I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt
die geänderte
Richtlinie zur Verwendung der Fraktionsgelder durch die Fraktionen des
Stadtrates der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
II.
Begründung:
Mit Vorlage 171-StR/2019 hat sich der Stadtrat am 12.05.2020 eine
Richtlinie über die Verwendung der Fraktionsgelder gegeben (Beschluss-Nr.
StR/0136/2020).
Durch die 5. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates zum 01.04.2022
hat sich auch die Zuständigkeit für die Prüfung der Fraktionsgeldverwendung
geändert. Es ergibt sich die Notwendigkeit, die geänderten Zuständigkeiten in
die Richtlinie aufzunehmen.
Im beigefügten Entwurf wurden die Änderungen markiert.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf geänderte Richtlinie des Stadtrates zur Fraktionsgeldverwendung