich die Einnahmen des Vermögenshaushaltes im Kern auf die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche mit einem Volumen in Höhe von rd. 9,0 Mio. € einem Anteil von 48,4 % entsprechen. Die Pflichtzuführung trägt zu rd. 7,0 % (1,3 Mio. €) zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes bei.

 

Über die Zuführung schließt sich der Kreis zum aktuellen Planungsstand des Verwaltungshaushaltes 2022.

 

Eine Übersicht über die eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen ist der Berichtsvorlage als Anlage 7 beigefügt.


 

4.       Stellenplan

 

Der Stellenplan stellt den Stellenbedarf der Verwaltung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der städtischen Aufgaben dar.

 

Im Rahmen der Rückkreisung sind zum 01.01.2022 142,38 Stellen auf den Wartburgkreis übergegangen. Da ein Teil der Stellen nicht besetzt war und die Aufgabenerledigung zum Teil über vom Wartburgkreis abgeordnetes Personal erfolgte, beläuft sich die Anzahl der übergegangenen Mitarbeiter*innen auf 116.

 

Der Stellenplan ist dieser Vorlage als Anlage 8 beigefügt und stellt einschließlich des Vorberichtes den Arbeitsstand zum 28. März 2022 dar. Detailliertere Erläuterungen und Begründungen von Stellen oder Änderungen in der Gesamtzahl der zu planenden Stellen für das Jahr 2022 können sich daher bis zur Einbringung des Haushaltes noch ergeben.

 

 

5.       Wirtschaftsplan optimierter Regiebetrieb

 

Der Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes befindet sich  noch in interner Abstimmung und wird den Mitgliedern des Stadtrates gesondert zur Verfügung gestellt.

 

 

6.       Weiterer Ausblick

 

Nach Abschluss der Haushaltsplanung ist der Haushalt zunächst der Rechtsaufsichtsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) vorzulegen. Hintergrund ist die für den Haushaltsausgleich erforderliche und eingeplante, jedoch noch nicht gesicherte weitere Zuweisung in Höhe von 7.140.547 € in Haushaltsstelle 90000.061100. Die Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen in den Stadtrat kann erst nach Zusicherung der entsprechenden Zuweisung erfolgen.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - Übersicht Änderungen Unterabschnitte

Anlage 2 - Entwurf Gesamtplan

Anlage 3 - Entwurf Haushaltsquerschnitt

Anlage 4 - Entwurf Gruppierungsübersicht

Anlage 5 - Entwurf Einzelpläne Verwaltungshaushalt

Anlage 6 - Entwurf Einzelpläne Vermögenshaushalt

Anlage 7 - Entwurf Übersicht Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 8 - Entwurf Stellenplan

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de  à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen werden.