I.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
gemäß § 31 Absatz 1 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Eisenach vom 12.11.2019 die in Anlage 1 beigefügte Richtlinie über die Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung zur Entscheidung oder Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr (RL-SKV).
II. Begründung
Gemäß § 31
Absatz 1 Buchstabe der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Eisenach vom
12.11.2019 berät und beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr über die
planungsrechtlichen Stellungnahmen bei Bauvoranfragen und Bauanträgen, näheres
soll eine vom Ausschuss zu erlassende Richtlinie regeln.
Die
in Anlage 1 beigefügte „Richtlinie über die Vorlage von bauplanungsrechtlichen
Stellungnahmen der Verwaltung zur Entscheidung oder Information des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr“ (RL-SKV) ersetzt die bisherige „Richtlinie zur Vorlage von
bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport“ von 2019, welche auf Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion in ihrer Sitzung vom 21.09.2021 aufgehoben wurde.
In enger dezernatsübergreifender Abstimmung zwischen Bauaufsicht, Stadtplanung
und Stabsstelle Recht wurde eine aktualisierte und rechtssichere Fassung der
Richtlinie erarbeitet, welche
die nähere Ausgestaltung der Beratung und Beschlussfassung über die
bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung in baurechtlichen
Verfahren sowie die Informationspflichten der Verwaltung an den Fachausschuss
hierüber regelt. Die vorliegende Richtlinie dient der rechtssicheren
Wahrnehmung dieser Aufgabe durch den SKV und die Verwaltung, der Abgrenzung zur
Aufgabenerfüllung der Stadt im eigenen und übertragenen Wirkungskreis sowie zur
Schaffung eines für den SKV und die Verwaltung praktikablen Verfahrensablaufs.
Die vorliegende Textfassung der Richtlinie wurde mit dem Fachausschuss intensiv vorberaten und wird hiermit zur Beschlussfassung gestellt.
Anlagen
Anlage 1 –
Richtlinie über
die Vorlage von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen der Verwaltung
zur Entscheidung
oder Information des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
(RL-SKV)