Betreff
Richtlinie zur Vorlage bauplanungsrechtlicher Stellungnahmen der Verwaltung zur Entscheidung oder Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr (RL-SKV)
Vorlage
0935-SKV/2022
Art
Beschlussvorlage SKV

I. Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:

gemäß § 31 Absatz 1 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Eisenach vom 12.11.2019 die in Anlage 1 beigefügte Richtlinie über die Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Entscheidung oder Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr (RL-SKV).


II. Begründung

 

Gemäß § 31 Absatz 1 Buchstabe der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Eisenach vom 12.11.2019 berät und beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr über die planungsrechtlichen Stellungnahmen bei Bauvoranfragen und Bauanträgen, näheres soll eine vom Ausschuss zu erlassende Richtlinie regeln.

 

Die in Anlage 1 beigefügte „Richtlinie über die Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Entscheidung oder Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr“ (RL-SKV)  ersetzt die bisherige „Richtlinie zur Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport“ von 2019, welche auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion in ihrer Sitzung vom 21.09.2021 aufgehoben wurde.

 

In enger dezernatsübergreifender Abstimmung zwischen Bauaufsicht, Stadtplanung und Stabsstelle Recht wurde eine aktualisierte und rechtssichere Fassung der Richtlinie erarbeitet, welche die nähere Ausgestaltung der Beratung und Beschlussfassung über die bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung in baurechtlichen Verfahren sowie die Informationspflichten der Verwaltung an den Fachausschuss hierüber regelt. Die vorliegende Richtlinie dient der rechtssicheren Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den SKV und die Verwaltung, der Abgrenzung zur Aufgabenerfüllung der Stadt im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sowie zur Schaffung eines für den SKV und die Verwaltung praktikablen Verfahrensablaufs.

 

Die vorliegende Textfassung der Richtlinie wurde mit dem Fachausschuss intensiv vorberaten und wird hiermit zur Beschlussfassung gestellt.


Anlagen

 

Anlage 1 –

Richtlinie über die Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung

zur Entscheidung oder Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr (RL-SKV)