Betreff
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eisenach
Vorlage
0960-StR/2022
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Dem Konzept zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) für die Stadt Eisenach (Anlage 1) wird zugestimmt.

2.       Die Steuerungsleitsätze (Anlage 2) werden zur Umsetzung bestätigt; diese sollen als stadtentwicklungspolitische Grundlage für die zukünftige Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben dienen.

 


II. Begründung:

 

Die Fortschreibung des Konzeptes zur Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche (Zentrenkonzept) von 2013 wurde nach der inzwischen erheblich veränderten Ansiedlungskonstellation notwendig. In übereinstimmender Auffassung verschiedener Akteure, insbesondere auch der für die Landesplanung zuständigen Stelle beim Thüringer Landesverwaltungsamt, kann das ursprüngliche Konzept von 2013 die aktuellen Anforderungen an ein kommunales Konzept zur Einzelhandelssteuerung nicht mehr hinreichend erfüllen. Zudem trugen auch die inzwischen erheblich veränderten Ansiedlungskonstellationen sowie die geänderte Rechtslage zu einem Änderungsbedürfnis des Konzeptes bei.

Seit Januar 2020 erfolgt die Bearbeitung der Fortschreibung des EHZK mit Unterstützung durch das Planungsbüro Stadt + Handel.

 

Folgende Schwerpunkte wurden bei der Erstellung des Konzeptes gesetzt:

·         Markt- und Standortanalyse der aktuellen Einzelhandelssituation mit Stärken- und Schwächenanalyse

·         Darstellung der zukünftigen absatzwirtschaftlichen Entwicklungspotenziale

·         Ableitung einer übergeordneten Entwicklungszielstellung zur Sicherung und Fortentwicklung der Einzelhandelsstandorte

·         Abgrenzung, Beschreibung und Bewertung der zentralen Versorgungsbereiche sowie Darstellung der städtebaulich-funktionalen Stärken und Schwächen

·         Empfehlungen und Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Innenstadt sowie Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung einer ausgewogenen Nahversorgungsstruktur im Hauptort und den Ortsteilen

·         Überprüfung der Eisenacher Sortimentsliste und Anpassung an aktuelle Einzelhandelsentwicklungen und Rechtsprechungen

·         Steuerungsleitsätze in klar formulierten Entwicklungsempfehlungen

·         Maßnahmen zur Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes

·         Machbarkeitsprüfung der Ansiedlung eines (City) Outlet Centers

 

Die Bearbeitung des Konzeptes erfolgte bis zum April 2021. Nach einer Vorstellung und Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr im September 2021 beteiligte die Stadt Eisenach die Öffentlichkeit sowie ausgewählte Einzelhandelsunternehmen zur Fortschreibung des Zentrenkonzeptes. Die im Rahmen dieses Beteiligungsformates eingegangenen Stellungnahmen wurden Anfang des Jahres 2022 ausgewertet; die nach gemeinsamer Auffassung von Fachverwaltung und Planungsbüro Stadt + Handel zu berücksichtigenden Hinweise sind im finalen Entwurf, inklusive der Bewertung aller übrigen eingegangener Stellungnahmen der Öffentlichkeit, übernommen worden.

 

Mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Eisenach liegen nun die Voraussetzungen für eine bauleitplanerischen Befassung mit der Einzelhandelsstruktur sowie mit den Steuerungsleitsätzen auch solide Grundlagen für die strategische Beurteilung von Ansiedlungsinteressen mit Einzelhandelsbezug vor. Das EHZK soll für den Bereich der Einkaufsinnenstadt im Rahmen der Erstellung eines »Masterplan Innenstadt« beginnend 2022 weiter konkretisiert werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Konzept zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK)

Anlage 2 – Steuerungsleitsätze

 

Hinweis:

Die Anlage 1 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.