I. Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach
beschließt:
Die Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens für die Vermietung/Betreibung des städtischen
Krematoriums auf dem Hauptfriedhof der Stadt Eisenach entsprechend dem in der
Anlage beigefügten Veröffentlichungstext.
II. Begründung
Mit dem Beschluss Nr. 0722/2008 vom 28.11.2008 des Stadtrates der Stadt Eisenach wurde die Stilllegung des städtischen Krematoriums zum 31.12.2008 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach ermächtigt, Verhandlungen mit Investoren und potentiellen Betreibern der Einäscherungsanlage zu führen.
Inzwischen haben 5 Firmen gegenüber der Stadtverwaltung ihr Interesse an einer Anpachtung beziehungsweise Anpachtung und Betreibung des Krematoriums der Stadt Eisenach bekundet.
Gemäß der Bestimmung des § 31 Abs. 1 Satz 2 der ThürGemHV muss der Veräußerung oder der Überlassung der Nutzung von Gemeindevermögen, in entsprechender Auslegung des Satzes 1, eine öffentliche Ausschreibung vorangehen (Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit). Dieser Anforderung einspricht auch ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Ausschreibungstext zur Interessenbekundung