hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Neufassung der
Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach.
II.
Begründung:
Die bisherige Satzung der Musikschule der
Stadt Eisenach trat zum 01.01.1998 in Kraft. Aus der Weiterentwicklung des
Angebotes ergab sich die Notwendigkeit, neue Formate (Klassenunterricht)
aufzunehmen und die Dauer von Unterrichtseinheiten zu konkretisieren.
Die Schließungen während der Corona-Pandemie
sowie Quarantäne von Schülern und Lehrkräften haben verdeutlicht, dass
Regelungen zum Distanzunterricht (online oder per Video) fehlen. Sie wurden im
§ 6 (4) und § 8 (3) neu formuliert. Ebenfalls neu gefasst wurde der § 14 zur
Datenspeicherung.
Die Sprachform wurde überarbeitet und
geschlechterneutral formuliert. Die Rechtschreibung wurde den aktuellen
Regelungen angepasst. Der Umfang vieler Korrekturen und die Neuaufnahme von
Distanzunterricht und Datenschutz rechtfertigt eine Neufassung der Satzung.
§ 1
Rechtsstellung
Keine inhaltliche Änderung.
§ 2
Aufgaben
Aufgaben wurden konkretisiert, Richtlinien
und Rahmenlehrpläne entsprechen dem Verband deutscher Musikschulen (VdM)
angepasst.
§ 3
Leitung der Musikschule
Keine inhaltliche Änderung, die Sprachform
wurde geschlechterneutral angepasst.
§ 4
Leitungskonferenz
Keine inhaltliche Änderung, die Sprachform
wurde geschlechterneutral angepasst.
§ 5
Lehrkräfte
Keine inhaltliche Änderung, die Sprachform
wurde geschlechterneutral angepasst.
§ 6
Unterricht
Im § 6, welcher sich bisher ausschließlich
auf den Präsenzunterricht bezog, wurde als Ergänzung der Distanz-Unterricht
aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat offenbart, dass eine Regelung zur
Kündigungsmöglichkeit sowie zum Unterrichtsausfall und der damit verbundenen
Gebührenerstattung aufgrund höherer Gewalt fehlt.
Während der Schulschließungen im Lockdown und
der Quarantäne von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften wurde und wird
verstärkt der Online-Unterricht genutzt.
Ohne eine vertragliche Regelung, dass
Distanz-Unterricht erteilt werden kann, oder eine ergänzende Erweiterung des
Vertrages (vorliegendes Einverständnis bei erwachsenen Schüler*innen, bei
minderjährigen Schülern*innen eines Sorgeberechtigten) ist der
Online-Unterricht aus juristischer Sicht kein gleichwertiges Surrogat zum
Präsenzunterricht.
Anbieter für den Online-Unterricht ist
ausschließlich der Dienstleister AMADEE, mit dem die Stadt Eisenach einen
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen hat und der für die Nutzung
einen datenschutzkonformen Server bereitstellt.
Die digitale Unterrichtsform wurde für einen
zumutbaren Zeitraum von 8 Wochen formuliert. Klassenunterricht wurde als
Erweiterung des Angebotes neu aufgenommen. Die Dauer einer Unterrichtseinheit
wurde um Angebote von 30 und 90 Minuten erweitert. Ein Ausschluss wegen
„mangelnder Begabung“ entspricht nicht der Auffassung, jedem Menschen Zugang
zur musikalischen Bildung zu verhelfen und wurde gestrichen.
§ 7
Schuljahr und Ferien
Keine inhaltliche Änderung.
§ 8
An- und Abmeldungen
Der ursprüngliche § 8 Aufnahme wurde
erweitert und regelt neu die Modalitäten der An- und Abmeldungen.
Im Absatz 3 wurden Abmeldefristen bei
Unmöglichkeit der Durchführung von Präsenzunterricht genau definiert. Der
ursprüngliche § 11 Gebühren wurde integriert.
§ 9
Pflichten der Schüler
Keine inhaltliche Änderung.
§
10 Ordnungsmaßnahmen
Die Begründungen für einen Ausschluss wurden
nummeriert. Der Ausschluss wegen Gebührenschuld (ursprünglich § 11) wurde
integriert.
§
11 Instrumente
Im § 11 werden Nutzung, Pflege, Wartung und
Reparatur musikschuleigener Instrumente geregelt.
Der bisherige § 11 Gebühren entfällt. Abs. 1
ist bereits im § 8 Abs. 5 geregelt. Abs. 2 wurde in § 10 Abs. 2
(Ausschlussgründe) aufgenommen.
Für die folgenden Paragraphen ändert sich
daher die Nummerierung.
§
12 Elternvertretung
Absatz 3 wurde neu hinzugefügt und regelt das
Ende der Mitgliedschaft mit dem Ausscheiden des Kindes.
§
13 Aufsicht und Haftung
Keine inhaltliche Änderung.
§
14 Gespeicherte Daten
Der § 14
wurde neu gefasst. In ihm wird geregelt, welche Daten zur Durchführung
des Unterrichtes erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie nach Beendigung des
Unterrichtsverhältnisses gelöscht werden.
Mit der Anmeldung als Schüler*in der
Musikschule erteilen Erwachsene und bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten
ihr Einverständnis zur Datenerhebung.
Die Stadt Eisenach hat mit dem
Musikschulverwaltungsprogramm AMADEE einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
geschlossen.
§
15 Sprachform
Hinweis auf geschlechterneutrale Sprachform.
§
16 Inkrafttreten
Die neue Satzung tritt zum 01.08.2022 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Musikschule der Stadt Eisenach vom
23.12.1997 außer Kraft.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf Neufassung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach
Anlage 2 – Entwurf Synopse Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach